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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. August 2010: Von Viktor Molnar an Jan Brill
Hallo allerseits,

die Türmer wollen ein Papier sehen, auf dem die Registrierung des Fliegers eingetragen ist. Da hilft kein Verweis auf Lärmlisten beim LBA. Somit hat man praktisch gar kein Lärmzeugnis und darf z.B. Samstag und Sonntag nach 13 Uhr gar nicht mehr in die Luft :

https://www.generalaviation.de/misc/landeplatz-laermschutz-verordnung.htm

Gilt für Plätze mit mehr als 15000 Bewegungen. Aus dem Grund machen wir mit der RA-registrierten Yak 18 T am Freitag in Augsburg Meßflüge bei der Oskar-Ursinus-Vereinigung, kostet ~€ 1012.- , MT-Propeller verlangt dafür über € 1700.- ! Das reicht bestimmt nicht für den erhöhten Lärmschutz, aber man hat überhaupt ein Lärmzeugnis, um Überlandflüge zu machen am Wochenende. Man kann versuchen, an seinem Platz eine Ausnahme beim Luftamt zu bekommen, aber das hilft dann anderswo wieder nicht.
Grüße
Vic

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