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4. September 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Schon klar: Die FAA darf meine EASA-Lizenz widerrufen. Natürlich! Kommt dann Trump persönlich und holt sie?

Eigentlich dachte ich, dass das aus dem Kontext des Topics klar ist: Natürlich kann die FAA keine EASA-Lizenzen entziehen. Eine nicht passende FAA-Lizenz (z.B. einen PPL-ASEL, wenn Du mit einer Zweimot nach Frankreich fliegst) aber durchaus.

Als Sanktionsmöglichkeit für die FAA böte sich in Ermangelung einer FAA-Lizenz zum Beispiel auch der Widerruf der Registration an, bis der Halter sicherstellt, dass mit seinem Flugzeug Part 61 eingehalten wird. Oder kann die FAA das auch nicht, wenn das Flugzeug in Europa steht?


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