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30. Mai 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Florian R. Bewertung: +3.00 [3]

Ich bin mir nicht sicher, ob Eure Interpretation der FSAV richtig ist. Es ist meiner Ansicht nach eine Vorschrift, die das Befliegen des deutschen Luftraums regelt. Sie ist auch Bestandteil der AIP GEN. Es ist keine Mindestausrüstungsvorschrift für bestimmte Betriebsarten, wie sie der Part NCO regelt. D.h. ein Flugzeug kann nach Part NCO zwar generell für IFR ausgerüstet sein und somit auch die entsprechenden Kreuzchen im Avionik-Prüfbericht erhalten, aber der deutsche Luftraum behält sich vor zusätzlich noch weitere Ausrüstung vorzuschreiben. Formal ist das genauso richtig, wie im MNPS-Luftraum ein HF zu fordern oder bei RVSM einen entsprechend exakten Autopiloten. Beide Lufträume sind ohne die Zusatzausrüstung - auch für generell IFR ausgerüstete Flugzeuge - nicht befliegbar. Ähnlich DARF es ein Nationalstaat mit den eigenen Lufträumen auch regeln.

Wir müssen nicht darüber streiten, dass die FSAV sinnlos ist und abgeschafft werden sollte. Gegen EU-Recht verstößt sie aber wohl (leider) nicht.

30. Mai 2017: Von Florian R. an Mich.ael Brün.ing

Dagegen spricht neben der bereits aufgezeigten Argumentation beispielsweise, dass die Niederlande erst vor ein paar Wochen ihr ELT Obligatorium aufgelöst hat und jetzt auch - gemäss Part-NCO - den PLB erlaubt (erlauben muss). Ich denke weiterhin, dass in vielen Ländern das nationale Recht noch nicht angepasst ist, und daher natürlich auch das AIP noch falsche Informationen enthält (das AIP regelt ja nichts, sondern es gibt bestehende Regeln in einem standardisierten Format wieder).

30. Mai 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Florian R.

Genau. Die AIP führt die Regeln zur Benutzung des Luftraum auf, nicht Regeln zur Zulassungsfähigkeit eines Luftfahrzeugs oder zum Betrieb des Luftfahrzeugs unter kommerziellen oder nicht-kommerziellen Bedingungen. Daher auch meine Einschätzung, dass die FSAV nicht dem Part NCO widerspricht. Es handelt sich nicht um eine Betriebsmindestbestimmung, sondern - nochmal - um eine Regel zur Benutzung des deutschen Luftraums.

Anderes Beispiel: Es gibt Approaches, bei denen ein "DME required" vorgegeben ist. Also Fliegen des Approaches nur mit DME. Verstößt auch nicht gegen Part NCO oder SERA. Ist zulässig, da es sich um ein Verfahren handelt, für das - aus Sicht der genehmigten Behörde - nur mit DME eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden kann. Das BAF nimmt wohl an, dass das Befliegen des deutschen Luftraums nur mit DME ausreichend sicher gewährleistet werden kann. Klingt doof, ist aber so. Oder so ähnlich. Wie auch immer. In jedem Fall Quatsch. Aber wohl rechtmäßig.


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