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26. März 2013: Von Alfred Obermaier an Olaf Musch

Hallo Olaf,
ich kann Deine Fragen nicht alle beantworten, auch weil ich die Regeln in D vs A vs CH nicht kenne.
Im Laufe meines Fliegerlebens war ich lange Jahre Fluglehrer (bin ich immer noch), Ausbildungsleiter und auch Geschäftsführer von verschiedenen Luftsportvereinen (mit mehreren Hundert Mitgliedern plus verschiedene Luftsportarten).
Die Regeln haben sich im Laufe der Zeit immer geändert und der Graubereich wurde immer größer.
Aus Flugunfällen (leider auch mit Verletzten und Toten) bleibt mir folgende Erkenntnis: Die gesetzlichen Bestimmungen und behördliche Auflagen müssen stets eingehalten sein um vollen Versicherungsschutz zu erhalten und staatsanwaltliche Ermittlungen gegen teilnehmende Personen (Vereinsvorstand, Piloten, etc.) in Grenzen zu halten.
Wenn ein Pilot einen Flieger chartert und mit seinen "Kumpels" (wer immer das dann ist) einen Flug durchführt, dann rechnet er den Flug mit dem Vercharterer (oder dem Verein) entsprechend den Vereinbarungen ab. Was er nun mit den Flugteilnehmern abrechnet interessiert nur bei einem Flugunfall mit Verletzten den Staatsanwalt und da wird es dann im Regelfall keine Geheimnisse geben. Aus all diesen haftungsrelevanten Gründen habe ich mich über all die Jahre (auch als CPL Inhaber) möglichst um sog. Passagier- oder Rundflüge "gedrückt". Arbeitsflüge, dh Absetzen von Fallschirmspringern, Schleppen von Segelflugzeugen, Ausbildungs- oder Fotoflüge habe ich immer gerne übernommen.

Dem Beitrag von Ulrich Dr. Werner kann ich nur voll zustimmen, er zeugt von einem verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Regeln.

Alfred


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