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24. Juni 2022: Von Markus Engelbrecht an Christoph Sandstede Bewertung: +2.00 [2]

Grundsätzlich finde ich das Video an sich eine gute Sache. Falls sich der Kontakt tatsächlich erst während der diesjährigen AERO ergeben hat, war das ja für Braunschweiger Verhältnisse eine äußerst spontane Nummer.

Auch die Aussagen vom LBA Präsidenten klingen ja erstmal nachvollziehbar, sympathisch und positiv.

Wenn man dabei aber berücksichtigt, dass er bereits seit 2012 das Luftfahrt-Bundesamt führt, dann hört sich das für mich eher nach dem Üblichen an: (immerhin) das Bedauern von Zuständen und das Geloben von Besserung.

Meiner Meinung nach fehlt es in solchen Behörden in den entsprechenden Positionen an Leuten mit praktischer / beruflicher Erfahrung. Stattdessen, so mein Eindruck, sind die Stellen vornehmlich mit Juristen besetzt. Pragmatische Prozesse, welche vielleicht noch eingeführt werden müssten, wird es dadurch sicherlich nicht so schnell geben, da man

a) keine Interesse an Veränderung (Verbesserung) hat, und

b) sich nicht angreifbar machen möchte.

Insbesondere die gesamte Abteilung L ist in den vergangenen Jahren ja nicht gerade positiv aufgefallen.

Ich habe, trotz des Videos, keinerlei Verständnis dafür, das Verweisungen z.T. mehrere Monate dauern. Nicht alle Verweisungen ergeben sich durch "Zweifel" des AME und / oder bedürfen einer Einzelfallentscheidung der Behörde unter Berücksichtigung der Risiken und das Einholen von Gutachten usw.

Viele Verweisungen aufgrund von Erkrankungen / Diagnosen ergeben sich durch konkrete Vorgaben aus Part-MED. Aber ebenso, ist in vielen Fällen das Ergebnis einer Verweisung bereits durch die EASA im dazugehörigen AMC vorgegeben. Wenn die dort festgelegten Bedingungen erfüllt sind, dann hat die EASA der zuständigen nationalen Behörde die Entscheidung über die Tauglichkeit bereits vorgegeben. Meist wird das bereits vom AME in dieser Form an das LBA mitgeteilt und mit entsprechenden Berichten vorbereitet. Das ist dann nichts weiter, als ein Standardvorgang, der von einem (Verwaltungsfach-)Angestellten zu 90% bearbeitet werden kann. Der Assessor der Behörde muss dann lediglich die Unterschrift tätigen.

Dass die "Antragsteller" dennoch (in diesem Fall trifft es ja meist Berufspiloten) für unbestimmte Zeit (z.T. Monate) ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können/dürfen, ist für mich ein Skandal. Hier geht es ja schließlich nicht um den Bauantrag für ein Carport, sondern u.U. um die berufliche Existenz.

Aber immerhin, mittlerweile klappt es ja mit den Lizenzausstellungen (Musterberechtigung, usw.) ganz gut....

24. Juni 2022: Von Peter Schneider an Robert Wenz Bewertung: +3.67 [4]

Vor dem Hintergrund sind seine Aussagen im YT Video schon sehr seltsam !

Es 10 Jahre lang laufen lassen, aber jetzt soll alles besser werden ? Wer soll das glauben ?

Ich geb die Fliegerei wahrscheinlich auf. Das alles ist mir doch deutlich zu blöd. Ich tue jetzt das, was ich ich schon lange im Kopf habe: Ich kaufe mir einen T2 und hübsch den auf (anstatt weiterhin als Wart im Luftsportverein tätig zu sein). Bei dessen Betrieb muss ich auch nicht irgendwelche aberwitzige Wartungsvorschriften erfüllen und ich muss auch nicht jährlich einen Fliegerarzt um Erlaubnis fragen, wenn ich damit am WE zum Campen fahren will. Auch muss ich nicht alle zwei Jahre mit einem Fahrlehrer fahren. Das alles erscheint mir gerade extrem attraktiv zu sein !! Da stellt sich regelrecht ein Gefühl der Befreiung ein !!

25. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Markus Engelbrecht Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Herr Präsident in der Privatsektor arbeiten würde (ich meine den echten Privatsektor, nicht Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder Daimler), würde er nach 6 Monaten gefeuert werden.

