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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Januar 2022: Von Rolf A. an Bernhard Tenzler Bewertung: +2.00 [2]

Hat viel von Würfeln und kommt auf den Sachbearbeiter an. Ich habe meine Ausbildung bis zum CPL aufschiebend anerkannt bekommen (d.h., erst wenn signifikant Einkünfte aus einer Tätigkeit mit Bezug zur Luftfahrt kämen, wäre es anrechenbar). Ein Fliegerfreund hat beim gleichen Finanzamt aber in einem anderen Jahr / mit einem anderen Sachbearbeiter die IR Ausbildung voll anerkannt bekommen. Ähnliche Willkür herrscht leider auch beim Absetzen der beruflich veranlassten Flüge.

Rechtssicherheit gibt es in DE beim Steuerrecht leider nicht.

27. Januar 2022: Von B. Quax F. an Rolf A.

Rechtssicherheit gibt es in DE beim Steuerrecht leider nicht.

Ganz so würde ich das nicht stehen lassen wollen. Es gibt einen Bescheid, der kann einem gefallen oder auch nicht, Gefällt er einem nicht kann man Einspruch erheben und den Rechtsweg bestreiten, denn das FA entscheidet da gar nichts!


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