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31. März 2019: Von Tobias Schnell an 

Und somit waren es 93 Tage ohne Flug laut Flugbuch.

Hattest Du jetzt real 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage?

Dann ist alles im grünen Bereich. Du hättest dem Checker das Flugbuch auch gar nicht zeigen müssen, da es keine Verpflichtung gibt, es überhaupt mitzuführen.

31. März 2019: Von Thomas R. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Ja, der feine Unterschied zwischen "shall always be carried by the pilot" und "shall without undue delay present his/her flight time record for inspection upon request..." (FCL.045)

Die Diskussion, ob das Flugbuch laut EASA-Regularien mitgeführt werden muss, gibt es ja immer wieder mal. Schön, dass das noch jemand so sieht wie ich ;-).

31. März 2019: Von  an Tobias Schnell

Jup kann ich ja über das Bordbuch des Fliegers nachweisen.

Hatte nicht daran gedacht deshalb war ich mir keiner Schuld bewusst und hab es ihm gezeigt

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +2.67 [4]

Hatte kürzlich ebenfalls mein Flugbuch bei einer Kontrolle nicht dabei. Part FCL verlangt es aus meiner Sicht nicht.

Leider ist EASA-Recht aber nicht das einzig relevante. Für deutsche Lizenzen gelten nach wie vor auch zusätzlich noch deutsche Gesetze, wenn sie den EASA-Regularien nicht widersprechen. Die LuftPersV regelt ergänzend, dass auch das Flugbuch mitzuführen ist. Das wurde mir auf Nachfrage beim LBA auch bestätigt.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Die LuftPersV regelt ergänzend, dass auch das Flugbuch mitzuführen ist

Das tut sie aber nur für Erlaubnisse, die nicht nach Part-FCL ausgestellt sind. Siehe §8 und §120, zu finden hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__8.html

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__120.html

§ 8 sagt, dass zur Lizenz zusätzlich Ausweis und Medical mitgeführt werden müssen.

§ 120 (der das Mitführen des Flugbuchs fordert) bezieht sich nur auf Flugingenieure, Flugtechniker auf Hubschraubern und Luftsportgeräteführer.

Oder wo liest Du in der LuftPersV eine entsprechende Verpflichtung?

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Und woraus liest Du, dass eine vom LBA oder Luftamt ausgestellte Lizenz nur eine sein kann, die nicht nach Part FCL erteilt wurde?

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Und woraus liest Du, dass eine vom LBA oder Luftamt ausgestellte Lizenz nur eine sein kann, die nicht nach Part FCL erteilt wurde?

Verstehe leider die Frage nicht, Michael. §120 sagt folgendes:

(1) Erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 4 hat ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch zu führen [...]. Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet zwei Jahre aufzubewahren und während der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen

Und "erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 4" sind:

2. Flugingenieure,
3. Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder,
4. Luftsportgeräteführer

Vielleicht übersehe ich auch etwas, aber ich finde ansonsten in der LuftPersV keinen Hinweis darauf, dass ein Flugbuch mitzuführen ist.

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Du hast Recht, dass sich Para 120 nur auf Para 1 Nr. 2 bis 4 bezieht, was die Luftfahrer ausschließen würde.

Dann muss ich nochmal mit dem LBA schreiben...

P.S. Das Paragraphen-Zeichen scheint es nicht auf Android zu geben.

31. März 2019: Von Sven Walter an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Wenn du dir mal die Anzahl von Vertragsverletzungsverfahren anschaust, die die BRD verliert, liegt das nicht nur an unserer Föderalstruktur. Da haben schlicht eine Reihe von höheren Referenten und Knallchargen das Einführungswerk "Europarecht" jahrzehntelang ignoriert. Peinlich und teuer. Und überflüssig wie ein Kropf. Wenn was hochgezont wurde, ist die Kompetenz-Kompetenz weg :-). Eine Verwaltungskatastrophe...

Da bleibt quasi nie Platz für ergänzende Auslegung, da es keine Regelungslücken in Gesetzeswerken gibt, die 193 S. (Ur-PDF von EASA FCL) und 550 Seiten (AMC) gibt.

Schülermeldungen? Verstoß gegen die Datensparsamkeit. Flugbücher? Gelten nicht mehr für die üblichen Lizenzierten. Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier. Der Rampchecker wurde nicht vernünftig aufgeklärt.

1. April 2019: Von  an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Du hättest dem Checker das Flugbuch auch gar nicht zeigen müssen, da es keine Verpflichtung gibt, es überhaupt mitzuführen.

Man kann ja wenn man sonst nichts zu tun hat gerne streiten, ob das Flugbuch mitzuführen, am Flugplatz vorzuhalten, im Auto auf dem Parkplatz oder zu Hause sein darf. Was aber sonnenklar ist: Wenn man es dabei hat, dann muss man es auch zeigen. Ein mitgeführtes Flugbuch nicht zu zeigen ist nämlich so „undue delay“ wie es nur sein kann.

Ansonsten ist der Türmer auch nicht übereifrig, sondern hat einfach seinen Job gemacht. Dass er eine bestimmte Anzahl von solchen Checks durchführen muss, hat er sich nicht ausgedacht. Das Schlimmste was dem OP jetzt drohen kann ist ein Bussgeld wegen nicht ordnungsgemäßem Führen des Flugbuchs. Da geht es aber nur um ein paar Euro.

1. April 2019: Von Achim H. an  Bewertung: +6.00 [6]

Was aber sonnenklar ist: Wenn man es dabei hat, dann muss man es auch zeigen. Ein mitgeführtes Flugbuch nicht zu zeigen ist nämlich so „undue delay“ wie es nur sein kann.

Schon selten dämlich. Dann habe ich eben vergessen, dass ich es dabei habe. Ich wette Florian, Du saßt in der Schule immer in der ersten Reihe und hast Dir von der Lehrerin die freiwilligen Zusatz-Hausaufgaben abzeichnen lassen.

Ich persönlich führe das Flugbuch niemals mit, nur meine Online-Version, die immer aktuell ist. Der 5kg-Jeppesen-Hoschi passt sowieso nirgends rein.

1. April 2019: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Nicht zu vergessen meine Deutschlandweit einmalige Sammlung von Fleiss-Sternchen!

Ich bin halt echt komisch! Deswegen finde ich gut, dass Flugleiter ihren Job machen so lange es nun mal Flugleiter braucht, damit wir irgendwo fliegenn dürfen - oft über die vertraglich Arbeitszeit hinaus oder sogar ganz ehrenamtlich.

Ich käme nie auf die Idee, aus prinzipiellen oder rechthaberischen Gründen diesen Kollegen ihren Job auch noch schwerer zu machen, indem ich sie in Grundsatzdiskussionen über meine Auslegung von irgendwelchen europäischen Vorschriften verwickle.

Alleine schon der Gedanke, diesen Kollegen - die ja auch nur kontrollieren, weil sie das müssen - den Job dadurch noch schwieriger zu machen (zumindest mehr Papierkram) in dem ich ihnen ein Flugbuch, das ich ohnehin dabei habe, nicht vorzeige, ist für mich in der Tat absurd.

Ich weiss nicht, ob es an meinem streberhaften Aussehen oder allgemein an meiner unterwürfigen und obrigkeitshörigen Art liegt: Ich habe auch noch nie erlebt, dass eine solche Dokumentenkontrolle nicht mit Worten wie "Hast Du alle Dokumente dabei und hättest evtl. Zeit - ich muss die Woche noch kontrollieren..." begonnen hätte.

In diesem Sinne ...


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