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27. Februar 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Könnte mir jemand den Aerokurier-Artikel einscannen und schicken (Handyfotos reichen auch)? Mein Aerokurier-Abo hatte ich im Herbst beendet. Die Eckdaten kommen mir so bekannt vor...
27. Februar 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus
...Du hast Post.
27. Februar 2015: Von Hotel Whiskey an Lutz D.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2015: Von Tobias Schnell an Lutz D.
... wenn Du schon dabei bist ;-): ts bei e minus schnell de

Danke!

Tobias
27. Februar 2015: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]
Seid mir nicht böse, aber den aktuellen Aerokurier gibt's als epaper, zum Beispiel per itunes. Bevor der Volker mit seinem Rennrad bei mir vorbeischaut und schimpft ;)
30. März 2015: Von Horst Metzig an  Bewertung: +2.00 [2]
2,4 Promille ist viel. Ein Amtsrichter sagte einmal, über 1,6 Promille steht ein normaler Mensch nicht mehr. Da muss Alkoholgewöhnung sein. Ich finde Alkohol grundsätzlich ein falschen Partner, er schädigt Deine Gesundheit, Leber.

Nun zur ZÜP. Ich habe die EU Kommission und EASA mit der Frage beschäftigt, auf welcher Rechtsgrundlage kann die EASA Pilotenlizenz bei ZÜP Verweigerung verweigert werden? In allen anderen Ländern gibt es auch keine ZÜP.

Auszug aus dem Schreiben der EASA Rechtsabteilung:" Die Zuständigkeit der EU im Bereich der Pilotenlizenzen betrifft jedoch nur die sachbezogenen Fragestellungen bezüglich der Flugsicherheit ( safety ). Nicht davon erfasst ist der Bereich der Luftsicherheit ( security ) für den weiterhin auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bestehen. Entsprechend sehen weder Artikel 7 der Grundverordnung, noch die Vorschriften der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 Bestimmungen zur luftsicherheitsrelevanten Fragestellungen vor. Insbesondere ist nach den europarechtlichen Vorschriften die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine gesetzliche Anforderung für die Erteilung von Pilotenlizenzen.

Die europarechtlichen Vorschriften im Bereich der Pilotenlizenzen schliessen insoweit nach unserem Verständnis nicht aus, dass der nationale Gesetzgeber Vorschriften im speziellen Bereich der Luftsicherheit erlässt, wie es die Bundesrepublik Deutschland mit dem Luftsicherheitsgesetz getan hat. Allerdings muss in diesen Fall sichergestellt sein, dass derartige Vorschriften keine zusätzlichen, über die in der Verordnung ( EU ) Nr. 1178/2011 festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen aufstellen, welche den Zugang zu Pilotenlizenzen weiter beschränken. Dies widerspräche dem Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts.

Zur Zeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, welches ich bei der Eu Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht habe.

Ich kann jeden ZÜP Verweigerer vorschlagen, oder jemanden, welcher wegen Erkenntnissen aus der ZÜP, im Zusammenhang mit der neuen EASA Pilotenlizenz gegroundet wurde, eine Beschwerde bei der EU Kommission einzureichen.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine formelle Klage bei der Eu Kommission einzureichen.

Also, wenn jemand eine Pilotenausbildung auf Grundlage der neuen EASA Richtlinie, mit Ziel die EASA Pilotenlizenz zu erreichen, kann die ZÜP gegenüber der Landesluftfahrtbehörde verweigern. Diese wird dann die EASA Lizenz entweder nicht ausstellen, oder die Ausbildung verweigern. Dieses muss dem Bewerber schriftlich vorgelegt werden. In diesen speziellen Fall widerspricht es den Grundsatz der Vorrangigkeit des EU Rechts. Mit diesen ablehnenden Schreiben der Luftfahrtbehörde eine Beschwerde einreichen bei der EU Kommission.

In Eilfällen die E Mail des zuständigen leitenden EU Mitarbeiters: filip.cornelis@ec.europa.eu

Ich habe mit diesen Mitarbeiterstab in Brüssel heute telefoniert, die wissen wegen der deutschen ZÜP bestens bescheid. Die ZÜP bewirkt die Nachberichtspflicht, damit werden Grundrechte ausgehöhlt, sowas gibt es in kein anderen EU Mitgliedsland.

Also, dieses ablehnende Schreiben, wegen ZÜP Verweigerung, direkt an die E Mail Adresse senden. Das ist unser EU Recht. Leute, nehmt es voll in Anspruch. Ihr verwirkt sonst Eure EU Rechte. Das Bundesinnenministerium ist nicht gewillt, etwas an dem Bestehen der ZÜP zu ändern, die lassen es auf eine Eu Klage ankommen.

31. März 2015: Von Achim H. an Horst Metzig
Horst, das ist sehr gut, dass Du Dich da engagierst. Wäre mir die ZÜP und damit deutsche Lizenz entzogen worden, wäre ich natürlich dabei.

Als jemand dem die ZÜP gegen den Strich geht, aber trotzdem eine Pilotenlizenz möchte, halte ich die persönlichen Konsequenzen einer Verweigerung für etwas hoch. Man würde also auf Jahre hinaus auf die Pilotenlizenz verzichten müssen, mit der Hoffnung, dass die EU einen Rechtsstreit gegen ihr mächtigstes Mitgliedsland in einer für die Union ziemlich irrelevanten Frage gewinnt.

Wenn ich meine Lizenz umziehe (das wäre die Voraussetzung für jedes aufmümpfige Verhalten dem LBA gegenüber), dann hätte ich wie ich es sehe keinen Klagegrund mehr.
31. März 2015: Von Horst Metzig an Achim H.
Es geht um Einhalten des EU Rechts. Ich habe die tschechische Segelfluglizenz, und ich habe kein Geld zum Erwerb der TMG Lizenz. Ich überlege mir aber, ob ich nicht bei meiner deutschen Landesluftfahrtbehörde eine TMG Ausbildung anstrengen möchte mit der Absicht, die ZÜP zu verweigern. Als Folge wird mir schriftlich mitgeteilt, das ich die Ausbildung nicht beginnen darf. Mit diesen Schreiben gehe ich nach Brüssel, und fordere das EU Recht ein. Wenn ich diese Änderung bewirkt habe, beginne ich wegen Geldmangel gleichwohl niemals die TMG Ausbildung. Ich fliege weiterhin mit meiner tschechischen Segelfluglizenz, und habe somit nichts zu verlieren. Aber einer muss sich halt irgend wie opfern.
Alternativ suche ich einen TMG Piloten, welcher aus altersgründen ohnehin aufhören will, den möchte ich vorspannen, die EASA Lizenz ohne ZÜP zu beantragen. Zu verlieren hätte dieser auch nichts.
Wem nutzt die ZÜP, der Copilot der Germanwings wurde auch gezüpt, was hat es gebracht? Otto Schily hatte die ZÜP für Privatpiloten wegen des psychisch kranken Irrfliegers von Frankfurt eingeführt.
Mein Problem, ich habe niemals vor, TMG zu machen.

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