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8. Juli 2015: Von Christof Edel an Hofrat Jürgen Hinrichs Bewertung: +1.00 [1]

Man beachte das Datum....

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

8. Juli 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Christof Edel Bewertung: +3.00 [3]
Moin,

das meinte ich. Natürlich gibt es absurd anmutende Regelungen, die dazu führen, dass manche einen Aprilscherz für bare Münze nehmen. Das BGB andererseits trat zum 1.1.1900 in Kraft und enthielt und enthält wohl immer noch Altlasten, die aber, wie im Falle des §1300, auch entsorgt werden.

Manche Regelungen, die zudem dann in Kanzleideutsch abgefasst sind, wirken auch nur absurd, wenn sie aus dem Kontext genommen werden. Gerade das BGB ist insgesamt sehr durchdacht und wird laufend modernisiert. Scheinbar absurdes kommt auch zustande, wenn Alltagsbegriffe in Kanzleideutsch definiert werden, wie in der Regelung der Frage, wer als erstes, zweites usw. Kind anzusehen ist. Bei genauerem Nachdenken wird aber klar, dass eine normative Definition notwendig ist, da in weiteren Regelungen auf die Begriffe "Erstes Kind" etc. Bezug genommen wird und es vielleicht für die meisten Menschen Konsens ist, wie diese Begriffe zu verstehen sind, aber eben ohne Norm einer willkürlichen Auslegung keine Grenzen gesetzt wären. Das sehen wir ja auch bei einigen Diskussionen hier im Forum - ich denke da an die Diskussion über medizinische Notfälle an Bord -, wo zunächst die Auffassung "das ist so, weil man es eben weiß" vertreten wird, aber letztlich dann nur mit Quellen und Belegen gesichert oder widerlegt werden kann.

Grundsätzlich ist es natürlich witzig, absurde Formulierungen auszugraben, man sollte aber aufpassen, dass man nicht auf Aprilscherze oder Legenden hereinfällt oder veraltete Texte als aktuell ansieht....

Grüße


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