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29. Juni 2016: Von Achim H. an Sebastian Grimm

Die gesetzliche Grundlage gibt meiner Erinnerung nach diese Interpretation nicht her. Ich vermute, dass die Mehrzahl der Piloten keine aktuell gültige ZÜP haben oder zu einem früheren Zeitpunkt für einen gewissen Zeitraum nicht gehabt haben. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Pilot sanktioniert wurde, weil er keine ZÜP hatte. Man muss den Nachweis auch nicht mit sich führen und bei jedem Lizenz-/Berechtigungserwerb muss man eine Kopie des ZÜP-Bescheids mitliefern. Aus diesem Grund habe ich sie auch bei der letzten Berechtigung wieder neu beantragt, sonst hätte ich das nicht gemacht.

29. Juni 2016: Von Markus Doerr an Achim H.

Meine ZÜP ist auch schon lange abgelaufen

29. Juni 2016: Von Michael Stock an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

.... und ich habe nie eine beantragt. Tip: Austrocontrol .....


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