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30. Juni 2016: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Erlaubnis ist die Lizenz, die ist seit EASA unbegrenzt gültig.

Berechtigungen sind SEP/MEP/TRs/IR etc. Nach Teil FCL ist die "Erneuerung" einer Berechtigung der Wiedererwerb einer abgelaufenen Berechtigung. Die vor Ablauf der Gültigkeit erfolgte "Verlängerung" ist keine "Erneuerung".

Somit benötigt der Pilot keine gültige ZÜP, sofern er nur seine bereits erworbenen Rechte aktiv hält.

Bleibt natürlich noch die Frage, ob eineim Rechtsrang niedriger stehende LuftPersV Abweichungen vom geltenden Recht des Teil FCLs festlegen kann. Dort steht welche Voraussetzungen gelten aber genau in dieser Sache geht die EU-Kommission ja juristisch gegen Deutschland vor, sehr wahrscheinlich mit Erfolg.


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