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27 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Aktuelles Formular ZÜP Hessen  
29. Juni 2016: Von Sebastian Grimm 

Ahoi,

mal wieder Behördenspass...

Ich muss neue ZÜP beantragen, tue das bei scheinführender Stelle (RLP, Hahn).

Heute Brief aus Frankfurt (!!) mit ganzem Anhang der mir aufzeigt ich hätte im Bundesland

in dem mein Wohnsitz ist beantragen müssen...steht leider explizit auf keiner der Seiten der RPs...

*Seufz - nun gut...

Zum Glück ist der Server der hessischen Polizei nicht erreichbar...und natürlichauch keiner mehr da...

Hat zufällig jemand das aktuelle Formular auf dem Rechner rumfliegen und kann es mir zusenden?

Adresse gibs per PM, wäre große Klasse, sonst bin ich demnächst eine Zeit lang Fußgänger weil TMG in der Segelfluglizenz (und PPL) mit eingetragen ist... *seufz...

Danke!

Gruß Sebastian

29. Juni 2016: Von Achim H. an Sebastian Grimm

Erster Hit auf Google funktioniert bei mir:

https://www.polizei.hessen.de//icc/internetzentral/nav/bd4/binarywriterservlet?imgUid=b361c1d1-0863-3210-90d7-312109241c24&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Wieso die Eile? ZÜP wird nur verlangt, wenn eine Lizenz/Berechtigung erworben wird.

29. Juni 2016: Von Carmine B. an Achim H.

In dem Zusammenhang fällt mir eine nette Begebenheit ein, die ich im Zusammenhang mit dem Umzug meiner Lizenz zu meiner neuen, wohnortnahen Landesluftfahrtbehörde erlebt habe. Hatte im Vorfeld bei meiner ehemals lizenzführenden Behörde eines norddeutschen Bundeslandes eine kurze Anfrage zum Ablauf des Umzuges und zum (da mir entfallen) aktuellen Status meiner ZÜP gestellt. Daraufhin kam eine mail im rüden Ton zurück, die mich auf meine abgelaufene ZÜP und den drohenden Einzug meiner Lizenz hinwies.

Auf freundliche Nachfrage nach der Gesetzesgrundlage für diese Drohung herrschte Schweigen im Walde. Zum Glück sind die meisten Behörden, mit denen ich bisher zu tun hatte im Allgemeinen kooperativ.

Gruß,

Carmine

29. Juni 2016: Von Sebastian Grimm an Achim H.

danke, die site war den ganzem tag nicht erreichbar...

Ist dem.so? sämtliche publikationen, auf den rp seiten, vermitteln irgendwie den eindruck ohne gültige züp keine gültige lizenz...gerade das merkblatt des hessischen rps...

danke!

29. Juni 2016: Von Achim H. an Sebastian Grimm

Die gesetzliche Grundlage gibt meiner Erinnerung nach diese Interpretation nicht her. Ich vermute, dass die Mehrzahl der Piloten keine aktuell gültige ZÜP haben oder zu einem früheren Zeitpunkt für einen gewissen Zeitraum nicht gehabt haben. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Pilot sanktioniert wurde, weil er keine ZÜP hatte. Man muss den Nachweis auch nicht mit sich führen und bei jedem Lizenz-/Berechtigungserwerb muss man eine Kopie des ZÜP-Bescheids mitliefern. Aus diesem Grund habe ich sie auch bei der letzten Berechtigung wieder neu beantragt, sonst hätte ich das nicht gemacht.

29. Juni 2016: Von Markus Doerr an Achim H.

Meine ZÜP ist auch schon lange abgelaufen

29. Juni 2016: Von Michael Stock an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

.... und ich habe nie eine beantragt. Tip: Austrocontrol .....

30. Juni 2016: Von  an Achim H.

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

(1) Für die Erneuerung einer Erlaubnis, einschließlich der Berechtigungen, müssen die Voraussetzungen des § 16 fortbestehen. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes ist eine gültige Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorzulegen.

-> § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung

[...]

(2) Der Bewerber hat dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorzulegen:
1.
gültiges Identitätsdokument zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Absatz 3 Nummer 1 und 2 und § 65a Absatz 3 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes,
2.
Tauglichkeitszeugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
3.
Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass eine Auskunft nach § 30 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes beantragt worden ist,
4.
bei Personen,
a)
die sich erstmals um eine Erlaubnis für das Führen eines Luftfahrzeugs nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes bewerben
aa)
eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes – oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Überprüfung gemäß § 7 Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes oder

30. Juni 2016: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Erlaubnis ist die Lizenz, die ist seit EASA unbegrenzt gültig.

