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Das neue Heft erscheint am 1. September
Behördenversagen gefährdet Flugsicherheit
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Juli 2015: Von Lutz Krause an Roland Peter

Hallo Roland,

den Antrag kenne ich nicht. Aber ich kann Dir aus persönlicher (sehr schlechter) Erfahrung berichten.

Beim Ausflug aus der Schweiz und erster, beim Zoll angemeldeter, Landung in D in Freiburg (Br.) kamen 2 Zöllner, vollbrachten ihr Werk ohne Beanstandungen und man konnte weiterfliegen.

Nach Ankunft am Heimatflugplatz in D kam die örtliche Zollbehörde und warf uns vor, nicht auf einem "Zollflugplatz" gelandet zu sein. Das ist formal richtig und hat ca. 400Euro Strafe gekostet. Das Argument, dass die Kollegen bestellt und am Ort ihr Werk vollbracht haben, hat nichts gezählt. (Schriftverkehr über mehrere Monate...) Ist allerdings schon ein paar Jahre her.

Gruß Lutz

16. Juli 2015: Von Achim H. an Lutz Krause
Und wieso kamen die zum zweiten Flugplatz? Woher wissen die von einem Flug von Freiburg und wieso interessieren die sich dafür?
16. Juli 2015: Von E. Jung an Achim H.
Achim,

Wenn Du einen Flugplan von der Schweiz nach D. aufgibst, sieht das gleichzeitig auch der Zoll. Des Weiteren musst Du den Zoll am Airport of ENTRY in die EU anmelden, d. h. vorher in Freiburg anrufen / Web Page. Die informieren dann nochmals gesondert den Zoll.

Freiburg werde ich auch immer kontrolliert - nie mit Beanstandungen. Das Thema ist, der Zoll ist nur einige hundert Meter vom Flugplatz weg, und die Jungs freuen sich, mal aus dem Büro zu kommen....

Fliege nach Bremgarten und melde das vorher an: 1. Landegebühr billiger, 2. Zoll kommt (fast) nie.

Oder alternativ. Fliege in die EU via Colmar - definitiv nieeeee Zoll, günstiger Sprit, gutes Essen - Steakhouse gleich wenn Du aus dem Flughafen raus gehst links.

Deine Frage - warum interessieren die sich dafür - wundert mich etwas.....

In den vergangenen Jahren haben viele Nichtschweizer Gelder auf schweizerischen Bankkonten gehortet. Die Kohle muss da jetzt wieder weg, weil die Schweiz freiwillig jeden meldet (nicht nur Deutsche), der nicht nachweisen kann, dass Gelder aus "weißen Quellen" stammen.

Da ist es ein einfaches, das Zollgrenzgebiet anstatt zu durchfahren, zu überfliegen.

@gar
16. Juli 2015: Von  an Lutz Krause
Kommt mir bekannt vor - wenn man nur die Zollanmeldung ohne die Befreiung von Zollflugplatzzwang beantragt, hat man regelmässig das Problem, dass gewisse Paragraphenreiter dann zugeben, dass der "Zollamtliche Verwaltungsakt" zwar korrekt vollzogen wurde, aber der ist offenkundig in einem anderen Paragraphendickicht versteckt als der Zollflugplatzzwang ...

Die "Kostenfolge" habe ich auch schon gelesen, aber eine Rechnung dazu noch nie bekommen. Dazu sollte die zuständige Zolloberbehörde doch etwas sagen können, oder? Aber nicht, dass denen erst durch die Nachfrage bewusst wird, dass sie seit 250 Jahren vergessen haben die Rechnungen zu erstellen ...

Die EU Aussengrenze ist uns halt nicht mehr so täglich vertraut.
16. Juli 2015: Von Schauss Walter an Lutz Krause
Aus der Schweiz lieber in Colmar LFGA oder Mulhausen LFSB landen

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