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15. März 2023: Von F. S. an Ulrich Dr. Werner

Ich halte diese Auslegung für zu eng und insb. den Schritt über MED.A.20 für nicht zulässig. Praktisches Beispiel:

Ich habe ein gültiges Medical Klasse 2. Auf Grund mir wohl bekannter medizinischer Umstände bin ich schon seit 30 Jahren chancenfrei, ein Medical Klasse 1 zu bekommen. Weil ich das von Anfang an wusste, habe ich natürlich nie ein Klasse 1 Medical beantragt - und es gab deswegen dazu auch keine Konsultation beim LBA.

Interpretiert man nun aber das "Einschränkung der Flugmedizinischen Tauglichkeit" aus MED.A.20 so, dass es sich nicht auf eine konkrete Klasse bezieht (wie es nach dem Post von Maik wohl auch das LBA macht), dann ändert ja aber die nicht stattfindende Konsultation nichts daran, dass ich es trotzdem weiss und ich dürfte mit gleicher Begründung nicht fliegen.
So ausgelegt würde MED.A.20 dazu führen, dass jeder, der weiss, dass er kein Class 1 medical bekommen würde, überhaupt kein medical haben darf. Das wäre absurd.

Insbesondere wenn es nicht um die medizinische Abklärung eines Gesundheitszustandes geht, sondern "nur" um die legale Bewertung eines unzweifelhaft feststehenden Zustand für die Tauglichkeit Klasse 1, sehe ich keinen Grund, warum die Tauglichkeit Klasse 2 ruhen sollte - zumal das im ganzen Part MED auch nirgendwo erwähnt wird.

Auch der Verweis von LBA/Maik zu MED.A.040 ändert daran zumindest so lange nichts, wie noch ein gültiges Klasse 2 Medical besteht und kein neues ausgestellt werden muss.

15. März 2023: Von Dr. Thomas Kretzschmar an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Vom LBA habe ich in einem ähnlichen Fall klare Aussagen bekommen. Wird eine Konsultation für Klasse 2 nötig, ruht automatisch auch LAPL. Für die Konsultatiom ist eine erneute Untersuchung beim AME fällig. Dabei wird das Zeugnis ungültig und wird einbehalten. Erst nach Konsultation mit dem LBA darf ein neues Medical ausgestellt werden. Auch dann erst für LAPL. Ist so. Nicht drüber nachdenken. Nicht drüber ärgern.

Nachtrag: ärgern darf man sich schon. Würde ich mich auch.

Ich wollte einmal einen 2er Piloten, den ich LAPL gegeben hätte, damit er während der Konsultation zu Klasse 2 wenigstens fliegen konnte, ein LAPL ausstellen. Es wurde mir sowas von deutlich gesagt, dass das gegen die Richtlinien ist....

15. März 2023: Von Markus Engelbrecht an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

"Es wurde mir sowas von deutlich gesagt, dass das gegen die Richtlinien ist...." dabei sollte man aber wirklich betonen, dass diese Auslegung in keinster Weise so aus der Part.MED kommt. Bestenfalls (wenn überhaupt) gibt es dazu eine interne Verfahrenbeschreibung im LBA.

Scheint irgendwie eine Eigenart der Abteilung L vom LBA zu sein....Vorgänge, welche per VO (MED, FCL) nicht explizit vorgesehen sind, lieber maximal "kundenunfreundlich" und maximal nachteilig auslegen.

Wie war das noch gleich mit Base Training in Rahmen eines Typeratings oder auch der Velängerung einer Klassenberechtigung außerhalb der 3-Monats-Regel.....manchmal muss dann eben die EASA über das AMC Material etwas regeln, damit es dann auch in Deutschland möglich wird.

Sollten einfache Fälle (z. B. wenn das Ergebnis der Verweisung bereits über das AMC Material geregelt) innerhalb von 4 Wochen über die Bühne gehen, könnte man es vielleicht einfach so hinnehmen.....aber leider geht es ja oftmals um Monate.

15. März 2023: Von F Mad an Dr. Thomas Kretzschmar
Zumindest vielen Dank für die Antwort, dann ist es wenigstens eindeutig, wenn auch nicht einsichtig und man weiß, was zu tun ist….. der Rest es ja treffend kommentiert und leider ein gesamtpolitisches Thema.
15. März 2023: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Aber wer macht die Richtlinien? Das sind die einzelnen Mitgliedstaaten in der EASA. Bei Flugmedizin gibt es in Köln jährlich ein Treffen aller führenden Fliegerärzte der einzelnen Mitgliedstaaten. Dort sollte das angesprochen werden. Wer vertretet das Luftfahrtbundesamt?

Die Abteilungen der EASA sind so gegliedert: https://www.easa.europa.eu/en/the-agency/agency-organisation-structure

Ich würde den Abteilungsleiter flight standards directorate Mr. J. Rasmussen anschreiben/ansprechen.

Es gibt ein Abteilungsleiter für aircrew und medical. Den Namen dieses Abteilungsleiters habe ich noch nicht ausfindig gemacht.

Die flugmedizinische Anforderungen unterscheiden sich von Klasse zu Klasse, Klasse 1 am höchsten, dann Klasse 2 weniger anforderungsvoll ( Augenwerte z.B. ), und LAPL, unter ICAO Bedingungen.

Abklärungsbedarf: Ein Bewerber erfüllt die flugmedizinische Bedingungen für LAPL, nicht aber für Klasse 2. Was soll man dann machen? Entweder eine Person ist innerhalb einer Toleranz, oder nicht.

Der Bewerber bekommt vom Fliegerarzt das LAPL medical ausgehändigt. Wochen später erscheint der Bewerber wieder beim Fliegerarzt, und möchte es versuchen, die flugmedizinische Bedingungen für Klasse 2 zu erfüllen. Der Fliegerarzt ist aber nicht befugt, Bewerber ausserhalb der Toleranzen ein Klasse 2 medical auszustellen. Und jetzt beginnt das flugmedizinische Abenteuer. Hier unbedingt Abklärungsbedard bei der EASA ( nicht die EASA, sondern den zuständigen Mitarbeiter bei der EASA ). Das ist ein Mediziner, soviel weis ich. Dieser Problemkreis sollte bei dem jährlichen Treffen unter den führenden Fliegerärzte abgeklärt werden.

Jetziger Zustand: Der Fliegerarzt muss das gültige LAPL medical einbehalten, um eine Konsultation einzuleiten. Während dieser Zeit der Unklarheit darf der Bewerber nicht in die Luft gehen, obwohl er die flugmedizinische Bedingungen vollumfänglich für LAPL erfüllt. Das kann in Deutschland Monate dauern.

Besser wäre, der Bewerber behält das LAPL medical, und eine Konsultation über Klasse 2 bei dem LBA läuft parallel. Nur die Lizenzierungsbehörde kann über Ausnahmen entscheiden, wenn ein Bewerber nicht gänzlich die flugmedizinische Bedingungen erfüllt. Ich werde es versuchen zu klären, ob Mr. Rasmussen kognitiv aufnahmebereit ist. Dieser ( seine Sekretärin ) wird mich an die Mediziner in der Abteilung Aircrew und medical verweisen. Im Idealfall bekomme ich dessen Telefonnummer. Sowas ähnliches habe ich schon mal durchgespielt.

Besser wäre es, wenn aus den Reihen der Fliegerärzte etwas unternommen wird. Noch haben wir eine Demokratie, noch hat Mr. Putin Europa nicht überrant. https://www.easa.europa.eu/en/domains/international-cooperation/easa-by-country/countries/germany


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