AIC IFR 09
Mpf. Im letzten Update meiner AIP VFR (+HEL) war immerhin schon mal die Ergänzung des Abkürzungsverzeichnisses (AbKüVerz) um die beiden Begriffe SERA und RMZ drin, sonst aber nichts.
"Offiziell" weiß ich also als VFR-Flieger noch gar nix von der Lage und Gültigkeit der RMZs, oder habe ich da noch eine Unterlage übersehen? Wenn die DFS eine Bekanntmachung ans Verkehrsministerium schickt, ist das ja mir als Piloten damit zunächst mal noch nicht offiziell bekannt. Sind die NfL eine verpflichtende Quelle für alle Piloten (ich habe sie bisher nicht im Zugriff)? Und steht's da schon drin?
Im worst case wissen am 5.12. alle IFR-Piloten davon, aber kein VFR-Pilot. Könnte lustig werden.... Mal sehen, was im nächsten AIP-Update kommt.
Olaf
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Olaf, meines Wissens gibts nur eine AIP, die mit den Infos zu den IFR Plätzen bei eurocontrol im Internet öffentlich zugänglich ist. Kann auch auf Papier im Abo käuflich erworben werden. Den VFR Part bzw die Veröffentlichungen zu den reinen VFR Plätzen kann man nur (auf Papier) käuflich erwerben...
Bei eurocontrol sind auch die Sup, Amendments und AIC veröffentlicht. Herausgeber DFS. Die NfL werden ebenfalls von DFS heraus gegeben und bestimmte Organisationen sind zum Bezug verpflichtet, zB Ausbildungsbetriebe für Piloten, dh auch viele Vereine. Verteilung inzwischen nur als pdf zur Selbstabholung im Internet mit käuflich erworbenen Abo.
Die Dinger sind rechtsverbindlich...
das habe ich zur NfL I 255/13 (Sprechfunkverfahren) gerade griffbereit:
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren Auf Grund des § 26a Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung..... gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bekannt:
XXX
Diese Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. ....
die Sprechfunkverfahren gibts jedes Jahr neu, mit marginalen Modifikationen
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meines Wissens gibts nur eine AIP, die mit den Infos zu den IFR Plätzen bei eurocontrol im Internet öffentlich zugänglich ist.
Stimmt. Aber für mich als VFR-Flieger ist das keine Quelle, die ich verpflichtet bin, regelmäßig zu überprüfen.
Und wenn eine Ausbildungseinheit verpflichtet ist, die NfL zu abonnieren, dann muss das auch lange nicht jeder selbständig fliegende PPLer, der entweder bei kommerziellen Vercharterern fliegt, oder seine eigene Maschine an einem Platz stehen und keine Vereinsmitgliedschaft mehr hat, auch tun, oder?
@Stefan K.: Ich schau heute Abend nach. Kann sein, dass ich das Ding damals nur mit dem Gedanken "ah, dauert ja noch" eingeheftet habe, ohne es im Detail zu lesen.
Natürlich prüfe ich vor einem Flug alle verfügbaren und zugänglichen Unterlagen und sonstigen Informationen über Start, Ziel, Strecke und Alternates, aber nicht regelmäßig die eurocontrol-Seite, und auch nicht die NfL. Die Frage ist: Müsste ich das, und wenn ja, wo steht das (ok, §1 LuftVO, dass man alles tun muss, um sich und andere nicht zu gefährden,..., aber das wäre doch sehr allgemein als Basis)?
Olaf
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