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25. November 2016: Von  an Tee Jay Bewertung: +7.00 [7]

Ach ja, alle sagten sie "das geht nicht". Und dann kam einer daher, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht.

Wie gesagt Die Anrechnung meiner praktischen UL Stunden habe ich bereits in der Tasche. Ich hätte liebend gerne auch die Anerkennung von Theoriestunden vom RP. Der entsprechende Befreiungsantrag liegt sogar als PDF Formular vor. Aber solange da offenbar zwei Lesarten der FCL bestehen und ich vom RP weder eine Ablehnung (gegen ich diese dann vorgehen könnte) oder eine Bestätigung habe, werde ich da wohl noch etwas warten müssen. Ich würde ja gerne sämtliche Hintergründe verstehen (auch die Lesart, daß es nicht geht) und wie es sein kann, daß ein RP einer ATO in die Ausbildung reinreden kann. Aber außer Polemik und Bashing auf unterstem Niveau habe ich bislang hier nix gefunden. Vielleicht liege ich ja auch mit meiner Lesart neben der Sache, schaun wir mal. Rein sportlich betrachtet müsste man mir dann wenigstens das Theoriefach "Luftrecht" anerkennen sollte sich meine Lesart durchsetzen.

Nochmals: Die meisten hier würden dir die Anrechnung der UL-Stunden wohl neidlos gönnen. Sie war auf dem Weg zum PPL-N jahrelang zulässig. Sie wäre in hohem Masse sinnvoll. In anderen Rechtsordnungen geht es auch problemlos. Nur in der jetzigen nicht, wie es dir diverse Praktiker unter Verweis auf alle Normen dargelegt haben. Ich schreibe dir auch gerne ein Gutachten zum üblichen Stundensatz, in dem ich dir darlege, warum es nicht geht. Sollte ich dann etwas Falsches reingeschrieben haben, kann ich erstmalig in 15 Jahren meine anwaltliche Berufshaftpflicht in Anspruch nehmen - das bringt dir dann aber immer noch keine Minderung der Pflichtstunden, obwohl dies konsensfähig wäre. Aber eben rechtswidrig. Mach Lobbyarbeit, sammle Unterstützer, erhebe Verpflichtungsklage statt Anfechtungsklage gegen das RP, falls dir die Geduld beim Warten auf den Ablehnungsbescheid ausgeht.

"Das geht nicht" sagt ja keiner, ich habe mich bzgl. anderer CAAs bewusst nebulös ausgedrückt, aber "Das ist rechtswidrig" ist die klare Aussage unseres hier relevanten Gesetzgebers, direkt anwendbare EU-Verordnungen.

Du hast die Anerkennung nicht in der Tasche: Wenn der Prüfer die geloggten Stunden durchsieht und diese nicht akzeptiert, ist der Wisch deiner ATO wertlos. Du kannst trotzdem Glück haben beim Prüfer, beim RP oder beim VG, aber eine verbindliche Rechtsauskunft sagt dir, du irrst. Mach die 7 h (je nach Lehrgang) auf Mose, ziehe dir Winterkleidung an und mache Hangflug, ist wie Weltmeisterschaft im Pfahlsitzen. Oder spekuliere darauf, dass du damit durchkommst, es sei dir gerne gegönnt.

Ich würde ja gerne sämtliche Hintergründe verstehen (auch die Lesart, daß es nicht geht) und wie es sein kann, daß ein RP einer ATO in die Ausbildung reinreden kann.

Tut es ja nicht: Der Prüfer kann schlicht deine Stunden rausstreichen, weil du den gesetzlichen Anforderungen nicht nachgekommen bist. Fertig. Ob du wirklich sämtliche Hintergründe verstehen willst - die letzten Äusserungen lassen mich daran zweifeln.

Falls du gute Fachliteratur suchst, hier ein guter Einstieg für den gebildeten Laien: Uwe Wesel "Fast alles, was Recht ist". Und dann fragst du mal Prof. Giemulla oder die üblichen Inseraten aus PuF. Vielleicht bekommst du es als kostenlose Erstberatung, vielleicht musst du 50 - 350 € abdrücken. Pro Kanzlei. Mit deiner Interpretationsweise hast du indes auf sportlichem Wege kein Anrecht auf Anerkennung von luftrechtlichen Kenntnissen. Dazu gibt es zuviele Defizite in anderen Bereichen... (nein, kein Bashing, aber Falschfahrer erkennen auch nicht immer sofort, warum sie soviel Gegenverkehr haben... oder ist das jetzt auch zuviel Polemik?).


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