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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. September 2015: Von Alexander Callidus an Achim H.
Kennt jemand die entsprechenden Stellen im Europäischen Regelwerk?
9. September 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Alexander Callidus
Guten Tag

Quelle: 

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION vom 26. September 2012

zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010

SERA 3105 und SERA 5005 f.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

9. September 2015: Von Alexander Callidus an Ulrich Dr. Werner
Vielen Dank.


"f) Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden
1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;
2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug"

wörtlich das gleiche wie in der LuftVO.
9. September 2015: Von  an Alexander Callidus
Da steht allerdings nichts, dass ich dann auch in der Stadt, über der ich kreise, auch landen muss, oder? Suche ich mir den Wolf über einer Stadt und finde partout den Flugplatz nicht, auf dem ich landen will, weil das Wetter ja nicht so toll ist, oder ich aus Versehen die falsche Stadt angeflogen habe, weil ich ja VFR unterwegs bin, dann fliege ich zum nächsten Flugplatz nach Sicht weiter, oder muss abwägen, ob der Platz beim Bauern da unten für eine Sicherheitslandung besser ist. In der Praxis zählt die Einschätzung des Piloten aus Sicht des Cockpits und diskutiert wird im Zweifelsfall immer erst nach einer Landung (am Boden). Natürlich kann dann meine Flugvorbereitung kritisiert werden und und und, aber immerhin habe ich es überlebt und das ist eines der wichtigsten Ziele eines Fluges der Allgemeinen Luftfahrt. Den Richter möchte ich erleben, der das in Frage stellt (ok ok, die Wahrscheinlichkeit, dass es solche in der Berliner Republik gibt, ist nicht Null ...).

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