⇤
⇠
|
77 Beiträge Seite 3 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|
|
|
Für Segelflugzeuge gilt die Transponderpflicht >5000 ft nicht. Der Einrüstungsgrad nimmt (auch getrieben durch immer mehr TMZs) zwar zu, aber die Mehrheit ist heute noch ohne Transponder unterwegs.
|
|
|
Das stimmt schon, aber es werden tatsächlich signifikant mehr Transponder (überwiegend mit ADS-B) in Segelflugzeuge eingerüstet als noch vor einigen Jahren.
|
|
|
...über 5.000ft ohne Transponder für Segelflieger. Das wusste ich gar nicht. Da stellt sich mir wirklich die Frage warum fordert die DFS nicht verbindlich ADS-B Out? ....und alle (inkl. FIS) wären glücklich und save.
|
|
|
Wie machen die das mit der Stromversorgung und wie lange läuft so ein ADS-B Transponder im Akkubetrieb und wahren Gebrauch?
|
|
|
Weil ADS-B in Europa nicht anonymisiert sendet und Datenschutz dagegen spricht.
|
|
|
Mittlerweile sind jeweils zwei (gelegentlich drei) 12V LiFePOs mit 15Ah verbreitet. Damit kann man den Transponder (und den Rest der Avionik, Mückenputzer, etc.) etwa 12 Stunden betreiben, aber das hat natürlich zusammengenommen alles seinen Preis.
|
|
|
Mode S ist ebenfalls nicht anonym und in Europa vorgeschrieben. Das Argument fruchtet nicht.
|
|
|
Verstehe ich nicht. Was hat das jetzt mit Datenschutz zu tun? Datenschutz hätte ich gerne bei Flightradar und Jet Photos. ;-)
|
|
|
Dann sollte einem das bei so einer 100k Investition auch wert sein. ;-) Aber was kostet der reine Akku für den Transponder?
|
|
|
Wo ist Mode S in Europa denn vorgeschrieben?
|
|
|
Seit 2008 laut diesem Artikel oder auch diesem Artikel in so vielen Situationen, dass es faktisch ein Muss für Motorflugzeuge ist.
Und Mode S ist im Vergleich zu ADS-B stark unterlegen. Die EASA hat mal wieder, statt einfach von der FAA abzuschreiben, einen eigenen Weg gewählt und dabei mit Schwung und Enthusiasmus sich für die schlechtere Lösung entschieden.
|
|
|
Ich vermute, die Artikel beziehen sich auf die FSAV. Seitdem haben wir SERA und darin finde ich nur das Recht mit A/C zu fliegen, nicht aber die Pflicht Mode S auszustrahlen. Daher die ernstgemeinte Frage, woraus sich die Mode-S Pflicht ergeben soll.
|
|
|
Hast du eine Quelle für das Datenschutz-Argument? Nicht weil ich klugscheißen möchte, das interessiert mich. Wirklich irrsinn…
|
|
|
Wo ist Mode S in Europa denn vorgeschrieben?
Europaweit tatsächlich nur für IFR-Flüge. Die Mode-S-Pflicht für VFR ist eine deutsche Regelung.
Notwithstanding possible exemptions and time limited extensions as explained further below, operators shall ensure that by 7 December 2020:
a) All aircraft are equipped with serviceable secondary surveillance radar transponders having the capabilities set out in Part A of Annex II of Regulation (EU) No 1207/2011, requiring these aircraft to be compliant with Mode S Elementary Surveillance.