25. Juni 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Kann dieser Präsident wirklich zu 100 % alleine entscheiden, wie der Organisationsablauf in seiner Behörde geplant durchgeführt wird?

25. Juni 2022: Von Robert Wenz an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]
Zumindest ist verantwortlich dafür. Und wenn man sich die Entwicklung ansieht, ist vieles unter seiner Leitung erst so richtig schlecht geworden.
Vor 10 Jahren war die oft genannt Abteilung L jedenfalls noch nicht in einem
so katastrophalen Zustand. Und jetzt wurde der Abteilungsleiter L durch ihn kürzlich auch noch zum Vizepräsidenten gemacht. Scheint sein bester Mann zu sein.
25. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Personlich macht er keinen Micromanagement. Aber das Problem mit Flugmedizin beim LBA ist seit Jahen benannt. und stellt eines der Hauptprobleme dar. Herr Präsident hat die Einführung von Part-MED beaufsichtigt, die in skandalöser Form umgesetzt wurde. Er hat nichts getan. Er hat sich nur beschwert, dass er die Ärzte nicht einstellen kann (welche Ärzte???, die Anforderungen an Medical Assessors sind streng im Part-MED definiert).

26. Juni 2022: Von Tobias Rad an Tomasz Soroczynski
Deutsche Bahn verstehe ich, aber was ist an Daimler nicht Privatwirtschaft?
3. September 2022: Von Horst Metzig an Tobias Rad

Ich habe die Behörde Bundesministerium für Verkehr mit der Behauptung, dass flugmedizinische Konsultationen in Deutschland zu lange dauern, konforniert, und heute eine Antwort bekommen. Ich biete allen Forumleser an, den Inhalt zu analysieren, mögliche Abweichungen von der erlebten Realität dann auch hier im Forum zu beschreiben.

Ich habe Namen der Mitarbeiter dieser Behörde herausgenommen, weil ich ungefragt dieses Schreiben hier veröffentliche. Es zählt nur der Inhalt.



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fur-Forum-JEPG.jpg

27. November 2022: Von Milan Kamenz an Dr. Thomas Kretzschmar
Beitrag vom Autor gelöscht
30. November 2022: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz

Laut EASA (https://www.easa.europa.eu/en/downloads/95722/en) sind die akuellen Medical Assessors für Deutschland:

Dr. Angela Marckmann
Dr. Yvonne Dams

Part-Med definiert einen Medical Assessor wie folgt:

ARA.MED.120 Medical assessors

The competent authority shall appoint one or more medical assessor(s) to undertake the tasks described in this Section. The medical assessor shall be licensed and qualified in medicine and have:
(a) postgraduate work experience in medicine of at least 5 years;
(b) specific knowledge and experience in aviation medicine; and
(c) specific training in medical certification.

AMC1 ARA.MED.120 Medical assessors
EXPERIENCE AND KNOWLEDGE

Medical assessors should:
(a) have considerable experience of aero-medical practice and have undertaken a minimum of 200 class 1 medical examinations or equivalent; and
(b) maintain their medical professional competence in aviation medicine. The following should count towards maintaining medical professional competence:
(1) undertaking regular refresher training;
(2) participating in international aviation medicine conferences;
(3) undertaking research activities, including publication of results of the research.

1. Dezember 2022: Von Dr. Oliver Brock an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.67 [2]

Interessant:...denn keine der beiden ist Ärztin... Frau Dams ist Juristin (ex L4), Frau Marckmann ist Sachbearbeiterin... .

1. Dezember 2022: Von Horst Metzig an Dr. Oliver Brock

Interessant ist der Fall LBA Abt. Flugmedizin auf jeden Fall, da kann und muss ich Ihnen in jeder Ihrer Denkrichtung unkontrolliert beisteuern.

