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15. November 2018: Von  an Erik N.

Da sind wir fast genau einer Meinung: Das ist ziemlich genau das, was ich 12:39 geschrieben habe.

Und was den Umgang mit laufenden Verfahren betrifft: Da sind es aus meiner Sicht mehr praktische Aspekte die ich relevant finde. Es ist halt einfacher mit der Beurteilung der Zuverlässigkeit ein paar Monate zu warten, als sie erst zu bejahen und dann nach ein paar Monaten zu entziehen.
Aber da bin ich überhaupt nicht leidenschaftlich und hätte auch kein Problem damit, es anders zu machen.

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

Wir missverstehen uns da. Ich finde Deinen Ansatz richtig. Es ist nur eben relativ leicht, sich in der warmen Stube auf abstrakte Regeln zu einigen, während es vergleichsweise schwierig ist, über konkrete Menschen zu urteilen.

Allen von Dir genannten Fragen kann ich antworten: nein, die sollten nicht fliegen oder autofahren, es sei denn ein Gutachter käme zu einer günstigen Prognose. Finde die genannten 5 Jahresfrist nicht so verkehrt.

Ich wäre auch sofort einverstanden, die volle Analogie zum PKW einzuführen.

15. November 2018: Von Chris _____ an Lutz D.

Bei PRIVATfliegern sollte der STAAT sich zurückhalten. Meine ich.

Eigenverantwortung, freie Entfaltung, wissenschon.

15. November 2018: Von  an Lutz D.

Allen von Dir genannten Fragen kann ich antworten: nein, die sollten nicht fliegen oder autofahren, es sei denn ein Gutachter käme zu einer günstigen Prognose. Finde die genannten 5 Jahresfrist nicht so verkehrt.

Also bist Du auch für eine ZÜP - nach vernünftigen Regeln natürlich ?!?

15. November 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]

Ich glaube, dass wir eine ZÜP für die von Dir genannten fälle doch gar nicht brauchen. Einerseits gibt es bereits das Medical, andererseits den Auszug aus Flensburg, die Erklärung über Strafverfahren und das Führungszeugnis. Wieso sollte darüber hinaus noch die ‚Zuverlässigkeit‘ geprüft werden?


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