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25. Dezember 2013: Von Heiko L. an 
Ergänzung:

Außer mit einem FI kann man die Verlängerung des Class Ratings natürlich nach wie vor genauso mit einem CRI erledigen.

[EDIT: Mit "Verlängerung" meinte ich hier natürlich nicht den Direkteintrag der Verlängerung in die EASA-Lizenz (dieses Thema wurde ja oben schon zur Genüge beschrieben), sondern die Durchführung und Bestätigung des Schulungsflugs und Unterzeichnung des zugehörigen Paperworks zur Beantragung des Eintrags der Verlängerung des Class Ratings in die EASA-Lizenz durch die zuständige, lizenzführende Behörde! Nun hoffentlich sauber genug formuliert. Aber es ist schon richtig, dass wir bei diesem Thema sehr präzise formulieren müssen.]
25. Dezember 2013: Von Philipp Tiemann an Heiko L. Bewertung: +1.00 [1]
Eben nicht. Schulungsflug ja, Verlängerung nein. Passt ein wenig auf die Begrifflichkeiten auf, Leute.

Dass grundsätzlich auch CRIs (und nicht nur FIs) die Schulungslüge für die CR-Verlängerungen durchführen können ist natürlich richtig.

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