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7. Juli 2016: Von Albert Paleczek an Lutz D.

Warum muss eine Einladung wie bei B und C etwas mit einer einem Flug zu tun haben? Also ich bin schon zum Essen von Leuten eingeladen worden, die nicht einmal wußten, daß ich einen PPL-Schein habe ...

7. Juli 2016: Von Wolff E. an Albert Paleczek Bewertung: -0.33 [1]

Weil das Einladen zum Essen oder ähnlich nach einem Flug als "Art der Bezahlung" angesehen wird.

7. Juli 2016: Von Lutz D. an Albert Paleczek

@Erik

Das ist alles nett und nachvollziehbar, hat aber gar keinen Bezug zu VO 965/2012 oder FCL 205.A, welche Spezialnormen zu Deinen allgemeinen Annahmen bilden.

7. Juli 2016: Von Jacob van Short an Lutz D. Bewertung: -2.33 [3]

Werter Herr Lutz,

ich denke doch, dass der gesamte ursprüngliche Sachverhalt von deutlich mehr gesetzlicher Materie betroffen ist als von VO 965/2012 oder FCL205.A.... Lieb, und irgendwie auch kindlich naiv, zu glauben, dass man damit sehr weit kommt im Falle des Falles...

Nix für ungut!

7. Juli 2016: Von Albert Paleczek an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Also irgendwie grenzt das schon an den Rand normalen menschlichen Denkens.

Ich habe vor einigen Jahren ein Ehepaar auf einen eineinhalbstündigen Rundflug (Maschine gechartert) mitgenommen. Sie haben mir eine Bezahlung angeboten, die ich abgelehnt habe. Daraufhin haben sie darauf bestanden, mich zum Essen einzuladen. Hätte ich sie jetzt vor den Kopf stoßen sollen? Ich habe die Einladung angenommen und für ca. 35 Euro gegessen und getrunken. Nach den Ausführungen einiger Diskussionsbeiträge bin ich damit anscheinend schon straffällig geworden ...

7. Juli 2016: Von Lutz D. an Jacob van Short Bewertung: +2.00 [2]

...noch jemand, der gleich die Contenance verliert. Mir wäre das ja peinlich, aber sei es drum.

Inhaltlich halte ich fest, dass sich die einerseits die Diskussion schon ein wenig weiterentwickelt hatte und die von mir aufgeworfenen Fallbeispiele sehr wohl an Hand der angeführten Rechtsnormen entscheidbar sind und desweiteren ich ja keineswegs die Ansicht geäußert habe, dass die genannte EU-VO Grenzen zieht, deren Nichtigkeit auf Grund einiger allgemeiner Erwägungen des gesunden Menschenverstandes schwerlich vorstellbar scheint, wenngleich man sich das vielleicht wünschen würde.

Ferner darf ich mitteilen, dass Formulierungen à la 'nix für ungut' für mich keine aufhebende Wirkung entfalten.

7. Juli 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Lutz D.

Es fällt mir schwer, aber dennoch versuche ich mich zurückzuhalten, wenn manche meinen, mit Polemik statt Argumentation das letzte Wort haben zu müssen und hoffe darauf, dass die Personen, deren Meinung mir etwas Wert ist, das ebenso erkennen...

7. Juli 2016: Von Lutz D. an Mich.ael Brün.ing

Du bist der Langmütige, der dauernd zweite Chancen erteilt ;)


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