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2022,07,20,13,1918009
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Angenommen man verunfallt weil man keine Flugvorbereitung mit vollständigen AIP Daten gemacht hat und z.B. das Vertikalprofil von Kempten nicht beachtet hat, was wird dann wohl passieren? Zahlt die Versicherung? Ich glaube, nein.
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du kannst alle möglichen Fälle konstruieren und wirst sicher ein Szenario finden, in welchem das Mitführen der "höchstoffiziellen" AIP-VFR irgendeinen Mehrwert hat. Und das ist ja auch richtig: wenn du dich damit sicherer fühlst, sind die 39 € bei zb SD sicher gut investiertes Geld.
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Es war vor wenigen Jahren also Part OPS und ja, der Nachweis sollte im Nachgang durch Übersendung einer Kopie des Flugbuchs erbracht werden, da ich das Flugbuch grundsätzlich nicht mitführe. Die Checker waren nur oberflächlich instruiert und beim RP war dann das Wissen vorhanden, so dass ich letztlich keinen Nachweis erbringen musste.
So ausgefallenere Sachen wie bei SAFA sind mir noch nie vorgekommen (Avionikdatenbanken, Maintenance-Unterlagen), der umfangreichste und zeitlich aufwendigste Check war auf Menorca, die hatten eine ellenlange Liste aber selbst überhaupt keine Ahnung was sie da prüfen. Die wollten den Registerauszugs meines US Trusts haben, total abgefahren.
Einmal in Alexandria hatte ich die Flughafenoberen so verärgert, dass sie mich komplett filzen wollten und ich hatte das Routenlog des Flugzeugs nicht dabei, da ich damals davon ausging, das sei nicht vorgeschrieben, was aber nur eine Abweichung der FAA von ICAO ist und auf amerikanischem Boden gilt. Die Sache ging glimpflich aus, hätte aber auch anders ausgehen können.
Ich habe zwar keine 30 Jahre Karriere aber wurde sicherlich mehr als 10x geprüft in der Zeit. Hängt sehr davon ab, wo man fliegt, Verkehrsflughäfen wie Stuttgart haben immer Prüfer vor Ort und in Spanien wird sehr viel geprüft.
Man ist denke ich immer mal wieder nicht 100% korrekt, erst kürzlich ging das verdammte Garmin Concierge Upgrade nicht und ich bin mit alter Navigationsdatenbank über 2 Kontinente geflogen -- was soll man auch sonst tun? Manchmal ist man vielleicht versehentlich außerhalb der 90-Tage-Regel für Nachtflug, einmal habe ich als Ersatzbrille nur eine Sonnenbrille gehabt (was die Prüfer geschluckt haben), etc. Wenn sie kompetent sind und etwas finden wollen, werden sie meist vermutlich erfolgreich sein.
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Und zahlt die Versicherung eher, wenn man Unterlagen hatte und auch studiert hat? Also das Profil bewusst ignoriert hat und dann sozusagen wissentlich ein unmögliches Manöver versucht hat?
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Ich hatte Ende 2018 noch eine Kontrolle, wo auf dem entsprechenden Formular auch die Punkte Flugdurchführungsplanung, Wetterberatung, etc. standen und abgehakt wurden. Ob es so was heute noch bei gewissen Luftfahrtbehörden gibt, keine Ahnung. Der Kerl hatte aber ebenfalls nicht so sehr viel Ahnung, war freundlich und hat sich diesbzüglich mit einem einsekündigen Blick in mein Skydemon zufrieden gegeben.
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Der BfL heute meinte, dass sie (=der Flugplatz) im Jahr 160 Piloten kontrollieren müssen - da gäbe es Zielvorgaben seitens des RP. Das sei gar nicht so einfach, da bei starkem Betrieb die Zeit dafür fehlt, und anderseits auch nicht die immer dieselben lokalen Piloten x-mal pro Jahr kontrolliert werden sollen.
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Ich wurde mal als Mitflieger gefragt, ob ich die Lizenz dabei habe, und ob ich mich kontrollieren lassen will, damit sie auf die Quote kommen. Man hilft je gerne...
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.. yep, das kenne ich auch. Einfach mal alle die gerade in der Halle sind, damit die Quote erfüllt werden kann.
EDIT: Hintergrund sind öffentliche Zuschüsse für die VLP die an Quoten hängen, das meint EDMA muss beispielsweise x % der Bewegungen kontrollieren damit der Nachweis einer ordentlichen Verkehrskontrolle erfüllt ist (oder so ähnlich). Da hilft man gerne mit, denn personal Papers führt ohnehin jeder PiC mit sich
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Genau so läuft es und bevor man in EDDM Kontrolle macht wird noch EDNX mitgenommen. ;-)
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So ist es. Ich möchte hier nur Argumente sammeln um den Theo indirekt bei seiner Klage zu unterstützen aber das scheinst Du nicht zu kapieren!
