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7. Juli 2016: Von T. Magin an Erik N.

Ich moechte mal noch einen anderen Aspekt einbringen, der mich direkt betrifft, ueber den ich mir aber noch nie Gedanken gemacht habe:

Wenn das Wetter mitspielt nehme ich (PPL) hin und wieder eine Vereinsmaschine um geschaeftliche Termine wahrzunehmen. Die Vereinsmaschine hat natuerlich eine Insassenversicherung. Das chartern der Maschine und alle weiteren Kosten uebernehme ich privat, es wird nicht mit der Firma abgerechnet. Da darf dann auch mal ein Kollege mit, den ich nicht an den Kosten beteilige.

Frage: wie sieht die Versicherungslage aus, sollte es zu einem Unfall kommen? Prinzipiell ist das ganze eine Geschaeftsreise, also denke ich erstmal an die Berufsgenossenschaft. Doch deckt die auch "aussergewoehnliche" Anreisen ab, wie eben Privatflugzeug? Oder zieht die sich aus der Schadensgeschichte raus mit der Begruendung, dass die Anreise offensichtlich Privatvergnuegen und fuer den geschaeftlichen Anlass nicht angemessen war?

Eine Schadensregelung ueber Insassenversicherung und privater Unfallversicherung ist meist weniger umfassend, als ueber die BG. Versichert sind wir so oder so, aber wuerde fuer den Fall der Faelle aufkommen?

Da wuerde mich die Meinung der Experten interessieren.

Gruss & Danke

Thomas

7. Juli 2016: Von Dr. Oliver Brock an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Thomas,

dazu kann ich aus eigener Erfahrung etwas sagen:

Ich habe mal vor ein paar Jahren eine Dienstreise allein per selbstgeflogenem Flugzeug machen wollen und habe schriftlich die entsprechende Berufsgenossenschaft angefragt, ob ich denn wie auf einer gewöhnlichen Dienstreise per Auto versichert wäre.

Schriftliche Antwort: Ja, kein Problem... man ist auch im Privatflugzeug versichert. Einzig sehr exotiache Fortbewegungsarten wie Skateboards oder Paraglider seien nicht versichert.

Das dazu.

Gruß,

Oliver

7. Juli 2016: Von T. Magin an Dr. Oliver Brock

Hallo Oliver,

vielen Dank für Deine Antwort! Das hört sich beruhigend.

Jetzt bringen wir den Thread wieder auf ein sachliches Niveau zurück ;-)

Grüsse, Thomas

8. Juli 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an T. Magin Bewertung: +4.00 [4]

Was mir durch den Kopf geht:

  • Sachlich: Gerade der aufgezeigte AOPA-Artikel spricht ja davon, dass der CPL notwendig sei, wenn ein Pilot im Unternehmen überwiegend als Pilot arbeitet. Ohne jeden Wahrhaftigkeitsanspruch ist für mich daher die Sichtweise naheliegend, dass die Kombination "Firma mietet ein Auto / Motorrad mit Sozius / Flugzeug / Motorboot" und lässt "jemanden, der das Objekt steuern darf, dann ans Steuer" sehr naheliegend gleichzusetzen ist. Voraussetzung natürlich, dass Du beim Termin persönlich erforderlich bist.
  • Sachlich II: Ein Strafmass misst sich m.E. in Deutschland immer auch an dem Ausmaß, in dem der "Täter" die Schuldhaftigkeit seines Handelns erkennen konnte. Die Länge dieser Diskussion ist ein Beleg dafür, dass eine eventuelle "Strafe" gering ausfallen sollte - jedenfalls anders als bei den Kollegen, die mit ihrem PPL oder UL-Schein mehr oder weniger schlecht getarnt Rundflüge anbieten.
  • Klimatisch: Schon schön, wenn es eine Situation wie in Deiner Firma gibt, und Scheffe gerne einmal auf die besonderen Fähigkeiten von Dir zurückgreifen möchte! Grundsätzlich würde ich Scheffe über die Unterschiede PPL und CPL aufklären (Stundenerfordernis, Mehrausbildung) und mir diese Aufklärung einmal schriftlich bestätigen lassen. Das könnte einerseits einen Richter im Schadensersatzfalle milder stimmen, andererseits - wie schon angeregt: Vielleicht motiviert Dich Scheffe bei Gefallen am Fliegen, den CPL anzugehen.
  • Schadensersatz an sich: Genauso, wie ich mein Mögliches tue, um das Todesrisiko für meine PAXe und mich selber zu minimieren, aber dennoch als Restrisiko in Kauf nehme, geht es beim Schadensersatz ja auch um Restrisiken, was die Frage aufwirft: Wie hoch ist das Risiko ernsthafter Verletzungen beim Fliegen im Vergleich zum Todesfall-Risiko? Aus der Hüfte geschossen: Faktor 2-3?
    Handelt es sich nicht hierbei damit um ein Restrisiko wie den Tod? Also einfach ein Risiko, dass man halt in Kauf nimmt, aber sich davon nicht den Spaß daran verderben lässt, auf Firmenkosten den Firmenjob schneller zu erledigen?
12. Juli 2016: Von Guido Frey an T. Magin

Frage: wie sieht die Versicherungslage aus, sollte es zu einem Unfall kommen? Prinzipiell ist das ganze eine Geschaeftsreise, also denke ich erstmal an die Berufsgenossenschaft. Doch deckt die auch "aussergewoehnliche" Anreisen ab, wie eben Privatflugzeug? Oder zieht die sich aus der Schadensgeschichte raus mit der Begruendung, dass die Anreise offensichtlich Privatvergnuegen und fuer den geschaeftlichen Anlass nicht angemessen war?

Hallo Thomas,

habe gerade diesbezüglich mit der BG Verkehr in Wuppertal telefoniert:

Der BG ist das verwendete Transportmittel, dessen Finanzierung oder Eigentumsverhältnisse völlig egal, so lange es sich bei dem Transport/der Reise um eine Dienstreise oder den Weg von und zur Arbeit handelt (Der Sachbearbeiter erläuterte mir das an Hand eines Paketboten, der seine Pakete ausliefert. Dieser sei versichert, egal ob er die Pakete mit dem Fahrzeug des Arbeitgebers, seinem Privatwagen oder zu Fuß ausliefere.).

Kein Versicherungsschutz bestünde lediglich bei privat veranlassten Wegen (auch innerhalb einer Dienstreise). Beispiel hier sei der Weg während eines dienstlichen Hotelaufenthalt vom Hotel zu einem Restaurant zwecks Nahrungsaufnahme.

Gruß,

Guido


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