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21. Mai 2022: Von Theo Voss an Theo Voss

Vielen Dank für eure Unterstützung! Wir sind auf gutem Wege das Ziel zu erreichen, dann wird nächste Woche Klage eingereicht. Ich halte euch über die nächsten Schritte auf dem Laufenden. Aus taktischen Gründen kann ich hier (öffentlich) leider verständlicherweise keine Details aus dem Gutachten preisgeben, wer weiß, wer mitliest! :-)

21. Mai 2022: Von Theo Voss an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Noch ein Kommentar zu "frei": Eine auf der DFS Webseite veröffentlichte ICAO-Karte, die in eine Applikation eingebettet ist, ist nicht frei. Frei wäre, wenn man sich die Karte als PDF/SVG/etc. runterladen und in SkyDemon/ForeFlight laden könnte. Gleiches gilt für die AIP, frei ist, wenn man sich wie bspw. in den Niederlanden über eine Webseite einfach die passenden PDFs runterladen kann. Alles andere ist sicherlich "zugänglich" (u.U. gegen Geld), aber nicht frei. Und darum geht es hier - einfachen, freien Zugang zu Informationen, die für alle Piloten (denkt auch an die, die nicht so erfahren sind wie ihr) ohne Hürden zugänglich sein möglich sein müssen.

21. Mai 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

M.E. ist die Bezahlschranke für NfL besser juristisch angreifbar als die VFR-Karte. Die Karte wird ja aus anderen Informationen zusammengestellt, diese Leistung wird vergütet. Allerdings müssten die Basisinformationen zur Verfügung stehen.

Du bezahlst ja auch SkyDemon etc. dafür, dass sie die völlig unverständlichen NOTAM-Koordinatensammlungen in eine Grafik umwandeln, die das Beschränkungsgebiet zeigt.

21. Mai 2022: Von F. S. an Theo Voss

Je mehr Du dazu schreibst, um so mehr erweckt es den Anschein, als ginge es nicht um Flugsicherheit, sondern um Geldschneiderei eines Anwalts:

verständlicherweise keine Details aus dem Gutachten preisgeben, wer weiß, wer mitliest!

Das ist überhaupt nicht verständlich! Dein Klagegegner bekommt die Klageschrift die Deine Argumentation enthält ohnehin. Wer sollte denn sonst noch "mitlesen"?

Eine auf der DFS Webseite veröffentlichte ICAO-Karte, die in eine Applikation eingebettet ist, ist nicht frei.

Deine Argumentation bezüglich der ICAO-Karte ist offensichtlich unbegründet. Die Behauptung, eine Veröffentlichung auf der Website der DFS würde nicht hinreichend "frei" sein und Du hättest einen Anspruch drauf, eine fertige Druckvorlage zu bekommen wird gerade mal ein müdes Lächeln bei Gericht hervorrufen. Die von Dir eingeführte Unterscheidung zwischen "kostenlos zugänglich" (was Du nicht bestreitest) und "frei" ist ziemlich weit hergeholt.

Warum klagst Du eigentlich in Darmstadt? Wenn es darum geht, dass Verordnungen zugänglich sein müssen, dann wäre dafür das Bundesverkehrsministerium oder das LBA verantwortlich, aber nicht die DFS. Die DFS ist keine Behörde, sondern eine GmbH. Sie handelt im Auftrag des BMDV und führt diesen aus.
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass zumindest im Hinblick auf die AIP-VFR dieser Auftrag falsch ist - aber dafür wäre nicht die DFS und mithin nicht das VG Darmstadt zuständig.

Und auf was klagst Du eigentlich? "Herausgabe von Daten" ?!? Wäre auch sehr weit hergeholt.

21. Mai 2022: Von Lui ____ an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Sollten diese Daten nicht derart zugänglich sein, dass beliebige kostenlose oder kostenpflichtige Anbieter sie derart aufbereiten können, dass einem Piloten kein Nachteil entsteht wenn er nicht auf die Eisenschmidt Angebote verlassen muss? Könnte ein Anbieter also für 10 Euro im Jahr auch eine AIP herausgeben ohne (Sicherheits-) Nachteile für Piloten - oder gar kostenlos? Keine Ahnung - aber wenn dem nicht so ist dann geht das nicht. Dann nutzt hier ein Anbieter eine Monopolstellung zu Lasten der Allgemeinheit aus. Das wäre in etwa so, als müsste man für sein Auto Karten kaufen auf denen dann Verkehrsschilder verzeichnet sind - von einem Anbieter der einen Preis festsetzt wie es Recht ist. Wenn alle Infos allen frei zugänglich sind ist das eine andere Geschichte - aber warum gibt es dann keine anderen Anbieter?
22. Mai 2022: Von F. S. an Lui ____

Könnte ein Anbieter also für 10 Euro im Jahr auch eine AIP herausgeben ohne (Sicherheits-) Nachteile für Piloten - oder gar kostenlos?

Das könnte ein Anbieter, das macht nur keiner. Die Umsetzung der (als Koordinaten vorliegenden) Information in eine Karte ist Arbeit, die irgendwie bezahlt werden muss. Früher gab es ja auch Papierkarten von verschiedenen Anbietern. Das lohnt sich nur offensichtlich nicht.

An Markus:
Der Threadersteller steht auf dem Standpunkt, "hoheitliche" Informationen mit Regelungcharakter müssen frei zugänglich sein.

Das tut er sicherlich auch - aber geht weit darüber hinaus. Seine Forderung ist ja, dass dieses "frei zugänglich" bei der ICAO-Karte nicht mit einer kostenlosen Website erfüllt ist, sonder erst, wenn er die editierte und kuratierte Karte in einem reproduktionsfähigen Format seiner Wahl kostenfrei erhält. das ist schon ein Unterschied.
Auch die "Gegenseite" würde ja nicht bestreiten, dass die Information frei zugänglich sein muss. Sie steht nur auf dem Standpunkt, dass diese freie Zugänglichkeit dadurch gewährleistet ist, dass die AIP in über 100 Landeplätzen in Deutschland zur freien Einsicht ausliegt und darüber hinaus die ICAO-Karte frei online einsehbar ist.

Es gibt also keinen Streit um den "freien Zugang", sondern lediglich darum, was für einen freien Zugang erfüllt sein muss.

Hat es etwa mir der DFS Beteiligung am Eisenschmidt Verlag zu tun?

Zumindest das kann man definitiv ausschliessen: Die heutigen Verhältnisse hatten wir schon sehr lange bevor die DFS eine Beteiligung am Eisenschmidt-Verlag eingegangen ist.
Realistischer ist das Gegenteil: Die Beteiligung am Verlag war notwendig, damit es überhaupt noch Papierkarten gibt! Selbst für einen Monopolisten ist es nämlich wirtschaftlich nicht mehr darstellbar, solche Karten zu kuratieren und zu produzieren!

22. Mai 2022: Von Alexander Callidus an F. S.

Weiß jemand mit Nähe zum Metier (Herr Brill, Malte, Achim H, Alexis, und die vielen anderen, die sich nicht übergangen fühlen sollen) wieviele der 5600 Mitarbeiter der DFS mit AIP und Kartenerstellung beschäftigt sind? Der Geschäftsbericht der DFS erwähnt im Geschäftsfeld Drittgschäft/Aeronautical data die Dokumentation gar nicht erst, viel scheint es also nicht zu sein. Das Geschäftsfeld soll marktübliche Renditen erwirtschaften. Wie ist das denn im europäischen Ausland geregelt, wo die VFR-AIP kostenlos ist? Lutz?


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