Übertroffen wird diese Komplexität der Organisationsstruktuer im LBA Abt. Flugmedizin nur noch von dem medizinischen wirklich komplexen Diagnosebild des Autismus, in diesen speziellen Fall LBA allerdings nach meiner persönlichen Einschätzung nur geringfügig übertroffen. ( übrigens, heute spricht man von einen Autismusspektrum, das sind unterschiedliche Eigenschaften, welche je nach Ausprägungsgrad nicht unbedingt fliegeruntauglich machen und überhaupt irgend welche Auflagen gerecht werden und entschieden werden müssen )

Ich möchte auch auf ein Schreiben des Bundesministerium für Digitales und Verkehr erinnern, https://www.pilotundflugzeug.de/img/ud/2022/09/03/13/4223561/v640/075075-fur-Forum-JEPG.jpg

welches ich zuvor hier im Forum veröffentlicht habe. Hier habe ich bereits weitere Anschreiben verfasst, eine Antwort steht aus.

Mit sehr guten Grund habe ich meine Pilotenlizenz im Ausland deponiert, dort hatte ich alle fachärztlichen Abteilungen der Flugmedizin im AeMC durchlaufen, zweimal stempelte und unterschieb mir der dortige staatlich/behördlich bestimmte medical Assessor ( die Stellung vergleichbar mit Herr Dr. med. Kirklies ) meine Klasse 2. Ich habe niemals falsche Angaben über mein Gesundheitszustand gegenüber Fliegerärzten gemacht, weder früher in Deutschland, noch später im Ausland eines EASA Mitgliedstaat. Die Organisationsstruktur der Flugmedizin im LBA würden mir das Klasse 2 medical locker 10000 Euro kosten lassen, wenn ich alle Gutachten, Obergutachten und Gutachten über ein bestehendes Gutachten bezahlen müsste. Ich war mit meinen Diagnosen weder in Deutschland, noch im gewählten EASA Mitgliedstaat, jemals fliegeruntauglich erkannt worden.

Ich bin Herr Dr. med. Claus Dieter Zink dankbar, welcher sich in seinen Forum JAR-Contra kritisch gegen die damals bestehenden Strukturen der deutschen Flugmedizin auseinander gesetzt hat. Ich war in seinen Forum ein streitbarer Forumschreiber, mehrmals mussste Dr. med. C.D. Zink mich gegenüber Behörden verteidigen/relativierend über meine Forumbeiträge handeln und beruhigen. Über dieses Forum entschied ich mich, meine schlafende / ruhende deutsche Pilotenlizenz im späteren EASA Mitgliedstaat neu zu erwerben.

2. Dezember 2022: Von Maik Toth an Dr. Oliver Brock

Müsste man mal bei der EASA nachfragen ob da ein Missverständnis vorliegt. Was wäre dafür denn der richtige Kanal?

2. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Ja, die relevante E-mail Adresse ist medical@easa.europa.eu.Ich habe die Situation unter dieser Adresse im Mai gemeldet, die E-Mail wurde gelesen aber bleibt nicht beantwortet.

2. Dezember 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Das wissen die Leute von der EASA. Auch ich habe bereits einige Anschreiben getätigt, auch den parlamentarischen Staatssekretär darüber informiert, nichts passiert. Bei ein Telefonanruf an das LBA sagte mir der zweitranghöchste Mitarbeiter, er wolle mit mir nicht sprechen. Der einfache Bürger kann nichts unternehmen. Ich bin mit meiner Lizenz umgezogen. Somit bin ich nicht betroffen, leid tun mir nur diejenigen Menschen mit Lizenzstandort bei dem LBA, welche obrigkeitsgläubig denken. Meine Vermutung, je mehr ich in Deutschland unternehme, um so unbeliebter mache ich mich.

Irgend wie funktioniert die Organisation Flugmedizin in Deutschland. Die meisten sind damit auch zufrieden. Insgeheim dachte ich schon darüber nach, dass alle deutschen Fliegerärzte in einen unbefristeten Streik gehen, nur so wird sich in Braunschweig etwas bewegen. Aber allein diese Idee hier im Forum zu veröffentlichen bringt einige auf die Idee, mich hier in Forum zu sperren.

14. März 2023: Von F Mad an Maik Toth
Hallo zusammen, ich würde das gerne noch einmal aufgreifen, kann irgendjemand rechtssicher beantworten, im Idealfall mit Quelle, ob während einer Klasse 2 Konsultation das formal noch gültige LAPL Medical (vorausgesetzt medizinisch ok) gültig bleibt, d.h. LAPL Rechte ausgeübt werden dürfen? Vielen Dank (frage für einen Freund)
14. März 2023: Von Ulrich Dr. Werner an F Mad

Guten Tag zusammen

Wenn es zu einer Konsultation kommt, liegt augenscheinlich eine gesundheitliche Auffälligkeit vor, die den AME hindert, die Tauglichkeit selber festzustellen. Darüber muss der AME den Bewerber für das Zeugnis aufklären [MED.A.025 b)1.].