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Na, na, na :)
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Dann kannst Du mir auch nicht raten 39 EUR für die AIP ausgeben zu sollen ;-)
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"... kann man sagen, dass nun die Informationen, die man für eine VFR-Flugvorbereitung benötigt, frei verfügbar sind. Nicht mehr und nicht weniger."
Der RP Darmstadt hat die Flugschulen in seinem Zuständigkeitsbereich informiert, dass die Nutzung der Online-VFR-AIP im "Ausbildungsbetrieb" ausreicht und bei den Schulen keine AIP in Papier mehr vorrätig gehalten werden muss.
Ich halte das für einen echten Fortschritt, erleichtert die Arbeit - keine manuelle Aktualisierung der Papierordner mehr erforderlich - und spart gleichzeitig Kosten.
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Das was Eisenschmidt gegen Entgelt für die Apps anbietet, ist ja lediglich der Teil AD der VFR AIP.
Die Teile ENR und GEN gibt es nicht für Geld und gute Worte.
Dann vielleicht doch lieber den Jeppesen Bottlang, den es dann incl. dem Jeppesen VFR Airway Manual und den VFR Anflugkarten für ganz Europa gibt.
Übrigens, die Textteile in ForeFlight sind die aus dem seligen Jeppesen MFD VFR.
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Das was Eisenschmidt gegen Entgelt für die Apps anbietet, ist ja lediglich der Teil AD der VFR AIP.
Die Teile ENR und GEN gibt es nicht für Geld und gute Worte.
Genau um den AD Teil der AIP geht es ja, diesen für den An/Abflug immer aktualisiert auf dem Tablett zu haben. Was wir jetzt haben ist zugegeben besser als nichts aber eine umständliche Krücke, da man sich jede Karte einzeln ausdrucken muss. Hier hat man noch nicht einmal die Möglichkeit, den gesamten AD Teil auf einmal ausdrucken zu können und in einem Ordner an Bord mitführen zu können.
Edit: aber vielleicht kommt ja jemand auf die Idee ein Skript zu schreiben, dass ein PDF baut. Dann hätte man es wenigstens einfacher. ;-)
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Die Hubschrauberlandeplätze sind jetzt auch drin. HEL AD. Hab ich zwar keinen Bedarf für, ist aber mal interessant sowas zu sehen.
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Ganz gut zusammen gefasst im Artikel vom aerokurier, hier ein Auszug: https://www.aerokurier.de/praxis/ab-5-januar-vfr-luftfahrthandbuch-endlich-kostenlos/
In diesem Sinne drücke ich Theo die Daumen, damit er sich bei der Klage für uns alle durchsetzen kann und die DFS für die Bereitstellung der VFR AD Karten in der EAD Datenbank verpflichtet wird!
Der aerokurier hatte sich als erstes Luftfahrtmagazin bereits vorab zeigen lassen, wie die DFS die künftige Veröffentlichung umgesetzt hat. Kurz gesagt: Die Deutsche Flugsicherung bietet die Sichtfluginformationen in derselben Form an, in der sie bisher schon die IFR-AIP bereitgestellt hat. Auf der seit dem 5. Januar aktiven Website lässt sich die AIP nach Kapiteln durchklicken. Relevante Seiten lassen sich dann als PDF einzeln herunterladen, deren Auflösung erlaubt den problemlosen Ausdruck auf mindestens DIN A4. Das gesamte Luftfahrthandbuch als ein einziges, zusammenhängendes PDF ist dort nicht erhältlich. Ebenso wenig will die DFS fortan die Sichtfluginformationen in der EAD-Datenbank der EASA bereitstellen, wie sie dazu bei der AIP IFR verpflichtet ist. Dies verhindert unter anderem eine einfache Integration in Navigationsapps durch deren Anbieter. Mehr Komfort gegen Geld Mit mehr Funktionalität ausgestattet ist der Zugang zur AIP, den das DFS-Tochterunternehmen Eisenschmidt weiterhin kostenpflichtig anbietet, derzeit zu einem Preis des Jahresabos von 99 Euro. Ein stolzer Preis: Für denselben Betrag bietet beispielsweise Navigationsapp-Anbieter ForeFlight in seinem Jeppesen-Paket die VFR-Infos für ganz Europa an. Die Hoffnung vieler Piloten, dass die VFR-Karten künftig auch in ihrer Navigationsapp kostenfrei verfügbar sein werden, bleibt derzeit offenbar noch unerfüllt: In einer Rundmail hat sich der Navigationsapp-Anbieter SkyDemon darüber empört, dass das Unternehmen künftig nach wie vor für die bereitgestellten Daten bezahlen soll. Unter anderem deshalb geht Theo Voss das Engagement der DFS nicht weit genug. Der 32-jährige Pilot hat den Rechtsweg beschritten und am Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Deutsche Flugsicherung eine Klage eingereicht. Darin fordert er die freie Verfügbarkeit des Sichtflug-Ergänzungsbands der AIP und der ICAO-Karten, und zwar in einer zeitgemäßen Form. Dabei beruft er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz. "Auf den Anflugblättern sind Naturschutzgebiete und Gebiete zur Lärmvermeidung ausgewiesen."
