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1. Juni 2021: Von Sebastian Ruffer an T. Magin
"Darf ich mir das so vorstellen, dass der Lotse, der die Freigabe zum Approach gab, danach die Radaraufzeichnungen an‘s Amt weitergab? Aus eigenem Antrieb? Das wäre ja pervers ... Oder wer hat dafür gesorgt, dass die Aufzeichnungen eines freigegebenen Anflugs an das Amt weitergegeben wurden? Und aus welchem Anlass?"

Nein, definitiv nicht. Der einzelne Lotse hat gar keinen Zugriff auf die gespeicherten Radardaten. Schon alleine aus Datenschutzgründen hat er dazu kein Recht. Die Daten werden bei der DFS gespeichert und dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Gründe von dazu befugten Personen gesichtet werden. Die jeweils zuständige Landesluftfahrtbehörde verfolgt Unterschreitungen der Mindestflughöhe wenn entsprechende Hinweise vorliegen. Dabei werden u.A. Funk- und Radardaten bei der DFS angefordert. Die DFS ist dann verpflichtet diese Daten der Behörde zu überlassen. Sie ist am der Untersuchung selbst nicht beteiligt. "Tippgeber" sind oft Flugplatzanwohner oder manchmal auch die Luftaufsicht an Flughäfen (Luftaufsicht = Vertreter der Landesluftfahrtbehörde, NICHT DFS)

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