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26. September 2020: Von Willi Fundermann an Peter S

"Meinem Verständnis nach hat die unterzeichnende "berechtigte Person" übrigens nicht die Echtheit der eingetragenenen Flugstunden bestätigt..."

Wie sollte er das denn auch seriös können? Es werden immer nur die schlichten Eintragungen im vorgelegten Flugbuch bestätigt. Dazu steht in der LuftPersV, § 120, folgendes:

"Der Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen kann durch Auszüge aus dem Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch erbracht werden, wenn die Angaben des Flug-, Fahrten- oder Sprungbuches durch einen Beauftragten für Luftaufsicht, einen Ausbildungs- oder Flugbetriebsleiter, einen Prüfer oder einen Fluglehrer bestätigt worden sind."

Und am Rande: falsche Einträge im Flugbuch sind keineswegs - wie man oft hört - "Urkundenfälschung" sondern lediglich eine "schriftliche Lüge".


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