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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Februar 2017: Von Hubert Eckl an 

D´accord! "Wenn es Dir nicht gefällt, hast Du alle Vermeidungsoptionen. Niemand zwingt Dich in ein UL. Lass doch bitte Anderen ihre Einschätzung der Lage,"

Klar!, Wenn die Information für Neukunden das offenkundig machen. Zeig mir EINE Website, zeig mir ein Faltprospekt-pdf auf der darauf hingewiesen wird. In den USA würden die Kunden die Schulen so verklagen, daß sie kein Bein auf den Boden kriegen. Völlig unwichtig ob ich das für gut oder nicht halte, es bleib eine Unredlichkeit der Branche.

11. Februar 2017: Von  an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Worauf soll jemand hinweisen? Was soll daran unredlich sein? Kann es sein, dass Du irgendwie bei Deinem Rechtsverständnis einen gewaltigen Knoten hast?

Muss Mercedes darauf hinweisen, dass der Einbeinige ggf. Probleme bei der Nutzung des Fahrzeugs hat? Was sollen Deine Ansprüche und mit welcher - Pardon: Unverschämtheit - unterstellst Du Dritten "Unredlichkeit"?

Wolfgang

11. Februar 2017: Von Hubert Eckl an 

ok! konkret aus dem Leben. Ein Kollege im Büro: " Ich lerne jetzt auch fliegen. War einfach zu schön unser Ausflug Kennst Du die xxx-Schule?"-meine Antwort " Ja ist eine UL-Schule, viele Flugzeuge, viele Lehrer, sehr professionell. Für UL-die erste Wahl!"-" Was genau heißt UL?"-" UL heißt Ultra light, maximales Ablfluggewicht 475kg, am Kennzeichen zu erkennen D-Mxxx. Aber Du solltest Dich nochmals schlau machen.."

Eine Woche später: " Alles klar, verstehe jetzt die verschiedenen Kategorien. Ich habe denen gesagt, daß ich 100kg nackt wiege und wie das aussieht mit zuviel auf die Waage" Wortwörtlich: " Ja das stimmt schon. Aber das Flugzeug weiß das ja nicht. harrharr..Die meisten Modelle sind in anderen Ländern mit 600kg zugelassen, technisch alles im grünen Bereich. Das ist nur auf dem Papier.. Kein Problem. Ausserdem willst Du wirklich immer zu zweit fliegen?"

11. Februar 2017: Von Olaf Musch an Hubert Eckl

Bei Maschinen, die technisch baugleich(!) in anderen Ländern mit 600kg MTOM betrieben werden dürfen, mag diese Aussage ja stimmen und zumindest technisch ein Flug mit zwei "gut gebauten" Erwachsenen mit vollen Tanks möglich sein.
Aber das gilt so weder für andere Modelle, die bauliche Unterschiede aufweisen (vor allem im rechten Hauptfahrwerk ;-)), und erst recht ist das ein klarer Rechtsverstoß.

Einfache Frage an die Flugschule: Fliegen wir im rechtlich erlaubten Rahmen?

Wenn dann kein klares und zweifelsfreies Ja kommt, das der FI auch schriftlich geben würde, sollte man sich überlegen, wo die denn dann ggf. noch "ein Auge zudrücken"...

Klar, weiß das Flugzeug nicht, wie viel man wiegt, aber die Physik hat ihre Grenzen, die bisher noch keiner bezwungen hat. Das muss das Flugzeug gar nicht wissen, das merken dann die Insassen schon...

Olaf


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