Applicability All the above provisions are applicable to all flights operating in accordance with instrument flight rules within the Single European Sky airspace.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R0587#d1e159-1-1
|
|
|
Mode-S kam über die Lufträume als EU Verordnung. https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/amendment-airspace-requirements-ads-b-and-mode-s
|
|
|
Für IFR-Flüge, ja. Danke für den Link.
|
|
|
100k wären klasse… Akku+XPDR+PowerFlarm mit ADS-B in, einer cleveren Antennen-Installation und einem nutzbarem Display summieren sich schnell auf 7k+
|
|
|
Weil ADS-B in Europa nicht anonymisiert sendet und Datenschutz dagegen spricht. Seit wann strahlt ADS-B denn personenbezogene Daten aus, um mit Datenschutz argumentierten zu können?
|
|
|
Personen bezogen sind Daten immer dann, wenn sie sich bestimmten Personen zuordnen lassen. Das ist bei Flugzeugen in Einzelhalterschaft generell gegeben. Der Mitbewerber, die eifersüchtige Ehefrau, das Finanzamt oder jeglicher andere Neider können so nachvollziehen wohin der Halter geflogen ist.
|
|
|
Wo kann man nachsehen wem ein Kennzeichen zugeordnet ist? In Deutschland ist die Lfz Rolle nicht öffentlich. Datenschutz gegen ADS-B… naja.
|
|
|
Wo ist denn die frei verfügbare Schnittstelle, um vom Kennzeichen auf den Pilot/Halter zu kommen? Nur weil du auf Flightradar das Kennzeichen siehst (was man übrigens auf der Webseite auf Wunsch unterbinden kann), hast du keine personenbezogenen Daten vorliegen.
|
|
|
Eines der Grundfundamente der Datenschutzgrundverordnung ist die Festlegung, dass immer dann wenn es in einer Datenmenge (zwischen elektronisch und Papier wird übrigens nicht unterschieden) ein Beispiel für Schutzbedürftige Personenbezogene Daten gibt, dann ist die gesamte Datenmenge so zu behandeln als wenn sie schutzbedürftoig ist.
Es gibt GA Flugzeuge, die in Einzelhalterschaft sind, versicherungstechnisch nur auf einen benamten Piloten versichert sind und/oder nur von einem bekannten Piloten geflogen werden. Beispiele findet man öffentlich z.B. so nett in (a)Sozialen Medien für jeden auffindbar. Durch die Existenz dieser Einzelpersonenflugzeuge ist die Luftfahrzeugkennung erst man Schutzbedürftig nach Grundverordnung, weil Personenbezogen. Der Disput wieweit dann Abwägungen und Relativierung als Gegenargumente stichhaltig sind, und welche Folgen das eigentlich haben müsste, ist Legende.
|
|
|
Mach' mal ne Seite mit Kfz-Kennzeichen, die vorm Puff parken. Die Kfz-Kennzeichen sind auch nciht öffentlich einsehbar. Also alles okay, oder?
Sobald man die ID randomisiert/anonymisiert vergeben darf, ist das Argument vom Tisch. Weder ATC noch Kollisionswarnung benötigen das Kennzeichen in der Ausstrahlung.
Datensparsamkeit ist ein unterschätzter Weg zum Datenschutz.
|
|
|
Wenn das alles so glasklar ist… Wo sind die Kläger? Ist Flightradar24 doch in der EU beheimatet…. Und ich denke ATC braucht schon deine Registrierung, wie soll er dich sonst im Bedarfsfall rufen? Unbekannterweise M-ALTE?
|
|
|
Wo ist denn die frei verfügbare Schnittstelle, um vom Kennzeichen auf den Pilot/Halter zu kommen?
Nur weil du auf Flightradar das Kennzeichen siehst (was man übrigens auf der Webseite auf Wunsch unterbinden kann), hast du keine personenbezogenen Daten vorliegen.
Bei ADSBEXCHANGE kann man sein Kennzeichen nicht austragen. Außerdem ist der Flugweg auf Flightradar dennoch nachzuvollziehen und das Flugzeug ist in der Datenbank auffindbar.
Wenn dann noch bei Jetphotos scharf geschossene Bilder vom Pilot bei Start und Landung gemacht werden, Kennzeichen, Baujahr und Seriennummer des Flugzeuges veröffentlicht werden und beides ungefragt veröffentlicht und verlinkt wird, geht es nach meinem Dafürhalten zu weit was den Missbrauch des Datenschutzes angeht!
|
|
|
⇤
⇠
|
77 Beiträge Seite 3 von 4
1 2 3 4 |
⇢
⇥
|
|