Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

90 Beiträge Seite 1 von 4

 1 2 3 4 
 

11. Dezember 2016: Von Alfred Obermaier an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Johannes, das verstehe ich gar nicht. Wieso "den Jungs das Leben schwer machen", wenn VFR FLP ohnehin niemanden interessiert.

Wo ist bitte der Unterschied ob ich unter Tags von A nach B im LR E fliege oder nachts? Wem mache ich da das Leben schwer ? In beiden Fällen genügt wohl ein submitted FLP

12. Dezember 2016: Von Johannes König an Alfred Obermaier

Hallo,

wir werfen hier glaub gerade zwei Dinge durcheinander. Das eine ist das Erfordernis eines Flugplans als solchem für Night-VFR. Kann man denke ich sicher drüber reden, Fakt ist momentan, dass einer vorgeschrieben ist.

Das andere ist das wie. Eine Meldung bei FIS (oder RADAR bei Nacht) ist natürlich weniger Aufwand als jedesmal so ein Blatt Papier auszufüllen und abzuschicken, oder per Web aufgeben, oder oder. Wobei die Kombi aus Smartphone und Vorlage auf DFS-AIS das Filen innerhalb von 30sek oder weniger ermöglicht.

Andererseits ist es schon merkwürdig, dass die DFS ihre IT nicht soweit auf die Reihe kriegt, dass ein Lotse Flugpläne direkt an seinem Arbeitsplatz hat. Wenn ich (egal ob tags oder nachts) einen Flugplan aufgebe (so richtig via dfs-ais.de oder Fax oder Skydemon), dann erwarte ich eigentlich, dass ich nach dem Einrasten der FIS- oder RADAR-Frequenz nur noch sagen muss "Munich FIS/RADAR, DEXXX with Flightplan" und der Lotse weis was Sache ist. In der momentanen Situation ist AFIL wahrscheinlich sogar für den Lotsen die weniger aufwändige Variante. Dann ist die von euch (Alfted + Tobias) gestellte Frage "Wozu richtig filen?" natürlich mehr als gerechtfertigt.

Übrigens: Ich habe es mir - auch bei längeren Streckenflügen - mittlerweile komplett abgewöhnt, richtige Flugpläne aufzugeben (Tagflüge, innerdeutsch). Auch wenn ich einen C/D-Luftraum durchfliege, wie z.B. Midfield EDDM. Der FIS/TOWER-Lotse hat meine Daten eh nicht, wozu also der Stress?

Viele Grüße

Johannes

25. November 2017: Von Maik Toth an Johannes König

Guten Abend,

wie sieht denn eine VFR Flugplan aus der bei Tag startet und in die Nacht reingeht? Muss da in Feld 18 ein RMK VFR NIGHT AT 1731 rein oder ist der "Tag" FPL auch für die "Nacht" gültig? Ich beziehe mich hier nur auf VFR, IFR ist es klar.

AFIL will ich keinem zumuten wenn es abzusehen ist, das der FLug in die Nacht reingeht.

Gruß
Maik

25. November 2017: Von Malte Höltken an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe da die letzten male einfach normale Flugpläne, wie auch für den kompletten Nachtflug, aufgegeben. Allerdings bin ich meist auch erst kurz nach Sonnenuntergang gestartet.

25. November 2017: Von T. Magin an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

War da nicht was, dass es "VFR night" gar nicht mehr gibt? Bin mir aber ueber die Details nicht sicher.

Also ich hab die letzten Mael einfach nur nen Flugplan aufgegeben. Los ging's auf Langen Information, weiter mit Strassbourg Radar. Von den Controllern interessiert sich doch eh keiner fuer "VFR night".

25. November 2017: Von Maik Toth an Malte Höltken

So hatte ich das in der Vergangenheit auch immer gemacht. Nur diesmal ist es etwas anders.

Die Idee ist bei Tag zu starten und dann gegen 1900LOC in EDFM zu landen. Ach vielleicht versuch ich es einfach mal, einen normalen VFR FPL aufzugeben. Die Mitarbeiter bei AIS sind ja wirklich sehr hilfsbereit und melden sich meistens wen was nicht passt.

25. November 2017: Von Maik Toth an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

...ok, Problem sitz vor dem Rechner! Wir haben ja die Epoche SERA und da gibts das RMK VFR NIGHT wirklich nicht mehr. Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

26. November 2017: Von Chris _____ an T. Magin

schon eigenartig, dass praktisch alles bei Nacht und Tag gleich ist, aber man als Pilot ein Extrascheinchen fuer die Nacht braucht. Sogar unter IFR

26. November 2017: Von Malte Höltken an Chris _____ Bewertung: +1.67 [2]

Die Ausbildung macht man ja nicht für die Regularien. Tag- und Nachtflug sind nicht gleich.

26. November 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt schon einen wesentlichen Unterschied zwischen Tag und Nacht. Aber ich trau' mich nicht, es zu erklären ... in Erwartung der vielen roten Noten ;-)

26. November 2017: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Nacht-VFR ist eine ganz andere Nummer als Tag-VFR. Das muss zu Recht geschult werden. Ob man dafür einen besonderen Schein braucht, ist eine andere Sache. Auch in den USA wird es geschult. Selbst beim Autoführerschein wird es geschult.

26. November 2017: Von Chris _____ an Malte Höltken

Bei der Ausbildung gebe ich dir recht, wobei die andernorts problemlos in die allgemeine (Tag-)ausbildung integriert wird. Wird halt mal nachts geflogen. Nur wir machen da ein Bohei draus*.

