|
28 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|
|
|
In der Tat, der Status als Besonderer Landeplatz wäre dann im Wesentlichen nur noch ein Hindernis für den Flugplatz...
Aber schauen wir erstmal weiter. Die Donaueschinger Linie fahren ja nur einige Plätze; Schönhagen hat ja gemäß der von dir genannten Mail wohl mitgeteilt, dass dort keinerlei Voranmeldung mehr gefordert wird. Ich denke, da wird in der nächsten Zeit der eine oder andere Platz auch nach mal vor- oder zurückrudern, was das Thema der Anmeldung angeht.
Da mit dem Zoll nicht gut Kirschen essen ist, würde ich immer einen full-stop mit engine off und Vorsprechen bei "C" als Anforderung ansehen, auf einem Platz zollrechtlich "gelandet" zu sein. Da würde ich keine shortcuts versuchen.
|
|
|
Auch diese Vereinigung FFAC beschreibt jetzt diese "französischen" Verhältnisse. Wenn man zu einem "Zollplatz" fliegt, dann müsse der Zoll auch "ordnungsgemäß abgewickelt" werden, was wohl heißen soll, dass man den Anforderungen des Flugplatzes für eine Zollabwicklung erfüllen muss, sprich die entsprechende Voranmeldung machen. Dies alles, während man am Nachbarplatz ohne Zollmöglichkeit ganz einfach ohne Papierkram landen kann,
https://ffac.ch/wp-content/uploads/2022/05/054-Zollflugplatz.pdf
Woher man diese Auffassung nimmt, steht da leider nicht.
Und Leutkirch liegt in Österreich...;-)
|
|
|
Die Waldburg-Zeil´s haben hierzulande schon auch einigen Besitz...
|
|
|
Interessanterweise bin ich letztens von EDMA in die Schweiz geflogen und bin von der gleichen Thematik, Zoll wird nicht benötigt, ausgegangen. Der nette Herr im C hat mir dann gesagt: Ja, muss keiner verstehen, aber an einem nicht-Zollflugplatz ist das so, wenn es aber ein Zollflugplatz ist, muss der Zoll auch informiert werden... Naja...
|
|
|
Vielleicht weiß hier jemand Näheres. In der Praxis ist es ja so, dass ein Zollflugplatz oder besonderer Landeplatz die Zollmeldung (nicht Zollanmeldung) erledigt und hierfür einen zeitlichen Vorlauf verlangt. Deshalb fliegen Piloten gerne zu einem Nichtzollplatz um sich dieses Theater zu ersparen oder auch um flexibler und sicherer fliegen zu können (Wetter in 2 Stunden schlechter, Flugplatz "geschlossen" etc.).
Für Flüge, welche nicht zu einem Zollflugplatz oder „besonderen Landeplatz“ führen ist der Pilot selbst für die Zollmeldung bei der zuständigen Zollstelle verantwortlich. Wie handhabt ihr das in der Praxis? Ich nehme an, dass die meisten dies nicht tun und das Nichtmelden ohne Konsequenzen bleibt. Gibt es denn eine Website auf welcher diese "Zollmeldung" eingereicht werden kann? Und kann dies auch nachträglich geschen?
Ich finde diese ganze Angelegenheit sehr schlecht erklärt und finde auch keine hilfreichen Antworten auf der unübersichtlichen Webstie des Zolls. Daher gehe ich davon aus, dass dieserr ganze Firlefanz mangels klarer Aussagen wohl ignoriert werden kann. Dennoch freue ich mich über eine fachkundige Antwort.
|
|
|
Hat man nichts zu deklarieren (grüner Kanal), ist der Flugplan die Anmeldung. Hat man etwas zu deklarieren, muss ein Zollflugplatz angeflogen werden. Diese 2h-vorher-melden-Plätze sind ein Relikt und werden vermutlich verschwinden.
|
|
|
Es ist so, dass der Pilot nur zu einer Zollanmeldung verpflichtet ist. Diese vollzieht er durch Überschreiten der Grenze. Was die Besonderen Landeplätze nach Anmeldung eines Flugs aus einem Drittland beim Zoll machen, ist eine Zollmeldung. Damit hat der Pilot aber nichts zu tun. Bei den Sonstigen Landeplätzen gibt es so was nicht.