Der Privatpilot Theo Voss klagt für eine freie AIP. Die jetzige Form der Veröffentlichung ist seiner Meinung nach nicht ausreichend: "Frei verfügbar bedeutet für mich, dass die Informationen nicht nur kostenfrei, sondern auch einfach, schnell und in gängigen Formaten verfügbar sind." Für Voss ist die Klage für freie VFR-AIP und ICAO-Karten nur der erste Schritt. Als Nächstes hat er die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) im Visier.
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Hallo,
Im Prinzip ist es ja toll, dass die VFR AIP nun frei verfügbar ist, wenn auch das Format noch nicht optimal ist. Zumindest das schnelle und einfache Auffinden von Informationen und Karten zu einem Flugplatz sind aber leicht möglich.
Dazu habe ich mich mal hingesetzt, eine entsprechende Domain registriert und eine kleine Suchfunktion gebaut. Diese ist auf
www.vfraip.de
zu finden. Die Seite gewinnt sicherlich keinen Designpreis, aber mir war es wichtig erstmal etwas funktionierendes zur Verfügung zu stellen, am Design kann ich immernoch basteln. Es würde mich freuen, wenn ich damit einigen Pilotenkollegen helfen kann. Lasst mich gerne wissen wie ihr das findet und was noch verbessert werden könnte!
Liebe Grüße aus Berlin.
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Top!
Wird das auch noch funktionieren, wenn mal der nächste AIRAC-Cycle hochgeladen ist?
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Gute Funktion und macht das Auffinden schon mal etwas leichter. Vielen Dank dafür!
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Super Sache! Hoffen wir, dass die DFS - die grade generell eher weniger gut gelaunt ist - die Nutzungsbedinungen nicht so auslegt, dass das Durchsuchen nach den Links eine "eine Nutzung und Bedienung des AIS-Portal durch elektronische und/oder automatisierte Tools ist" (die "nicht gestattet" ist).
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Echt super. Damit kann man was anfangen!
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Jetzt hat sich auch die "Fach"-Zeitschrift, das "Fliegermagazin", mit dem Thema beschäftigt. Heute im Netz entdeckt:
https://www.fliegermagazin.de/news/was-taugt-die-kostenlose-aip-vfr/
Was sich aber der Verfasser, der Herr Chefredakteur höchstselbst, bei seinen - sachlich vollkommen falschen Ausführungen - gedacht hat, verstehe ich bisher nicht:
"Ohnehin ist eine Download-Funktion nicht vorgesehen, nur eine zum Drucken einzelner Seiten. ... Eine Download-Funktion zur Offline-Verwendung etwa im Flug gibt es nicht..."
Beide Aussagen sind schlichter Unfug. Mir - als DAU - gelang beides, mit zwei Klicks, auf Anhieb, sowohl auf PC, Tablet als auch Smartphone. Und natürlich geht das auch im Flug (-zeug) - wenn ich denn in ein Netz einbuchen kann.
Mir ist auch nicht klar, warum ich noch irgend etwas ausdrucken sollte - wenn ich denn ein Tablet oder Smartphone habe. Da kann ich mir, unmittelbar vor dem Flug, das herunterladen (sic!), was ich brauche und bin sicher, dass ich die aktuellen Karten habe. Nach dem Flug löschen - fertig.
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Wei auch dort das Thema "es gibt keine Volltext-Suche" wieder heraus gehoben wird, hätte ich mal zwei Fragen:
1.) Für welche praktische Anwendungen braucht man eine Volltextsuche über alle VFR-Anflugkarten in Deutschland?
2.) Bietet eine der gängigen Navigations-Apps heute so eine Volltextsuche an?
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