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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Mai 2021: Von T. Magin an E. Jung Bewertung: +1.00 [1]
Darf ich mir das so vorstellen, dass der Lotse, der die Freigabe zum Approach gab, danach die Radaraufzeichnungen an‘s Amt weitergab? Aus eigenem Antrieb? Das wäre ja pervers ... Oder wer hat dafür gesorgt, dass die Aufzeichnungen eines freigegebenen Anflugs an das Amt weitergegeben wurden? Und aus welchem Anlass?
31. Mai 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]
Eine Freigabe für Low approach beinhaltet eben keinen Top Gun Überflug der Piste in Ameisenkniehöhe. Der Trainingseffekt und -zweck lässt sich da schwer argumentieren, auch wenn es noch so lustig ist.
31. Mai 2021: Von T. Magin an Flieger Max L.oitfelder
„Eine Freigabe für Low approach beinhaltet eben keinen Top Gun Überflug der Piste in Ameisenkniehöhe.“

Den low-approach fliege ich auch fully configured, vielleicht die Klappen nur zu 50% statt 100%. Aber natürlich mit Reference-Speed; weit weg von „Top Gun“. Und das soll jetzt 55€ kosten?
31. Mai 2021: Von Bernd Wolf an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gemeinde,

bei einer PA28 kann man wahrscheinlich nicht von einem "Top-Gun-Gerät" reden.
Der Anflug war unter Einhaltung vom PAPI auf die 07C und wegen einer am Rollhalt wartenden A320 (o.ä.) wurde ich vom Turm gebeten Speed zu halten. Da dem Türmer meine 100kt zu langsam waren, wurde ich nach Rückfrage und meiner Einwilligung im Final auf die 07R geschickt. Über der Bahn bin ich dann auf rund 900 ft MSL (600 ft AGL) gestiegen und auf Anweisung wegen der startenden A320 auf der 07C nach rechts Richtung Lima geschickt worden. Dann zurück über den Treshold 07 und weiter zum Main. Alles sauber auf dem mitgelieferten Radarplot zu sehen.

Wahrscheinlich bin ich etwas zu lange über der Bahn geblieben und hatte auch keine Klappen gesetzt. Das Fahrwerk war natürlich festgeschraubt unten:-)

Aber nochmal, es geht hier nicht um meinen speziellen Fall und ich weiß auch nicht wer mich angezeigt hat. Passt einfach alle ein wenig mehr auf.


Gruß Bernd

31. Mai 2021: Von Sven Walter an Bernd Wolf

Krass. Ich hätte mich aus Prinzip geweigert, zu zahlen. Die spinnen. Danke für die genaue Schilderung!

31. Mai 2021: Von Udo R. an Bernd Wolf

Also das überrascht ja wirklich. An einer Definition einer Abgrenzung zwischen "Übungsanflug" und "Spaß" seitens der Behörde ist ein öffentliches Interesse durchaus vorhanden. Sobald da eine Antwort vom RPDA kommt bitte gerne jedenfalls die Knackpunkte weitergeben, woran eine Verletzung von Mindesthöhen an einem Flugplatz / Flughafen festgemacht wird.

31. Mai 2021: Von Udo R. an Sven Walter

Das "aus Prinzip Weigern" war auch mein erster Gedanke, aber wegen 55€? Echt jetzt? Wenn dann nur, wenn sich einem ein Verband wie die AOPA zur Seite stellt, um das mal grundsätzlich zu klären. Alleine? - das kann eine Episode werden..

31. Mai 2021: Von Sven Walter an Udo R.

Nun nachdem hier sogar (danke für den Link!) selbst die gesetzgebende Instanz in Brüssel das so interpretiert, würde ich das selbstverständlich so machen. Und ja, ich bin Volljurist, und kenne die Artikel im Heft, und die etwas eigenwillige Amtsgerichtsprechung dort. Aber da muss man gerade wegen der geringen Summe voll gegenhalten.

Muss jeder selbst wissen.

1. Juni 2021: Von Sebastian Ruffer an T. Magin
"Darf ich mir das so vorstellen, dass der Lotse, der die Freigabe zum Approach gab, danach die Radaraufzeichnungen an‘s Amt weitergab? Aus eigenem Antrieb? Das wäre ja pervers ... Oder wer hat dafür gesorgt, dass die Aufzeichnungen eines freigegebenen Anflugs an das Amt weitergegeben wurden? Und aus welchem Anlass?"

Nein, definitiv nicht. Der einzelne Lotse hat gar keinen Zugriff auf die gespeicherten Radardaten. Schon alleine aus Datenschutzgründen hat er dazu kein Recht. Die Daten werden bei der DFS gespeichert und dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Gründe von dazu befugten Personen gesichtet werden. Die jeweils zuständige Landesluftfahrtbehörde verfolgt Unterschreitungen der Mindestflughöhe wenn entsprechende Hinweise vorliegen. Dabei werden u.A. Funk- und Radardaten bei der DFS angefordert. Die DFS ist dann verpflichtet diese Daten der Behörde zu überlassen. Sie ist am der Untersuchung selbst nicht beteiligt. "Tippgeber" sind oft Flugplatzanwohner oder manchmal auch die Luftaufsicht an Flughäfen (Luftaufsicht = Vertreter der Landesluftfahrtbehörde, NICHT DFS)

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