Das alte Zeugnis ist zu diesem Zeitpunkt nicht entzogen.

Damit hat der Bewerber Kenntnis von dem gesundheitlichen Umstand. Der Bewerber ist verpflichtet, entsprechend MED.A.020 a) der Verordnung zu handeln. Der formale Text dieses Paragraphen lautet:

… Lizenzinhaber dürfen die … Rechte nicht ausüben …, wenn sie: 1. sich der Einschränkung ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit bewusst sind, die es ihnen unmöglich machen könnte, ihre Rechte sicher auszuüben;

Zu der rechtlichen Auslegung dieses Textes sollte sich ein Jurist äußern, ich persönlich sehe eine enge Auslegung als wahrscheinlich.

Der Vermerk im Beitrag „vorausgesetzt medizinisch ok“ steht im Widerspruch zur Tatsache der Notwendigkeit einer Konsultation.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

14. März 2023: Von Horst Metzig an F Mad

wie soll das funktionieren?

LAPL Rechte sind im medical länger gültig als Klasse 2, oder sogar Klasse 1, je nach Lebensalter.

Bei mir ist die Klasse 2 im Medical 1 Jahr gültig, das LAPL 2 Jahre. Im ersten Jahr nach der Untersuchung habe ich Klasse 2 flugmedizinische Rechte, im zweiten Jahr die LAPL.

Ich gehe jedes Jahr zur flugmedizinische Untersuchung, obwohl ich rechtlich alle 2 Jahre mich auf Fliegertauflichkeit untersuchen lassen müsste. Stellt mein Fliegerarzt allerdings eine Kranklheit fest, über welche er nicht entscheiden darf, schickt er mich zur Konsultation. Das Medical behält er ein, auch wenn die LAPL Rechte formal noch gültig sind. Formal gültig ist nicht mit aktueller flugmedizinischer Tauglichkeit / Befindlichkeit zu verwechseln.

Bekanntes Beispiel ist Andreas Lubitz. Er hatte Klasse 1 über Sondergenehmigung. Im Medical stand drin, wenn die Depression wieder kommen sollte, darf er die Rechte Klasse 1, 2 und LAPL nicht wahrnehmen. Er hat sich nicht daran gehalten. ( Vertrauenssache zwischen Fliegerarzt und Bewerber )

Ohne Medical, das ruht beim Fliegerarzt, kann ich ohnehin nicht als verantwortlicher Flugzeugführer teil nehmen.

Dein Freund hätte meiner Ansicht vom Fliegerarzt sein Medical ( Papiere ) erst dann ausgehändiog bekommen sollen, wenn die Konsultation positiv verlaufen ist. Daher wundert mich Deine Fragestellung.

14. März 2023: Von F Mad an Ulrich Dr. Werner
Nicht unbedingt ein Widerspruch, zum Beispiel vollständig genesen von einer Erkrankung, die aber explizit eine Konsultation erfordert und nicht von AME beurteilt werden darf.
14. März 2023: Von Maik Toth an Ulrich Dr. Werner

"Der Vermerk im Beitrag „vorausgesetzt medizinisch ok“ steht im Widerspruch zur Tatsache der Notwendigkeit einer Konsultation."

Nicht zwingend - Beispiel Erstuntersuchung für Klasse 1 mit gültigem Klasse 2. Aus eigener Erfahrung, Erstuntersuchung Klasse 1. Überschreitung der Dioptriengrenze (nicht relevant für Klasse 2!) geht zur Verweisung an das LBA (RXO). Inklusive ruhen der Recht aus dem bis dato gültigem 2. Medical. Dauer für die Verweisung - unbekannt.

Warum? Das Referat L6 vertritt die Auffassung, dass im Rahmen einer Verweisung über die Tauglichkeit des Piloten und nicht über eine Klasse entschieden wird [MED.A.040, ARA.MED.125]. Die VO (EU) Nr. 1178/2011 spricht in ARA.MED.125 von der Entscheidung über die Tauglichkeit und nicht über eine Entscheidung über die Tauglichkeit Klasse 1. MED.A.040 verlangt zudem die vollständige Abklärung vor einer Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses.

