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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Bernd Wolf

Ein low approach in EDDF vom Februar hat mich 55,- € gekostet.

Das ist bemerkenswert, u.a. weil 55€ ja ein für Luftfahrt-Verhältnisse geradezu lächerlich niedriges "Strafmaß" sind. Kannst Du mal posten, wie genau der Vorwurf lautet? Klingt fast so, als wollte man hier nicht wirklich bestrafen, sondern eher nur abschrecken...

Dagegen zu argumentieren wird vermutlich dennoch schwierig, und man kann eigentlich nur raten, das aktuell schlicht bleiben zu lassen. Da ist jetzt natürlich selbst für solche Dinge wie IFR-Training oder Prüfungsflüge ziemliche Rechtsunsicherheit geschaffen worden, denn selbst wenn die Schule oder der Lehrer/Prüfer eine entsprechende Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe hat, so gilt die z.B. meist nur für ein einziges Bundesland oder enthält andere Auflagen, die das wenig praktikabel machen.

31. Mai 2021: Von Bernd Wolf an Tobias Schnell

Moin Tobias,

klar sind die 55,- € nur ein freundlicher Wink mit dem Zaunfall.

"Sie haben - wie sich aus dem als Anlage beigefügten Radarplot ergibt - die Piste das Flughafen Frankfurt Main bis zu einer Höhe von 400 ft. überflogen....Somit beträgt die tatsächliche Flughöhe über Grund 22 Meter."

Und weiter "Eine Zulassung (Genehmigung) meiner Behörde im Sinne des §37 Absatz 1 Luftverkehrsordnung zur Unterschreitung der Mindesthöhe für Flüge nach Sichtflugregeln nach SERA.5005 Buchstabe f) für einen tiefen Überflug über das in Rede stehende Gebiet lag nicht vor."

Ich möchte hier bitte kein Bashing der Behörde betreiben, die formal korrekt argumentiert, sondern nur auf das bestehende Problem hinweisen.


Gruß Bernd

31. Mai 2021: Von Michael Söchtig an Bernd Wolf

§ 56 OWiG:

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

Die Behörde hat wohl bewusst auf eine Verwarnung gesetzt. Die muss man nicht akzeptieren, allerdings käme danach ein Bußgeldbescheid mit weteren Auslagen und Gebühren, gegen den man sich dann wiederrum beim Amtsrichter wehren müsste. Daraus werden dann mit Anwalt schnell 500 Euro plus.

Könnte man sich gegen wehren, aber mir wären in so einem Fall Kosten und Risiken auch außer Verhältnis.

31. Mai 2021: Von Sebastian G____ an Bernd Wolf

Man muss vermutlich im Funk eine Landung ankündigen und dann einfach durchstarten. An kleinen Plätzen nicht optimal weil sich die anderen nicht darauf einrichten können aber kein Problem. An großen Plätzen scheucht man damit natürlich handling etc. auf. Vielleicht braucht es da ein Codewort auf das wir uns mit ATC einigen können wie "Übungslandung" damit die schon wissen was kommt.

31. Mai 2021: Von Wolff E. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Wird diese Verwarung in irgend einer Form gespeichert und "popt" dann bei der nächsten ZÜP auf?


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