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27. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Ein PKW-Führerschein ist an den Wohnsitz gebunden. Zuständig das Land/Gebietskörperschaft des Wohnsitzes.

27. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Achim H.

Leider habe ich ab 1.1.18 keinen Hauptwohnsitz mehr.

Da ich 5,5 Monate in Deutschland bin, und sich die restlichen 6,5 Monate auf 4 verschiedene Länder verteilen, wobei kein Land ein "Hauptwohnsitz" sein wird. Das macht es so schwierig.

27. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Keinen Hauptwohnsitz zu haben/deklarieren ist nicht sonderlich seriös...

Allerdings alles kein Problem, da Du bereits einen PPL-A hast.

27. Februar 2017: Von Olaf Musch an Matthias Kollmar

Leider habe ich ab 1.1.18 keinen Hauptwohnsitz mehr.

Da ich 5,5 Monate in Deutschland bin, und sich die restlichen 6,5 Monate auf 4 verschiedene Länder verteilen, wobei kein Land ein "Hauptwohnsitz" sein wird. Das macht es so schwierig.

Aus welchen Gründen meldest Du denn dann Deinen Hauptwohnsitz ab?

Ich selbst bin seit 1.7.2015 beruflich in Madrid, habe aber meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten, denn

  1. bleibe ich deutscher Staatsbürger
  2. komme ich zum 30.6.2017 zurück nach D
  3. Steuern zahle ich in beiden Ländern (in Spanien gibt es z.B. eine Vermögenssteuer, und "Werbungskosten" kennt man hier auch nicht)
  4. Fliegerisch passiert bei mir grad nix, bleibt aber alles in D

Obwohl ich in den Jahren 2015, und 16 weniger als 5,5 Monate in D verbracht habe, war das nie ein Problem.

Wer hat Dir denn gesagt, dass Du den Hauptwohnsitz abmelden musst?

Olaf

27. Februar 2017: Von Richard Georg an Olaf Musch

Wohnsitz, bzw. Hauptwohnsitzt außerhalb Deutschland führt später bei der ZÜP zu großen Problemen.

Ein ehemaliger Flugschüler war 2 Jahre in USA. Mußte dann nachweisen dass in USA nichts gegen ihn vorliegt, war ein größerer diplomatischer Akt.

27. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Olaf Musch

Niemand hat mir dies gesagt.

Aber ich möchte keine Steuern mehr in diesem Land bezahlen, da ich sowieso keinen hauptsächlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr hier habe.

Mit einem angemeldeten Hauptwohnsitz gebe ich an, dass ich einen hauptsächlichen Wohnsitz hier habe.

Damit bin ich auch unbeschränkt steuerpflichtig.

27. Februar 2017: Von Lutz D. an Richard Georg

Nein Richard, das kann ich so nicht bestätigen. Man züpt mich völlig problemlos und ohne eigene Nachweise (wäre ja auch Quatsch)

27. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Wer in gar keinem Land einen Hauptwohnsitz deklariert und somit nirgends unbeschränkt steuerpflichtig ist, der bekommt zu Recht früher oder später Scherereien. Deutschland hat mit fast jedem Land der Erde ein DBA.

27. Februar 2017: Von Richard Georg an Lutz D.

freu dich, wir haben es anders erlebt.

27. Februar 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn jemand in Deutschland weder Hauptwohnsitz, noch Wohnsitz, noch Lebensmittelpunkt (z.B. Aufenthalt der Familie) hat, ist er nicht in Deutschland steuerpflichtig und damit sind alle deutschen DBA irrelevant.

Man kann sich temporär, u.a. wegen fehlenden Datenaustausches der Behörden, der Steuerpflicht entziehen, in dem man durch mehrfache, unterhalbjährige Aufenthalte die 180 Tage bzw. Lebensmittelpunktregeln unterläuft, auf Dauer wird es aber schwierig, weil die Behörden das dann früher oder später gerichtlich prüfen lassen... Zudem ist es unredlich, weil man die Infrastruktur all der Länder, in denen man sich dann ein paar Monate aufhält, ja dennoch nutzt. Und wenn man krank ist, sich dann auch gerne in ein Krankenhaus mit bester Ausstattung begibt. Ist so eine Art Trittbrettfahrerei.

27. Februar 2017: Von Olaf Musch an Matthias Kollmar Bewertung: +4.00 [4]

Niemand hat mir dies gesagt.

Ok. Manchmal gibt es ja Arbeitgeber oder "Berater", die so etwas empfehlen mögen. Aber gut. Du hast die Idee also selbst gehabt.

Aber ich möchte keine Steuern mehr in diesem Land bezahlen, da ich sowieso keinen hauptsächlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr hier habe.

Aber wenn Du, wie Du weiter oben schreibst, in KEINEM Land Hauptwohnsitz hast, wirst Du dennoch nicht um das Zahlen von Steuern in mindestens einem Land drum herum kommen. In welchem Land wolltest Du das denn tun?

Mit einem angemeldeten Hauptwohnsitz gebe ich an, dass ich einen hauptsächlichen Wohnsitz hier habe.