Gruß

Maik

14. März 2023: Von F Mad an Maik Toth
Meine Frage dazu wäre, ob lt. LBA diese grundsätzliche Untauglichkeit auch für LAPL gilt, da dieses ja keine LBA Verweisung oder Konsultation kennt.
15. März 2023: Von Maik Toth an F Mad
15. März 2023: Von Horst Metzig an Maik Toth

Für mich interessanter ist das Instrument der Zweitüberprüfung gemäss Anhang VI ARA.MED.325 der Verordnung EU 1178/2011, §21 Absatz 4 und § 34 Absatz 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Beispiel, deutsche Pilotenlizenz, deutsches Medical, Zweitüberprüfung bei einen anderen flugmedizinischen Zentrum eines EU EASA Mitgliedstaat. Beispielsweise in Prag. Die werden ihr Ergebnis auch dem Luftfahrtbundesamt mitteilen, aber in der Medizin ist es üblich, auch eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Und diese ist an Ländergrenzen nicht gebunden.

Früher hatte das allerdings nicht funktioniert: www.lufthansakapitain.de/M.html

( Anmerkung: https:// herausnehmen, sonst erscheint diese Homepage nicht )

Drama um Lufthansakapitän Rainer Stammberger.

15. März 2023: Von F. S. an Ulrich Dr. Werner

Ich halte diese Auslegung für zu eng und insb. den Schritt über MED.A.20 für nicht zulässig. Praktisches Beispiel:

Ich habe ein gültiges Medical Klasse 2. Auf Grund mir wohl bekannter medizinischer Umstände bin ich schon seit 30 Jahren chancenfrei, ein Medical Klasse 1 zu bekommen. Weil ich das von Anfang an wusste, habe ich natürlich nie ein Klasse 1 Medical beantragt - und es gab deswegen dazu auch keine Konsultation beim LBA.

Interpretiert man nun aber das "Einschränkung der Flugmedizinischen Tauglichkeit" aus MED.A.20 so, dass es sich nicht auf eine konkrete Klasse bezieht (wie es nach dem Post von Maik wohl auch das LBA macht), dann ändert ja aber die nicht stattfindende Konsultation nichts daran, dass ich es trotzdem weiss und ich dürfte mit gleicher Begründung nicht fliegen.
So ausgelegt würde MED.A.20 dazu führen, dass jeder, der weiss, dass er kein Class 1 medical bekommen würde, überhaupt kein medical haben darf. Das wäre absurd.

Insbesondere wenn es nicht um die medizinische Abklärung eines Gesundheitszustandes geht, sondern "nur" um die legale Bewertung eines unzweifelhaft feststehenden Zustand für die Tauglichkeit Klasse 1, sehe ich keinen Grund, warum die Tauglichkeit Klasse 2 ruhen sollte - zumal das im ganzen Part MED auch nirgendwo erwähnt wird.

Auch der Verweis von LBA/Maik zu MED.A.040 ändert daran zumindest so lange nichts, wie noch ein gültiges Klasse 2 Medical besteht und kein neues ausgestellt werden muss.

15. März 2023: Von Dr. Thomas Kretzschmar an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Vom LBA habe ich in einem ähnlichen Fall klare Aussagen bekommen. Wird eine Konsultation für Klasse 2 nötig, ruht automatisch auch LAPL. Für die Konsultatiom ist eine erneute Untersuchung beim AME fällig. Dabei wird das Zeugnis ungültig und wird einbehalten. Erst nach Konsultation mit dem LBA darf ein neues Medical ausgestellt werden. Auch dann erst für LAPL. Ist so. Nicht drüber nachdenken. Nicht drüber ärgern.

Nachtrag: ärgern darf man sich schon. Würde ich mich auch.

Ich wollte einmal einen 2er Piloten, den ich LAPL gegeben hätte, damit er während der Konsultation zu Klasse 2 wenigstens fliegen konnte, ein LAPL ausstellen. Es wurde mir sowas von deutlich gesagt, dass das gegen die Richtlinien ist....


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