Mein Amuesement bezieht sich auf mein eigenes Erlebnis: CB-IR mit mehr als ausreichender Flugerfahrung, auch in IMC und in der Nacht. Bekomme aber kein "Night rating" ohne eine rrrrichtige teutsche Ausbildung.

Aber da die Plaetze ja eh nachts schliessen, ist auch meine Aufregung darueber begrenzt.

PS *bevor mir jemand nachsagt, ich wuerde da eine letale Gefahr verharmlosen: NVFR ist zu einem guten Teil nix andres als VFR in IMC! Ich werde nie vergessen, wie ich als Anfaenger (bereits mir IR) nachts von Mariposa unter VFR abgehoben bin und dann doch irgendwie ueberrascht war, ploetzlich GAR NICHTS mehr zu sehen ausserhalb des Fliegers. Nicht auf einem IFR-Flugplan, musste ich die Platzrunde (teilweise) komplett blind fliegen. Zum Glueck wusste ich noch, auf welcher Seite der Berg ist...

26. November 2017: Von Richard Georg an Achim H.

Nachtflug ist bei uns auch nur Schulung ohen Prüfung und nur Eintrag in bestehenden Schein. Keine Erneuerung, Verlängerung und dgl. erforderlich, nicht an SEP, MEP, VFR, IFR oder dgl. gebunden.

Geht es noch einfacher?

26. November 2017: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

Alexis, mein "bei Tag und Nacht ist alles gleich" war ein Zitat einer Aussage in einem frueheren Posting und bezog sich dort auf die Regularien. Der Schein hat ja was mit Regularien zu tun.

Den Unterschied zwischen Tag und Nacht muss man tatsaechlich nicht erklaeren.

26. November 2017: Von Malte Höltken an Achim H.

Hier wird es ja auch nur geschult. Der Kurs schließt ja ohne Prüfung ab. Bürokratie ist wirklich minimalistisch dafür daß es kein Standardbestandteil des PPL(A) ist.

26. November 2017: Von Chris _____ an Richard Georg

dann ist es inkonsequent, zwar "competency-based" IR zu vergeben (was ich richtig finde), aber nicht NVFR.

26. November 2017: Von Bernhard Sünder an Chris _____
  1. Fliegen bei Tag oder bei Nacht sind zwei unterschiedliche Sachen und müssen geschult werden.
  2. Wo bitte schön gibt es das Extra-Scheinchen für IR? Bei IR gibt es keinen Unterschied.
26. November 2017: Von Chris _____ an Bernhard Sünder

Bernhard,

wenn du das netterweise noch dem LBA mitteilen koenntest.... von dem habe ich schriftlich mit meiner IR-Eintragung, dass es "leider nicht moeglich" ist, die Nachtflugberechtigung gleich mit einzutragen. (Bei der VFR-Umschreibung des US-PPL sah die Landesbehoerde das genauso. "Leider").

Aber sicher macht das irgendwo einen Sinn... ich bin einfach noch nicht drauf gekommen.

26. November 2017: Von Chris _____ an Richard Georg

Richard: "geht es noch einfacher?" ja - durch direkte Anerkennung bei der Umschreibung eines auslaendischen Scheins bei entsprechender Flugerfahrung.

Oder indem man es gleich in die Grundausbildung integriert. Wie in USA praktiziert.

26. November 2017: Von Achim H. an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

IR setzt VFR-Nacht vorraus. Allerdings kann bei medizinischen Gründen ein IR mit Limitierung auf Tag ausgestellt werden.

26. November 2017: Von  an Bernhard Sünder

Bei mir war NVFR die Voraussetzung für das IR. Kann mich noch gut erinnern, wie wir eine ganze Nacht durch Deutschalnd flogen, um das abzuarbeiten, inklusive eines Low Approaches auf Tegel ...

26. November 2017: Von Johannes König an Chris _____

Es steht dir frei, das auch in Deutschland in der Grundausbildung zu fliegen. Der Unterschied ist, dass du in Deutschland die Wahl hast.

Der Vorteil dieser Wahlfreiheit ist übrigens, dass man in D seinen PPL an einem Platz machen kann, der keinen Nachtbetrieb hat. Und das sind im Gegensatz zu den USA der Großteil der Plätze.
(Ergänzung: Und auf einem Flugzeug, das nicht NVFR-ausgerüstet ist, wie in meinem Fall ein TMG)

Ich finde die aktuelle Regelung gar nicht so nicht schlecht...

26. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

Achim, ich habe IR und kein NVFR. Nicht aus medizinischen Gruenden. (also jedenfalls nicht bei mir. Wenn dann bei den Leuten vom LBA :-)

Yes Sir, das gibt es. Aber vermutlich nur hier.

26. November 2017: Von Chris _____ an Johannes König

"gar nicht so schlecht", dass eine Umschreibung zusaetzlich verkompliziert wird?

Ich habe andernorts geschrieben, was es braucht, um einen banalen US-PPL mit IR hierher umzuschreiben. Ich will's hier nicht wiederholen. Nur soviel: fuer den Nachtflug braucht es dann on top nochmal 5 (oder so) Stunden. In einem Land, wo viele Plaetze nachts schliessen.

Naja, "gar nicht so schlecht" in dem Sinn, dass es immer schlimmer sein koennte. Aber optimal wohl kaum.

26. November 2017: Von  an Chris _____

Du hast ein deutsches IFR ohne NVFR? Davon höre ich zum ersten Mal. 2002 war NVFR Pflicht für die IFR-Ausbildung.


90 Beiträge Seite 1 von 4

 1 2 3 4 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang