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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2013: Von Stefan Jaudas an christof brenner
Hallo,

erstens, auch Flugmodelle sind Luftfahrzeuge, siehe §1 LuftVG:
(2) Luftfahrzeuge sind
1.Flugzeuge
...
9.Flugmodelle
...
Dann gibts zum Betrieb §16 LuftVO:
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a)mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b)mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c)mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d)aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
...
5.der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
...
7.der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen.
Es wäre durchaus diskussionswürdig, inwiewit so ein FPV-Teil noch ein Flugmodell ist, oder doch eher schon ein "unbemanntes Luftfahrtsystem". Da kommt man ratzfatz in den Bereich des nicht genehmigten Betriebs eines nicht zugelassenen Luftfahrtgeräts.

Ach ja:
(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können,
Offensichtlich unterliegen auch Flugmodelle des Ausweichregeln nach §13 LuftVO. Wenn der Steuerer von sich aus die Einhaltung der Ausweichregeln nicht mehr gewährleisten kann, dann ist es ganz offensichtlich illegal. Und mir kann keiner erzählen, dass ein Fluggerät in mehr als 500 Meter Entfernung noch entsprechend gesteuert werden kann, FPV hin, GPS her. Genausowenig, wie jemand in 2000 Metern Höhe noch den Platzrundenverkehr einsehen kann.

Aber insgesamt hinkt da die Gesetzes- und Verordnungslage der technischen Entwicklung weit hinterher. Alleine, ich fürchte, dass im Zuge der Drohnenermöglichung da einiges zu Lasten der "manntragenden Fliegerei" geregelt werden wird. Ob den eher fachfremden und lobbygesteuerten Gesetzesmachern der Unterschied zwischen "Flugmodell" und "unbemanntem Luftfahrtsystem" immer so ganz klar sein wird, würde ich nicht vorbehaltlos bejahen.

MfG
7. März 2013: Von christof brenner an Stefan Jaudas
Ich glaub, das Hinterherhinken der Gesetzeslage ist ein eher akademisches Problem. Der Vorfall in NY war ja, soweit ich beurteilen kann, juristisch unstrittig (=illegal) und ist trotzdem passiert. (Hatten wir die Diskussion nicht schon mehrfach: Vor Deppen ist man nie sicher) . Die Mehrzahl meiner Kunden betreibt z.B. ihre Modelle absolut verantwortungsbewußt. Trotzdem haben viele nicht auf dem Schirm, was eben in >1000ft GND alles entgegenkommen kann. Allerdings hätte ich, wenn ich in meiner Arrow unterwegs bin, eher Bedenken, einem 4m-Segelflugmodell zu begegnen, als ner FPV-Kiste...
20. März 2013: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas
Bin früher Anfang der 80er viel Modellsegler geflogen. Da waren wir am Hang, einige Dutzend manntragende und ebensoviele Modelle. Das hat immer hervorragend geklappt. Warum? Weil immer einer da war, der alle Modellflieger gewarnt hat "Großer von links...rechts..usw. und dann sind alle Modelle in die gegensätzliche Richtung weggeflogen. Das hat prima funktioniert Das Zauberwort hiess halt "verantwortungsbewusst".

Sollte man aufpassen daß das auch heute noch so ähnlich praktiziert wird und irgendwelche Spinner diesbezüglich in ihre Schranken gewiesen werden bevor da gleich wieder nach neuen Gesetzen gerufen wird !

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