Berechtigungen sind SEP/MEP/TRs/IR etc. Nach Teil FCL ist die "Erneuerung" einer Berechtigung der Wiedererwerb einer abgelaufenen Berechtigung. Die vor Ablauf der Gültigkeit erfolgte "Verlängerung" ist keine "Erneuerung".

Somit benötigt der Pilot keine gültige ZÜP, sofern er nur seine bereits erworbenen Rechte aktiv hält.

Bleibt natürlich noch die Frage, ob eineim Rechtsrang niedriger stehende LuftPersV Abweichungen vom geltenden Recht des Teil FCLs festlegen kann. Dort steht welche Voraussetzungen gelten aber genau in dieser Sache geht die EU-Kommission ja juristisch gegen Deutschland vor, sehr wahrscheinlich mit Erfolg.

30. Juni 2016: Von Richard Georg an 

siehe LuftPerV §11

30. Juni 2016: Von Achim H. an Richard Georg

Ja, diese Vorschrift spricht für eine kontinuierliche Aufrechterhaltung der ZÜP:

§ 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der Erlaubnis geforderten Zeugnisse und Nachweise jeweils gültig sind und die fortlaufende Flugerfahrung auf Verlangen der zuständigen Stelle nach § 5 oder der Luftaufsicht durch entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes muss eine gültige Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen.

§ 7 Absatz 1 Nummer 4 LuftSiG bezieht sich auf Luftfahrer, also Inhaber einer Pilotenlizenz.

30. Juni 2016: Von Juergen Baumgart an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

ZÜP=Ziemlich Überflüssige Pilotenüberprüfung...

Krasses Beispiel für das Festhalten an einer total überflüssigen wie unnützen bzw. unbrauchbaren

Überpüfung,die uns andauernd behelligt. Nachweislich nichts gebracht. Genausogut könnte man Schnecken anschieben um die Terrorgefahr zu verringern...

30. Juni 2016: Von Markus Doerr an Juergen Baumgart Bewertung: +3.00 [3]

Nachweislich wurde kein Terroranschlag durch Piloten in Deutschland verübt. Das muss doch Beweis genug sein, das ZÜP wirklich was bringt.

Ich persönlich glaube ja ein Amulett, das bei Vollmond angefertigt wurde. Es schützt vor Bären und terroristischen Anschlägen. Und was soll ich sagen es funktioniert prächtig. Ich bin in den letzten 9 Jahren weder vom Bären angefallen, noch Opfer eines Anschlags geworden. Das war seinen Preis wert.

30. Juni 2016: Von Bernd Almstedt an Juergen Baumgart

Von diesen "ziemlich überflüssigen" Behördensachen gibt es ja wirklich genug... :-)

1. Juli 2016: Von Erik N. an Bernd Almstedt

Ach was, es wird doch große Weisheit und Voraussicht der für uns Bürger sorgenden Behörden dokumentiert. Immerhin schaffen sie es, uns mit ihren amtlichen Kristallkugeln für ganze 5 Jahre zu bescheinigen, kein Terrorist zu werden. Wie die das wohl machen ? Ich fühle mich sicher, behütet und warm im wohlsorgenden Arm der deutschen Bürokratie.

17. Juli 2016: Von Sebastian Grimm an Erik N.

Ahoi,

kurzes Update:

Laut RP (Hessen) gilt weithin die Lehrmeinung dass sobald ein Antrag gestellt ist legal geflogen wird, für die Bearbeitungsdauer kann man ja nichts.

Aber: Motorflug braucht ZVÜ (so heißt das in Hessen).

Hat man TMG in SPL drin ist nur der TMG Teil ungültig wenn keine ZVÜ vorliegt, Segelflugteil ist trotzdem gültig.

Positiv: LuSiBehörde HEssen in Frankfurt/Main war fix, nach ein paar Tagen war's schon da.

Schönen Abend und gute Woche!

Sebastian

18. Juli 2016: Von Stefan Jaudas an Markus Doerr

... und wo bleibt die ZÜP für LKW-Anmieter? Sicherheitsüberprüfung für Gefahrgutfahrer? Abgesprerrte Sicherheitsbereiche mit Sicherheitsschleusen und Nacktscannern vor dem Zutritt zu jedem LKW? Zentrale Datenbank für die medizinischen Daten?

