Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

28. Februar 2013: Von Peter Schneider an 
Könnte sein, daß dies zutrifft:
NfL II 27 / 09, Abschnitt II
Luftfahrzeuge, die nicht in den Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen (Anwen-
dung von nationalem Recht)
1.
Lärmvorschriften bei der Verkehrszulassung von
Luftfahrzeugen, die nicht in den
Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen
In der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr
zugelassene Luftfahrzeuge, die nach VO (EG)
Nr. 216/2008 Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 4
(Anhang II) weiterhin unter nationales Luftrecht
fallen, unterliegen wie bisher den Forderungen der NfL II-70/04 „Bekanntmachung der Lärmvor-
schrift für Luftfahrzeuge (LVL)“

Dann wäre auch ein Lärmzeugnis bei einem nicht EU-registrierten LFZ möglich und anzuerkennen, wenn ich das richtig verstehe.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang