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20. Juli 2021: Von Tobias Schnell an Michael Funcke Bewertung: +2.00 [2]

Zu dem Punkt, den du da ansprichst, gibt es übrigens ein AMC (s. Bild

Korrekt, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm...

Können die dann nicht einfach sagen: Kann nichts, wir rechnen nichts an?

Das können Sie. Der Pre-Entry-Test bestimmt, was angerechnet wird. Aber wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt, steht es Dir ja frei, eine andere Schule von Deinen Fähigkeiten zu überzeugen...

Wie kann ich denn Flugschule B auch davon überzeugen?

Ist B denn die einzige Option?

20. Juli 2021: Von Michael Funcke an Tobias Schnell
Ja, Flugschule B ist die einzige Option, da ich in einem kooperativen Studium stecke und die praktische Ausbildung Teil davon ist. Den Bachelor kriege ich also nur, wenn ich die Ausbildung bei genau der Schule mache.

Gibt es vielleicht eine offizielle Stelle, an die ich mich wenden kann, die sich zu einem Statement hinreißen würde, und meiner Flugschule B ein wenig Rechtssicherheit verschaffen könnte? Ich glaube nämlich nicht, dass es böser Wille ist, sondern eher, dass sie den Fall noch nicht hatten, ein Basic Module, das eigentlich Teil der klassischen IR(A) ist, auf ein CB-IR anzurechnen, und deshalb vorsichtig sind.

Bei der LBA-Hotline zu Lizenzierung habe ich gelesen, dass sie auf Fragen der „Ausbildungserleichterungen“ nicht antworten. Gibt es einen anderen Kontakt zum LBA oder vielleicht einen zur EASA?
20. Juli 2021: Von Sven Walter an Michael Funcke
Während wir in Oklahoma bei dem amerikanischen Aequivalent verbindliche Rechtsauslegung and von der Rechtsabteilung der Behörde bekommen, ist das in Europa leider nicht üblich, dabei würde das meines Erachtens sogar eine Einheitlichkeit der Rechtsordnung enorm verbessern. Insofern kannst du eigentlich nur auf praktische Vernunft zählen, und z.b. fünf verschiedene Prüfer Fragen, und wenn die dir dann sagen, dass sie das so verstehen, wie es auch im Gesetz steht, gehe in deiner Flugschule B eigentlich die guten Argumente aus. Halt dich mal ein Thema für einen guten fachaufsatz, unterschiedliche Interpretation der gleichen Regelung nach unterschiedlicher nationaler Rechtskultur und Verwaltungswurstigkeit.
20. Juli 2021: Von Sven Walter an Sven Walter
Spontan drüber nachdenken, am coolsten wäre es natürlich, wenn man die auditierenden Teile der Behörde fragen könnte, ob sie so etwas beanstanden würden. Dafür hat die Flugschule ja im Prinzip Angst. Die haben Angst, Fehler zu machen, wo ihn später auf die Finger geklopft wird, könnten aber vorher kann nur fragen, der ihn mir das eigentlich bestätigen kann, was im Wortlaut des Gesetzes eindeutig und sinnvollerweise eine Aufspaltung ermöglicht. Ich finde deinen Plan nämlich hervorragend!
29. Juli 2021: Von Michael Funcke an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Um das hier abzuschließen:

Die Nachfrage beim LBA (Referat L1) über die Flugschule hat gefruchtet. Dort sieht man die Anrechenbarkeit wie wir hier.
Wenn man ein Course Completion Certificate über 10h vorlegt, sind die 10h auch auf das CB-IR anzurechnen, was meine Flugschule mir nun auch freundlich zugesichert hat. Es ging wohl wirklich nur um Rechtssicherheit.
Die Flugschule hat freundich gefragt, ob man wohl auch den Ausbildungsnachweis (mit den einzelnen Übungen) einreichen könnte. Dann könnte man das einfacher in den Syllabus integrieren.
Der Assessment Flug ist natürlich zusätzlich zu absolvieren.

Danke für eure Unterstützung! Kann dann jetzt ja losgehen. :)


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