Hätte man das gleich eingeführt, wäre der Anschlag in Nizza nicht passiert. Müsste doch eigentlich die offizielle Denke sein, wenn man die typischen populist(polit)ischen Reaktionen im Luftverkehr auf die Straße extrapolieren würde.

Mir graut ehrlich gesagt etwas vor dem Tag, an dem so ein Spinner auf die eher simple Arithmetik kommt:

  • Nizza 2016
  • plus Herborn 1987 (oder Kunduz 2009)
  • gleich ?

Freundlicherweise stehen die UN-Nummern ja auf jedem LKW drauf.

Allerdings scheint das schon wieder zu schwierig für die Wickelköpfe zu sein. Sonst hätten die das schon längst mal ausprobiert.

18. Juli 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Stefan Jaudas

Der LKW von Nizza war doch geklaut, oder? Wir brauchen also eine ZÜP für Autoknacker. Und für alle Fälle einen am LKW sichtbar in mind. 5 EU-Amtssprachen plus Arabisch angebrachten Hinweis: Dieses Fahrzeug darf nicht für Terrorakte eingesetzt werden!

18. Juli 2016: Von Olaf Musch an Mich.ael Brün.ing

Der LKW von Nizza war doch geklaut, oder?

Nein, der war wohl ganz korrekt gemietet, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Es braucht also keine ZÜP für Autoknacker, sondern für alle Führerscheininhaber. Egal, ob Traktor, Bagger, Moped, PKW oder LKW.
Eigentlich ganz einfach...

Ach ja, da "Radikalisierung" nach dem aktuellen Stand der Dinge wohl recht schnell gehen kann, müsste die ZÜP ja dann auch mindestens alle 6 Monate wiederholt werden - wenn's mal reicht...

Olaf

18. Juli 2016: Von Alexander Callidus an Olaf Musch

Ach ja, da "Radikalisierung" nach dem aktuellen Stand der Dinge wohl recht schnell gehen kann, müsste die ZÜP ja dann auch mindestens alle 6 Monate wiederholt werden - wenn's mal reicht...

... deswegen zunächst monatliche Aktualisierung.
Als nächstes online-ZÜP mit kontinuierlicher Auswertung der Äußerungen in den sozialen Medien.

18. Juli 2016: Von Erik N. an Alexander Callidus
Beitrag vom Autor gelöscht
21. Juli 2016: Von Juergen Baumgart an Sebastian Grimm

..wie schön...dann ist ja alles sicher !

22. Juli 2016: Von Wolff E. an Sebastian Grimm

@Sebastian. Ich kann deine Aussage nur bestätigen. Die Leute dort in Frankfurt sind wirklich fix und dem LBA reichte es immer, wenn ich parallel zur Lizenzerneuerung einen "ZÜP-Antrag" gestellt hatte. Jetzt kann man die These aufstellen, dass die Mitarbeiter vom LBA "intern" die ZÜP nicht so gewichten und das nur als "pro Forma" ansehen.

19. August 2016: Von Frank Ulbricht an Sebastian Grimm

Servus zusammen,

auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, will ich hier mal den aktuellen Fall eines Freundes beim Landeverwaltungsamt Weimar (Thüringen) zur Diskussion stellen, da es glaube ich thematisch passt.

ZÜP war im Mai 2016 abgelaufen, im Rahmen der Fluglehrerverlängerung im Juli ist dies aufgefallen. Die Behörde weigert sich bis zur frisch ausgestellten ZÜP (die auch gleich beantragt wurde) die Verlängerung durchzuführen.

Nachdem nach der Gesetzesgrundlage gefragt wurde, sind die Kollegen sogar der Meinung, ein fliegen ohne ZÜP wäre eine Ordnungswidrigkeit:

--- schnipp ---

  • 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der Erlaubnis geforderten Zeugnisse und Nachweise jeweils gültig sind und die fortlaufende Flugerfahrung auf Verlangen der zuständigen Stelle nach § 5 oder der Luftaufsicht durch entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes muss eine gültige Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen.

Weiterhin ist festzustellen, dass Sie ordnungswidrig gem. § 134 Abs. 1 Nr. 1 gehandelt haben, da Sie nachweislich nach dem 20.05.2016 ohne gültige Zuverlässigkeit die Rechte Ihrer Lizenz ausübten.

Die weitere Verfahrensweise werden wir bei uns im Hause prüfen.

--- schnipp ---

Wie sollte man denn jetzt weiterverfahren? Luftfahrtaffiner Fachanwalt?

ciao,

frank

19. August 2016: Von Erik N. an Frank Ulbricht

Franz Kafka lässt grüßen....


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