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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolff E.
Nur weil man seine Lizenz nicht mitführen (kann) ist man doch nicht "ohne Lizenz", mir wurde meine gestohlen und ich wurde auch nicht dienstfrei gestellt bis die neue angekommen ist. ;-)
2. Juli 2013: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder
Na ja, wenn mir durch den Lizenzwechsel die FAR-Linzenz eingezogen oder für unglütig erklärt wird und die EASA-Lizenz eine andere Nummer hat (das hat sie) ist die FAA-Lizenz (validiert) nicht mehr gültig. Da ist die FAA sehr deutlich. Und wenn ich genau in dieser Zeit einen kleinen Rollschaden habe, bin ich bereits dran. Von "dickeren" Problemen mit Versicherungen rede ich gar nicht erst.
2. Juli 2013: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe mehrfach Änderungen an meiner Lizenz eintragen lassen und in jedem Fall hat mir das LBA eine neue Lizenz geschickt und die alte nicht einkassiert. Ich habe aktuell 3 gültige Lizenzen. Es ist beabsichtigt, dass Piloten nicht gegroundet sind bei einer Lizenzänderung, das wäre für Berufspiloten auch gar nicht gut.
4. Juli 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Im Zusammenhang mit autarken FAA-Lizenzen, mit denen alleine man ab April 2014 in Europa nicht mehr fliegen darf, erhebt sich für einen Kollegen folgende Frage: Er hat einen frozen JAR-ATPL (D) und fliegt JetProp mit FAA-CPL/IFR.

Muss die geforderte, europäische Lizenz mit dem verwendeten Flugzeug konform sein, oder geht es den Behörden nur darum, dass man "europäisch" IFR-geratet sein muss (ohne Rücksicht auf das Flugzeugmuster? Oder ist in jedem Fall ein Typerating für P46T erforderlich?

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