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15. März 2023: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar

Aber wer macht die Richtlinien? Das sind die einzelnen Mitgliedstaaten in der EASA. Bei Flugmedizin gibt es in Köln jährlich ein Treffen aller führenden Fliegerärzte der einzelnen Mitgliedstaaten. Dort sollte das angesprochen werden. Wer vertretet das Luftfahrtbundesamt?

Die Abteilungen der EASA sind so gegliedert: https://www.easa.europa.eu/en/the-agency/agency-organisation-structure

Ich würde den Abteilungsleiter flight standards directorate Mr. J. Rasmussen anschreiben/ansprechen.

Es gibt ein Abteilungsleiter für aircrew und medical. Den Namen dieses Abteilungsleiters habe ich noch nicht ausfindig gemacht.

Die flugmedizinische Anforderungen unterscheiden sich von Klasse zu Klasse, Klasse 1 am höchsten, dann Klasse 2 weniger anforderungsvoll ( Augenwerte z.B. ), und LAPL, unter ICAO Bedingungen.

Abklärungsbedarf: Ein Bewerber erfüllt die flugmedizinische Bedingungen für LAPL, nicht aber für Klasse 2. Was soll man dann machen? Entweder eine Person ist innerhalb einer Toleranz, oder nicht.

Der Bewerber bekommt vom Fliegerarzt das LAPL medical ausgehändigt. Wochen später erscheint der Bewerber wieder beim Fliegerarzt, und möchte es versuchen, die flugmedizinische Bedingungen für Klasse 2 zu erfüllen. Der Fliegerarzt ist aber nicht befugt, Bewerber ausserhalb der Toleranzen ein Klasse 2 medical auszustellen. Und jetzt beginnt das flugmedizinische Abenteuer. Hier unbedingt Abklärungsbedard bei der EASA ( nicht die EASA, sondern den zuständigen Mitarbeiter bei der EASA ). Das ist ein Mediziner, soviel weis ich. Dieser Problemkreis sollte bei dem jährlichen Treffen unter den führenden Fliegerärzte abgeklärt werden.

Jetziger Zustand: Der Fliegerarzt muss das gültige LAPL medical einbehalten, um eine Konsultation einzuleiten. Während dieser Zeit der Unklarheit darf der Bewerber nicht in die Luft gehen, obwohl er die flugmedizinische Bedingungen vollumfänglich für LAPL erfüllt. Das kann in Deutschland Monate dauern.

Besser wäre, der Bewerber behält das LAPL medical, und eine Konsultation über Klasse 2 bei dem LBA läuft parallel. Nur die Lizenzierungsbehörde kann über Ausnahmen entscheiden, wenn ein Bewerber nicht gänzlich die flugmedizinische Bedingungen erfüllt. Ich werde es versuchen zu klären, ob Mr. Rasmussen kognitiv aufnahmebereit ist. Dieser ( seine Sekretärin ) wird mich an die Mediziner in der Abteilung Aircrew und medical verweisen. Im Idealfall bekomme ich dessen Telefonnummer. Sowas ähnliches habe ich schon mal durchgespielt.

Besser wäre es, wenn aus den Reihen der Fliegerärzte etwas unternommen wird. Noch haben wir eine Demokratie, noch hat Mr. Putin Europa nicht überrant. https://www.easa.europa.eu/en/domains/international-cooperation/easa-by-country/countries/germany


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