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Das neue Heft erscheint am 1. September
Behördenversagen gefährdet Flugsicherheit
Strukturierte Kommunikation im Cockpit
Leserflyout 2024 auf die Britischen Inseln
Risk Stacking: Kein Go-around – keine Diversion
Sorry, unable!
Die deutsche IFR-Infrastruktur als Unfall-Faktor
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Mai 2018: Von Tee Jay an Chris _____

Als "Sonntagslektüre" wie so typische Verfahren aussiehen können, wenn die Hinterbliebenen darüber streiten, wer PIC war:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/KORE200102015

der BFU-Bericht dazu.

13. Mai 2018: Von Artus an Tee Jay

"Der Motorsegler war - so der unwidersprochene Vortrag der Streithelferinnen - ein sog. „Single-Hand-Flugzeug“, also ein Flugzeug, das nur von einem Piloten geflogen werden kann, der dann die alleinige Verantwortung hat. Eine Funktionsübernahme als Co-Pilot sei nicht einmal in das Flugbuch eintragbar, einen zweiten „verantwortlichen“ Piloten mit eigenen gesetzlichen Aufgaben gebe es nicht. Herr W. - obwohl er ebenfalls die Pilotenlizenz besaß - war deshalb nicht „Besatzungsmitglied“ oder „Crew-Member“; ihm waren deshalb auch keine Aufgaben „gesetzlich“ zugewiesen. Die vom Landgericht postulierte „Funktionsteilung“ einer „Besatzung“ gab es deshalb nicht und kann eine Zurechnung möglichen Fehlverhaltens des Luftfahrzeugführers X. nicht rechtfertigen. Es muss deshalb grundsätzlich bei der - für den Straßenverkehr auch vom Landgericht zutreffend angenommenen - alleinigen Verantwortlichkeit des (Luft-)Fahrzeugsführers X. bleiben, während Herr W. als bloßer Fluggast anzusehen ist."

In diesem Punkt haben die Hinterbliebenen Glück gehabt. Auf der Gegenseite wurde sowieso nur auf den FI abgestellt. Ob der Schüler weitergemacht hat? Wohl eher nicht.

Die Strategie der Kläger ist auch interessant: der Motorsegler schneidet die Platzrunde um - vermutlich - aus dem Überlandflug zum Einflugpunkt zu kommen. Und da er dabei tiefer als die Cessna im Landeanflug ist, wird Vorflugrecht reklamiert. (Er hätte in der Tat wohl ohne Einflugpunkt ins Long Final gekonnt.)

14. Mai 2018: Von Florian S. an Tee Jay

Das Urteil passt sehr gut zur deutlich überwiegenden Rechtsprechung:

Es gibt im SEP nur genaun einen PIC - man kann höchstens darüber streiten, wer von beiden der PIC war, nicht aber darüber, ob nicht vielleicht doch beide irgendwie verantwortlich sind.

14. Mai 2018: Von Chris _____ an Florian S.

"Es gibt im SEP nur genaun einen PIC - man kann höchstens darüber streiten, wer von beiden der PIC war, nicht aber darüber, ob nicht vielleicht doch beide irgendwie verantwortlich sind."

Eben. Total unrealistisch, bei zwei Piloten und zwei Steuerhörnern anzunehmen, der "vor dem Flug vereinbarte PIC" (wenn es denn vereinbart wurde!) sei auch im Notfall und Unfall selbstverständlich derjenige gewesen, der das Flugzeug geführt hat.

Aber wie es so schön heißt, für jedes technische Problem gibt es eine juristische Antwort.


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