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28. Februar 2013: Von  an Timm H.
Moin,

ruf mal bei Mühlbauer in Straubing an. Wir haben seinerzeit unsere Arrow mit einem 3-Blatt Propeller von Mühlbauer ausgestattet. Für diese Kombination Zelle-Prop-ohne Nachschalldämpfer gab es damals noch keine Meßwerte (Zulassung). Martin Albrecht hat sich der Sache angenommen und den Flieger in Straubing vermessen, wo Mühlbauer eine fest installierte Meßstelle hat. Dann gingen die Daten zum LBA und siehe da: Die Grenzwerte waren auch ohne Nachschalldämpfer erreichbar! Die ganze Nummer dauerte gerade mal 3 Stunden. Der Prüfingenieur übernahm den Flieger, düste ein paar Mal über die Meßmikrofone und fertig war´s.
Für deinen Flieger würde mich die Antwort folgende Frage interessieren: Warum sollte - um an einem deutschen VLP zu fliegen - nicht ein in Deutschland ausgestelltes und an einer deutschen Meßstelle hergestelltes Lärmzeugnis reichen, um diese speziell deutschen Anforderungen zu erfüllen/nachzuweisen? Wenn der Flugapparat tatsächlich zu laut ist, hast Du natürlich nix gewonnen, aber nach einer echten Messung bist Du da auf jeden Fall schlauer. Denn es geht doch schließlich um den TATSÄCHLICH emittierten Lärm und nicht um die Zulassung der Maschine, oder bin ich da auf dem falschen Weg unterwegs?
Vielleicht kann man sich ja mal im Vorfeld mit den Flugplatzmenschen unterhalten und sich schriftlich bestätigen lassen, daß sie ein solches Lärmzeugnis anerkennen. Einen Versuch wär´s wert, wenn Du da bleiben willst.

Beste Grüße,

HB
28. Februar 2013: Von Viktor Molnar an 
Firma Mühlbauer ist eher nicht so kooperativ, wenn es nicht um MT-Propeller geht. Die bessere Empfehlung ist OUV. Der Hauptlärm kommt vom Propeller, der Auspuff ist weniger entscheidend. Die Messung erfolgt mit MTOW, Startleistung und bestem Steigen etwa 2 km(?) nach dem Startpunkt. Die Christen hat ja sehr gute Steigleistung und dürfte über dem Mikrophon schon reichlich Höhe haben und so könnte ein relativ niedriger Schallpegel erreichbar sein, der jedenfalls unter ICAO-Grenze liegt. Damit hat man wenigstens überhaupt ein Lärmzeugnis, um am Wochenende fliegen zu dürfen. Platzrunden sind auf den betreffenden Plätzen nicht drin ohne erhöhten Schallschutz.

Vic
28. Februar 2013: Von Peter Schneider an 
Könnte sein, daß dies zutrifft:
NfL II 27 / 09, Abschnitt II
Luftfahrzeuge, die nicht in den Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen (Anwen-
dung von nationalem Recht)
1.
Lärmvorschriften bei der Verkehrszulassung von
Luftfahrzeugen, die nicht in den
Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen
In der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr
zugelassene Luftfahrzeuge, die nach VO (EG)
Nr. 216/2008 Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 4
(Anhang II) weiterhin unter nationales Luftrecht
fallen, unterliegen wie bisher den Forderungen der NfL II-70/04 „Bekanntmachung der Lärmvor-
schrift für Luftfahrzeuge (LVL)“

Dann wäre auch ein Lärmzeugnis bei einem nicht EU-registrierten LFZ möglich und anzuerkennen, wenn ich das richtig verstehe.

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