Und wenn Du 5,5 Monate eines Jahres in D verbringst (ob Du dabei Geld einnimmst oder nicht), ist das doch auch nicht gelogen, oder? Insbesondere, wenn Du die restlichen 6,5 Monate nicht in einem, sondern in mehreren anderen Ländern verbringst. Daraus folgert der deutsche Fiskus gerne, dass Dein Hauptwohnsitz (und Deine Steuerpflicht) weiterhin in D bestehen. Denn mehr Zeit als die 5,5 Monate verbringst Du dann ja in keinem anderen Land.

Damit bin ich auch unbeschränkt steuerpflichtig.

Und bitte: Was ist daran so schlimm, (in einem Land) Steuern zu zahlen? Wer vom Staat Leistungen (ob aktuell oder künftig) erwartet, muss auch bereit sein, in diesen Topf gemäß seiner Möglichkeiten einzuzahlen. Das sind eben genau Steuern.
Man kann gerne darüber streiten (bzw. bei Wahlen abstimmen), ob einige Steuern zu hoch, zu niedrig, auf falscher Bezugsbasis, auf den falschen Personenkreis bezogen oder sonstwas sind.
Aber Deine Beschreibung lässt für mich im Moment den Schluss zu, dass Du nirgendwo Steuern zahlen möchtest, Dich also dem Staatswesen vollständig entziehen möchtest. Oder habe ich da etwas missverstanden bzw. Du etwas nicht erläutert?

Irritierte Grüße

Olaf

27. Februar 2017: Von Markus Doerr an Erik N.

Ein Deutscher kann in Deutschland keinen Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz haben.

Der Wohnsitz in D ist der Hauptwohnsitz. Aber die ganze Wohnsitzdebatte geht eh am Kern vorbei. In vielen Ländern gibt nicht mal ein Meldegesetz, das relativiert die Frage.

Wenn man keinen Wohnsitz hat, weil Mietwohnung gekündigt, oder wie ich Haus in D verkauft, dann muss man sich abmelden.

Um die Steuer kommst du nicht rum, egal wo und eine Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer gibt es auch. Die brauchst du wenn du abhängig beschäftigt bist.

Halt es gibt eine Möglichkeit um die Steuer rumzukommen. Wenig verdienen. Unter dem Gundfreibetrag zahlst du auch mit dt. Wohnsitz keine Steuer.

27. Februar 2017: Von Erik N. an Markus Doerr

Wenn du ausreichend Kapital hast, kannst du natürlich zB zwischen London, Frankfurt, Rom und Zürich hin und herpendeln, in keinem Land gemeldet sein, dir die Post an verschiedene Auslandsadressen schicken lassen und auf diese Weise recht lange unter dem Radar leben. Früher oder später wird das aber sehr schwer. Es lohnt sich auch nicht, zumal es ja in Europa durchaus Länder gibt, in denen die Steuerlast recht erträglich ist. Und in der Schweiz hängt es vom Kanton ab und man handelt es aus.

27. Februar 2017: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Steuer ist eins. Sozialversicherung ein anderes. Der Ständigwechsler müßte sich z.B. privat krankenversichern. Solche Policen gibt es die europaweit oder weltweit gültig sind, aber zu welchen Preisen.

Nie krankwerden funktioniert nicht. Eine europäische Versichtertenkarte, dazu braucht man eine Krankenkasse oder wie bei mir in England eine Sozialversicherungsnummer und eine NHS number.

27. Februar 2017: Von ch ess an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Olaf Musch

Hallo Olaf,

dies ist nicht korrekt.

der Mensch muss nicht in mindestens einem land steuerpflichtig sein!

Ich kann mit meiner Konstellation absolut legal der persönlichen Steuerpflicht entgehen:

ich lebe 5 Monate im Jahr in Deutschland.

habe dort keine Wohnung oder Wohnsitz mehr.

3-4 Monate im Jahr bin ich in Mallorca.

und die restliche Zeit bin ich in Asien.

damit bin ich absolut legal (und zwar ohne irgendwas zu fälschen oder unwahres zu behaupten) persönlich nirgends steuerpflichtig.

siehe: https://www.google.de/amp/s/staatenlos.ch/mit-der-183-tage-regelung-legal-nie-mehr-steuern-zahlen/amp/

ich persönlich werde dies aber nicht so tun.

ich werde freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig in Panama werden und meine weltweiten einnahmen hier versteuern (weil die steuern nämlich 0% drauf sind).

siehe dazu: https://www.google.de/amp/s/staatenlos.ch/panama-wohnsitz/amp/

Um in Panama unbeschränkt steuerpflichtig zu sein muss man alle 2 Jahre nur einen Tag dort gewesen sein.

braucht legal keine Wohnung.

Mein Unternehmen habe ich ganz legal in Malta.

Meine private Krankenkasse bleibt ganz normal in Deutschland. Ich zahle dort jeden Monat ein und darf weltweit leben und Leistungen in Anspruch nehmen.

aber ich will eben keine ppl Lizenz in Panama beantragen / verlängern.

28. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Irgendwann kriegen sie Dich dran, dann bereust Du die Scharade.

Ein Freund von mir ist seit Jahren ein Getriebener, wegen so einer Geschichte.

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Achim H.

...zumal ja nicht nur der Wohnort über eine Steuerpflicht entscheidet, sondern ggf. auch der Ort einer Leistungserbringung. Wenn ich eine Company in Malta habe, aber de facto wesentliche Bestandteile einer Dienstleistung in Deutschland erbringt, sind die Einnahmen ggf. auch dort zu versteuern.

Witzigerweise ist diese Scharade nicht nur eine vielfach angestrebte Lösung von High-Flyern und Jet-Set, sondern auch des Fallschirmsprung-Packer-Tandem-Master-Prekariats, die immer dem Wetter nachreisen, an Flugplätzen in Trailern hausen und tatsächlich hoffen, nicht krank zu werden...was ganz gut funktioniert, wenn man 20-40 Jahre alt ist...

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Achim H.

Kannst du mir das erklären?

ich meine das ganz im Ernst:

ich hinterziehe keine Steuern durch vorgeben falscher Tatsachen.

ich melde mich aus Deutschland ab weil ich dort wirklich nur 1-4 Monate im Jahr bin, aber selbst bis 5,5 Monate kein Problem wären.

ich bin in keinem Jahr in keinem land über 6 Monate.

ich habe in Panama eine permanente Aufenthalts Genehmigung und bin dort unbeschränkt Steuer Pflichtig.

moralisch kann man hier über viel diskutieren.

aber rechtlich ist meiner Lage nichts, aber gar nichts auszusetzen.

und zwar nicht weil man mir etwas nicht nachweisen kann.

sondern wenn ich alle Dinge legal und ehrlich offen lege!?

da ich ausschließlich per Flugzeug aus dem land aus und Einreise kann ich außerdem meine Aufenthalte nachweisen.

ich arbeite nicht und nichts in Deutschland.

wo siehst du ein Problem?

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Matthias Kollmar

Was machst Du denn beruflich? F/X Trader?

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Lutz D.

Mein Unternehmen ist online und wird von Menschen Remote betrieben, die überall auf der Welt dafür arbeiten aber keiner aus Deutschland.

ich habe meine private r+v kranken Versicherung im Tarif agil Premium die mir schriftlich zugesichert hat, dass der Vertrag unverändert weiter läuft, auch bei meiner Abmeldung.

ich zahle meine Krankenkasse (mit 500 EUR / Monat) also selbst und beziehe auch die Leistungen daraus.

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Matthias Kollmar

Und Du hast mit dem Unternehmen nichts zu tun?

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Lutz D.

Klar.

es ist meins.

auch wenn ich die aller wenigste Arbeitszeit reinstecke.

aber selbst wenn ich Vollzeit dafür arbeite:

10 Monate im Jahr arbeite ich für das Unternehmen während ich in Asien oder Mallorca bin.

1-2 Monate, von mir aus auch 4 oder 5 Monate im Jahr, betreibe ich das Unternehmen, während ich in Deutschland im Urlaub bin.

auch das kann Deutschland legal wissen.

28. Februar 2017: Von Olaf Musch an Matthias Kollmar

Ob Deine Konstellation steuerlich legal ist oder nicht, mag ich nicht entscheiden. Bin ja auch kein Steuerrechtler (Du hast hoffentlich einen solchen zu Hand, der Dich in dieser Sache berät oder bist selbst entsprechend ausgebildet). Das werden andere zur gegebenen Zeit vielleicht noch tun.

Der Satz "betreibe ich das Unternehmen während ich in Deutschland in Urlaub bin" klingt übrigens widersprüchlich. Wenn Du in Urlaub bist, betreibst Du kein Unternehmen (Du darfst es natürlich in dieser Zeit besitzen, keine Frage).

Aber wenn Du in Panama eine Aufenthaltserlaubnis hast, könntest Du Dir dort eine Postadresse zulegen und über diese dann den offiziellen Schriftverkehr mit Behörden abwickeln. Auch mit der Landesluftfahrtbehörde, bei der Dein PPL registriert ist.
Es sei denn, der Wohnsitz, den Du in Deutschland nutzen möchtest, bleibt konstant der selbe. Dann könntest Du diese Adresse durchaus auch als Postadresse angeben.

Du musst nur dafür sorgen, dass Du keine Fristen versäumst (ZÜP, Medical, Classrating, ggf. language proficiency). Der Briefkasten muss also regelmäßig geleert werden.

Viel Erfolg, was immer Du auch vor hast

Olaf

28. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Hallo Lutz, an sich finde ich an dem Geschäftsmodell von Matthias nichts besonderes, es ist halt in diesem unserem Lande (noch) unüblich.

Übrigens mE kein Unterschied zur sog "Special Purpose Company", die alleinig zum Zwecke der Steuerersparnis staatenlos ist oder Waren auf hoher See in internationalen Gewässern nur sehr beschränkt steuerpflichtig sind

Globalisierung in Reinkultur (und das meine ich nicht mal zynisch). Das ist eben so.


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