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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Februar 2013: Von Peter Schneider an 
Könnte sein, daß dies zutrifft:
NfL II 27 / 09, Abschnitt II
Luftfahrzeuge, die nicht in den Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen (Anwen-
dung von nationalem Recht)
1.
Lärmvorschriften bei der Verkehrszulassung von
Luftfahrzeugen, die nicht in den
Regelungsbereich der VO (EG) Nr. 216/2008 fallen
In der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr
zugelassene Luftfahrzeuge, die nach VO (EG)
Nr. 216/2008 Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 4
(Anhang II) weiterhin unter nationales Luftrecht
fallen, unterliegen wie bisher den Forderungen der NfL II-70/04 „Bekanntmachung der Lärmvor-
schrift für Luftfahrzeuge (LVL)“

Dann wäre auch ein Lärmzeugnis bei einem nicht EU-registrierten LFZ möglich und anzuerkennen, wenn ich das richtig verstehe.

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