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8. November 2020: Von Mike G. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Malte,

meine Ausführungen waren doch eher polemischer Natur. Ich möchte gerne das Gute beider Welten verbinden. Ihre Ausführungen gehen sehr in die Tiefe und zeigen ein tiefes Verständnis der Materie.

Ich plädiere sachlich für folgende Maßnahmen (nicht abschließend und subjektiv für meine Bedürfnisse, im Wesentlichen das Fettgedruckte ist per Umlage oder öffentlch zu finanzieren):

- eine zweckgebundene Kerosinsteuer und Zweckbindung der Passagierabgabe zum Erhalt der Luftfahrtinfrastruktur / ebenso Zweckbindung der im relativen Vergleich ohnehin gegen Null tendierenden Steuer auf Flugbenzin.

- eine serviceorientierte Mittelzuweisung obiger Mittel zu 50% an Verkehrslandeplätze nach auszugsweise diesen Kriterien:
24 Std. Öffnungzeit, Instrumentenanflug, Mietwagen / Fahrradverleih, Unterkunft, Verzurrmittel / Halle, WLAN / LTE, 24/7-Kreditkartentankstelle, Abstellplätze und Parkplätze, Gastronomie.

- das gesetzlich vorgeschriebene Vorhandensein eines Verkehrslandeplatzes innerhalb 30 Autominuten europaweit (außer bei sehr geringer Bevölkerungsdichte)

- Wegfall der Landeentgelte (zumind. wenn getankt / gegessen etc.) und sofern verlangt, Bezahlung mittels App (zwingende Teilnahme aller Landepläzte unter korrekter Nennung der Spritpreise und Landeentgelte, gleichzeitig Anzeige vorhandener / nicht vorhandener Services zwingend)

- die sofortige Abschaffung des Flugleiterzwanges, wobei der Flugleiter als Service und zur Sicherheit gerne persönlich oder auch mittelbar per Datenleitung zu Hause sein kann. Service: Schließen des Flugplanes nach sicherer Landung, Buchen eines Hotels, Mietwagens bereits vorab, per Kamera-Auge am Platz für den tatsächlichen Fall eines Unglücks. Mir geht es nicht gegen den Flugleiter an sich, sondern ausschließlich um die absolute Verhinderung von PPR und Öffnungzeiten.

- die zwingende Vorhaltung eines Instrumentenverfahrens an mindestens allen Verkehrslandeplätzen europaweit samt der Erlaubnis des IFR-Fluges im Luftraum G und das Gebot eines 24/7-Betriebes (bei Lärmproblemen meinetwegen ein erhöhtes Entgelt).

- das zwingende Vorhandensein eines pilot controlled lighting zur Landebahnbefeuerung an mindestens allen Verkehrslandeplätzen europaweit

- Befreiung aller Luftfahrzeuge unter 2 t von Anfluggebühren, analog zu Streckengebühren (besser wären 5,7 t). Europaweites Verbot von VFR-Streckengebühren (Spanien!)

- die Möglichkeit der IFR-Ausbildung im Verein (insb. hinsichtlich BIR) ohne bürokratische "Fernlehrgänge" von überteuerten Monopolisten zum Durchklicken, nur um am Ende ohnehin mit Aviationexam zu lernen. Stattdessen endorsement durch Fluglehrer aurseichend zur Prüfungszulassung. Konsequenter Wegfall der Theoriemindeststunden analog zu nicht geforderten Flugstunden.

Sicherlich gibt es noch eine Menge anderer Forderungen. Meine Ausführungen dienen der Sicherstellung planbarer Flugvorhaben unter optimaler Nutzung der Luftfahrtinfrastruktur und würden die Sicherheit insbesondere von Streckenflügen erhöhen. Ein Teil der durch eine Kerosinsteuer generierten Einnahmen sollte zudem zur Förderung der Sicherheit (Zuschuss ADS-B, Lärmschutz) sowie der Entwicklung verbesserter Luftfahrzeugtechnik eingesetzt werden (optimierter Verbrauch, alternative Antriebe). Dies würde auch politisch besser vertretbar erscheinen. Der Gegenwind der durch Coronamaßnahmen gebeutelten Fluggesellschaften dürfte indes sicher sein.

9. November 2020: Von Markus Müller an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]

Das wären dann Traum-Zustände, fast wie in den USA. Ich werde es wohl nicht mehr erleben.


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