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31. Mai 2021: Von Udo R. an Bernd Wolf

Also das überrascht ja wirklich. An einer Definition einer Abgrenzung zwischen "Übungsanflug" und "Spaß" seitens der Behörde ist ein öffentliches Interesse durchaus vorhanden. Sobald da eine Antwort vom RPDA kommt bitte gerne jedenfalls die Knackpunkte weitergeben, woran eine Verletzung von Mindesthöhen an einem Flugplatz / Flughafen festgemacht wird.


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