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25. November 2016: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

Nochmal TeeJay, wurde so oder in anderer Form nun schon merhfach geschreiben, dass Du Luftrecht dringend nochmals durchgehen solltest:

  • es gibt keine "Gesetze" in denen die Rechtsgrundlagen für das Luftfahrtpersonal geregelt sind
  • das geltende Recht wird in Verordnungen der EU festgelegt
  • Grundlage ist seit geraumer Zeit

    • Basic Regulation (verabschiedet vom Europ. Parlament)
      VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATE zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt
    • Regulations mit Annexes (Durchführungsbestimmungen, verabschiedet von der EU-Kommission) wie hier zB.
      VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt (..)
      diese enthält u. a.
      Anhang I - Teil FCL

    • AMCs und GM Acceptable Means of Compliance and Guidance Material (verabschiedet von der EASA):

      AMCs sind unverbindliche Standards, verabschiedet von der EASA, die Möglichkeiten zur Einhaltung der "Basic Regulation" und der Durchführungsbestimmungen aufzeigen.

      das LBA schreibt dazu:
      Akzeptierte Nachweisverfahren (AMC) haben den Character einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde. Diese hat von der Erfüllung der Regelungen in den EU-Vorschriften auszugehen, sobald vom Antragsteller die Inhalte des zutreffenden AMC korrekt angewendet und nachgewiesen worden sind. Beim Nachweis einer Forderung sind zwar Abweichungen vom AMC in Einzelfällen möglich, diese sind vom Antragsteller aber substantiiert zu begründen.

Halten wir fest: geltendes Recht und die unverbindlichen Standards dazu legen fest, dass entsprechende Stunden auf UL ("Microlight") nicht anerkannt werden. Nach Christoph Talle teilen sämtliche Landesluftfahrtbehörden hier die gleiche Ansicht.

Nun kann TeeJay ja gerne versuchen, den Antrag zu stellen, dass seine Stunden anerkannt werden, die EASA sagt dazu ja Folgendes: Any person or organisation may propose the development of a new rule or an amendment thereto. Check here to see how.

Es stellt sich nur schlicht die Frage nach dem Sinn: einfach die in Frage stehenden (7?) Stunden abfliegen und fertig! Fördert übrigens auch die "Skills" auf dem betreffenden Luftfahrzeugmuster/-klasse.

BTW interessieren immer noch die folgenden Fragen Teejay:

  • was verstehtst Du in diesem Thread unter "Annex II"?
    • den Anhang II zu Part FCL: BEDINGUNGEN DER UMWANDLUNG BESTEHENDER NATIONALER LIZENZEN UND BERECHTIGUNGEN..
      --> da kommt die "SPL" nicht drin vor
      oder
    • ANHANG II Luftfahrzeuge gemäß Artikel 4 Absatz 4 zu EU-Verodrnung 216/2008
      --> hat nichts mit Lizensierung zu tun

  • um die Anerkennung welcher Stunden geht's Dir? Theorie oder Praxis?

Widersprüche, die Du aufklären solltest...


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