Man muss hier schon genau und ehrlich sein:
- Prinzipiell hast Du Recht
- Die erste Frage ist, was eine "Datenmenge" in Deinem Sinne ist. So gibt es z.B. viele gute Gründe, dass Daten über N-reg Flugzeuge grundsätzlich nicht unter die DSGVO fallen, weil sie in allen relevanten Fällen einem Trust gehören und keiner Privatperson.
- Alleine die freiwillige/selbstbestimmte Veröffentlichung eines Personenbezuges auf sozialen Medien durch einzelne Personen macht aus einem Datum noch kein Personenbezogenes. Eine reine Liste aller aktuell gültigen Mitgliedsnummern meines Fittnesstudios ohne Namen/andere Erkennungsmerkmale sind keine personenbezogenen Daten, auch wenn ich selber in der Vergangenheit meinen ein Bild meines Mitgliedsausweises mit Nummer bei FB gepostet habe.
- Für Flugzeugkennungen gibt es so weit ich sehe noch kein Urteil, dass diese Frage klärt. Es wird zwar in Foren) immer wieder der Vergleich mit KfZ-Kennzeichen angeführt. Allerdings gibt es auch signifikante Unterschiede: So parkt ein KfZ typischerweise vor dem privaten Wohnhaus des Eigentümers, womit ein Bezug zur Person auch ohne dessen Mitwirkung herstellbar ist.
Für Flugzeuge gilt das nicht: Es gibt in der Tat in Deutschland keine triviale Möglichkeit, den Bezug zwischen einem Flugzeug und seinem Halter festzustellen (da auch bei nur auf einzelne Piloten zugelassene Flugzeuge diese Information ohne Mitwirkung des Halters nicht verfügbar ist).
Und dann stellt sich natürlich immer die Frage des anwendbaren Rechts und wer eigentlich der Verletzer nach DSGVO ist - der Betreiber der Datenplattform wird in der Regel im Ausland sitzen. Da ist schon schwer, dem beizukommen (es gibt viele Geschichten über die Interaktion z.B. mit dem schwedischen Datenschutzbeauftragten).
Einige dieser Dienste basieren auch auf von Privatpersonen in Deutschland betriebenen Empfangsanlagen. Hier stellen sich sehr viele Fragen (bis zu Fragen der Strafbarkeit auf Grund des Telekommunikationsgeheimnis), die wir glaube ich gar nicht stellen wollen...