Ich kenne aber bisher keinen einzigen Besonderen Landeplatz, der deswegen in den letzten 3 Jahren seinen Status als solchen aufgegeben hat.
|
|
|
Nur nochmal zur Zusammenfassung, d.h. ich kann jetzt in ein Schengen aber nicht Zollunionsland (z.B. Schweiz) von jedem deutschen Grasplatz zu jedem Schweizer Grasplatz fliegen, jemanden abholen und wieder nach Deutschland zurückkommen. Solange nur nichtdeklarationspflichtiges Reisegepäck dabei ist genügt es jeweils einen Flugplan aufzugeben?
|
|
|
Nur nochmal zur Zusammenfassung, d.h. ich kann jetzt in ein Schengen aber nicht Zollunionsland (z.B. Schweiz) von jedem deutschen Grasplatz zu jedem Schweizer Grasplatz fliegen, jemanden abholen und wieder nach Deutschland zurückkommen. Solange nur nichtdeklarationspflichtiges Reisegepäck dabei ist genügt es jeweils einen Flugplan aufzugeben?
Ja ABER das gilt nur für die EU Seite. Auf Schweizer Seite muss man das separat klären.
Ich kenne aber bisher keinen einzigen Besonderen Landeplatz, der deswegen in den letzten 3 Jahren seinen Status als solchen aufgegeben hat.
Bei uns in EDAZ verzichtet der Zoll inzwischen trotz besonderer Landeplatz auf die Meldungen. Ob es noch einen Vorteil hat, besonderer Landeplatz zu sein kann ich nicht sagen. Ich vermute mal die Plätze wollen sich eine Hintertür offen halten, sollte sich die Lage wieder mal ändern?
|
|
|
Es gilt sogar nur für Deutschland. Die Zollbehörden anderer Länder (wie Frankreich und Italien) weigern sich, die Änderungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/877 so zu interpretieren wie es hierzulande geschehen ist.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Was wäre denn in der Schweiz ein guter Flugplatz um die Formalitäten einzuhalten? Mein eigtl. Ziel Hausen am Albis schreibt tatsächlich bei den PPR-Anforderungen: nur Inlandflüge no customs Siehe https://www.fgho.ch/de/fuer-piloten/ppr
|
|
|
LSPG Kägiswil www.airportlspg.ch oder LSPV Wangen Lachen. Gruss Jan LSZC
|
|
|
Speck-Fehraltorf (LSZK)
|
|
|
|
|
|
Gruyères LSGT, telefonisch vorher Zoll anmelden: https://www.aerodrome-gruyere.ch/douane/
Tolle Landschaft, das Dorf Gruyères ist sehenswert, das Giger-Museum dort auch (Film 'Alien')
|
|
|
Danke für all die Tipps, aber ich glaube für diesen Flug von Stuttgart aus ist Zürich dann die sinnvollste Destination mit Service durch die MFGZ.
|
|
|
LZSH ist aufwendig und teuer. Das ganze kostet weit über 100 Euro.
Es braucht Inbound und Outbound einen Slot. Diese sind erst 24 h vor dem Flug buchbar. Es besteht "Einweisungspflicht" via CBT. Siehe nachfolgenden Link:
https://www.flughafen-zuerich.ch/de/business/airlines-und-handling/flugbetrieb/general-aviation
Cooles Erlebnis, in Zürich zu landen. Aber nur um Einreise Zoll zu machen, aus meiner Sicht die falsche Wahl.
Gruss
Timo
|
|
|
Hier sind die Detailinformationen des Schweizer Zolls im Hinblick auf aus dem Ausland anfliegbare Flugplätze. Viele Grüsse
|
|
|
|
Zürich wird nicht der Zwischenlandeplatz, sondern ersetzt die Destination Hausen am Albis. Es entfallen deshalb einmal Landegebühren, man braucht nicht nochmal PPR (was in Hausen 3 Tage vorher da sein muss) und man spart sich Umweg und zweiten Landeanflug. Das in Summe könnten gut 100€ sein.
|
|
|
Habe ich auch studiert und mit den Rahmenbedingungen unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/grenzueberschreitende-fluege.html verstehe ich gar nicht, warum in Hausen keine internationalen Flüge mit PPR möglich sind.
|
|
|
Bei den Kosten gebe ich dir recht. Die Slotpflicht ist nicht zu verachten. Je nach Anflugregim sprich Wetterlage, kann es sein dass du gar keinen VFR Slot erhälst. Siehe diesen Thread in einem anderen Forum: https://www.flightforum.ch/board/topic/107563-lszh-vfr-slot/#comment-1036060
|
|
|
Als stressfreie Alternative für IFR, Customs etc. bietet sich St. Gallen LSZR an. Nur Mittagspause beachten, sonst alles völlig problemlos.
|
|
|
Ja das mit den Slots ist echt blöd, vor allem weil man die erst einen Tag vorher bekommt. Auch IFR ist man da mit CAT-A gelackmeiert, aber meine Gulfstream ist leider noch nicht ausgeliefert.
|
|
|
Ist aber ebenfalls mit Umweg und Zusatzkosten verbunden. Ich warte jetzt mal, was der Slot-Gott morgen für mich übrig hat und ob der Flug mit der labilen Wetterlage am Freitag überhaupt stattfinden kann.
|
|
|
|
28 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|