Ist es nicht so, dass die Halbkreisflughöhen erst da beginnen, wo der Höhenmesser auf 1013 gestellt wird? Also 5.000 MSL oder 2.000 AGL.
Siehe auch AOPA Safety-Letter Seite 20 unten.
AOPA-Safety-Letter schreibt an dieser Stelle: „Bei VFR-Flügen nach Standard-Höhenmessereinstellung sind bei Streckenflügen die Halbkreisflughöhen einzuhalten.“
Das ist im Grunde - zunächst - nicht falsch, sofern man es so versteht: „… nach Standard-Höhenmessereinstellung sind bei Streckenflügen die Halbkreisflughöhen auf alle Fälle einzuhalten.“
--> Das lässt aber die tieferen Reiseflughöhen, für die Halbkreisflughöhen anzuwenden sind (3.500 ft und 4.500 ft) ausser Acht!
Vielleicht wurde hier der Text aus Zeiten "vor SERA" nicht redaktionell bearbeitet?!
Auszug SERA.5005 g)
„Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist“
Siehe Tabelle dazu (AIP Germany identisch mit „Anlage 3“ zu SERA)

Zur Höhenmessereinstellung ist in der AIP Germany festgelegt (Auszug ENR 1.7):
Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln
(Grundlage NfL I - 190/01).
1. Bei Flügen nach Sichtflugregeln bis zu einer Höhe von 5000 ft MSL oder bis zu einer Höhe von 2000 ft GND, sofern diese Flug-höhe 5000 ft MSL überschreitet, ist der Höhenmesser auf den Luft-druck, bezogen auf Meereshöhe (QNH-Wert), des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.
2. Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb dieser Höhen ist derHöhenmesser auf 1013,2 Hectopascal einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).