Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. November 2013: Von Ingo Wolf an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]
§ 170 StPO sagt zum Glück nicht, dass das Verfahren eingestellt wird, weil die Unschuld erwiesen ist. Das wäre eine Verdrehung des Grundsatzes der 'Unschuldsvermutung'.

Nach §170 (2) StPO wird das Verfahren eingestellt, weil die Ermittlungen nicht genug Anlass gegeben haben, öffentlich Klage (Anklage) nach §170 (1) StPO zu erheben.
12. November 2013: Von Andreas Ni an Ingo Wolf
"..zum Glück nicht.." - Recht hast Du, stimmt natürlich.
In meinem konkreten Fall war es allerdings so, dass ich bzw. oben genannter Rechtsanwalt meine Unschuld unter Beweis stellen konnte.
Und trotzdem bin ich 1 Jahr ein frisch erworbenes Flugzeug nicht geflogen, für das ich auch noch Hallenmiete, Versicherung und all das bezahlen durfte...

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang