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13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Markus Doerr
Die Verfahren bleiben aber gleich..... der Anflug beginnt in E und da gibt es auch eine Freigabe....
Soweit ich informiert bin, wird es auch erstmal nichts anderes geben.....
13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Stefan K.
Außerdem hat das immer noch nichts mit Ausweichregeln zu tun...... egal ob VFR, IFR, Luftraum E oder G.....
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K.

Außerdem hat das immer noch nichts mit Ausweichregeln zu tun...... egal ob VFR, IFR, Luftraum E oder G.....

Das ist der einzige Punkt, dem ich uneingeschränkt zustimmen kann.

13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lutz D.
Die Antworten kommen hier immer etwas durcheinander..... natürlich wird der Pilot auf dem ILS dir ausweichen, solange er dich sieht.... hatte ich aber auch schon geschrieben, weil man laut LuftVo nicht auf sein Recht pochen kann..... sollte es allerdings zu einer Kollision kommen, wird es privatrechtlich mit Sicherheit zu einem höheren Schuldanteil zulasten deiner Person kommen....aber das kennt man auch im Straßenverkehr....es gibt kaum noch eine hunderprozentige Schuld bei einem Rechts vor Links Unfall.....
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K.

sollte es allerdings zu einer Kollision kommen, wird es privatrechtlich mit Sicherheit zu einem höheren Schuldanteil zulasten deiner Person kommen....

Ok, dann erklär mir jetzt noch mal bitte, warum. Das habe ich nämlich immer noch nicht verstanden.

13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lutz D.
Weil das LFZ im Landeanflug auf dem Final Approach flog...... §13(4)

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe..... dehalb ist es sinnvoll eine Freq. zu benutzen, oder im Fall ohne Funk besondere Vorsicht auf der verlängerten Pistenachse walten zu lassen.
13. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K. Bewertung: +3.00 [3]

Und woher weiß ich, dass der andere im Anflug auf Allendorf ist?

Und woher weiß er, dass ich nicht im Anflug auf Magdeburg Schönstadt bin?

Und wenn ich um langen Endteil auf Magdeburg wäre, müsste er dann ausweichen?

Und wenn ich ihm nicht 12nm östlich, sondern 12,1nm östlich, also vor dem FAF begegne, habe ich dann in Deiner Logik Vorflugrecht?

Und muss ich mir jetzt alle FAF's in die VFR-Karten einzeichnen?

Und benötige ich Kartenmaterial zu Punkten, die ich in 12nm Abstand passiere?

Und wie lange ist die von Dir genannte Verlängerung der Piste für einen cross-country Flug zu berücksichtigen?

Und bis in welche Höhe?

Und ist Dir bewusst, dass in keinem anderen mir fliegerisch bekannten Land der Welt, diese Regel so ausgelegt wird? Und was macht Ihr, wenn SERA in Kraft tritt und die Vorschriften von SERA 3210 direkt für alle Luftraumnutzer gültig werden, in allen Ländern der EU, für alle Luftfahrtnutzer und diese Regel Vorrang hat vor allen nationalen AIP's, LuftVO's, internen Betriebsanweisungen der DFS oder einer NfL?

Und wenn dann die britischen Piloten oder belgischen Piloten dann rüberfliegen zu einem RMZ Platz - woher zum Teufel sollen die wissen, dass die DFS der Auffassung ist, SERA 3210 4) und 4)i) bedeute, dass man 12nm von einem Flugplatz in 5000ft in Luftraum E eine von links kommende Cessna eindeutig als anfliegenden IFR-Verkehr identifizieren können muss, um zu wissen, wer Vorflugrecht hat?

Mit Verlaub, das ist absurd.

13. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]
>>Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Altes Ammenmärchen. Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe, weil selbst zur Fahrlässigkeit gehört ein Schuldhorizont. Man muss schon wissen, oder zumindest wissen müssen, dass man etwas macht, was strafbewehrt ist. Anderenfalls fehlt es am Vorsatz bzw. auch der Fahrlässigkeit, eine Strafe ist damit ausgeschlossen.

Wie jetzt ein Flieger, der sich in einem Traffickonflikt von links befindet, rausfinden soll, ob der Andere jetzt zuerst durch darf (weil auf ILS in E oder G), oder nicht (weil halt grade nicht auf dem ILS), ist mir unerklärlich. Dazu ist die Definition "Endanflug", auf die sich das Mantra §13 LuftVO bezieht, nicht einem IFR Approach entnommen, sondern der Platzrunde. Dafür spricht alles und nichts spricht dagegen.

Es gibt haufenweise gute Gründe, dass ein ILS auf einen unkontrollierten Platz keinerlei Vorflugrechte impliziert, und eigentlich keinen wirklichen, dass dem doch so sei, ausser man bastelt sich einen Endanflug schon in 12NM Entfernung in Luftraum E oder G unter Ausserkraftsetzung der Ausweichflugregeln ohne Gesetzesgrundlage.


13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Thore....... Lothar hat es noch einmal geschrieben..... absolut korrekt....

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