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5. September 2014: Von _D_J_PA D. an Roland Schmidt
"Gut möglich, dass ich etwas nicht richtig mitbekommen habe, weil ich mich schon sehr auf das EASA EIR "eingeschossen" habe. Aber welchen Vorteil sollte es künftig noch haben, das IR in den USA zu erwerben? Ich kann doch demnächst das IR komplett (ggf. auch CB IR) mit vertretbarem (Lern- und finanziellem Aufwand) auch hier machen."

Der Vorteil besteht m.E. darin, überhaupt die Möglichkeit des IR-Erwerbs zu haben; diese ist aktuell in D (EIR, CBIR) mangels genehmigter Ausbildungsprogramme (LBA sei Dank) nicht gegeben.

Denkt man das mal ein Stück weiter: irgendwann im Laufe von 2015/2016 werden dann die Programme seitens LBA großzügigerweise genehmigt - und der Ansturm der IR-Interessenten beginnt. Nun sind deutsche Flugschulen nicht unbedingt für ihre Kundenorientierung bekannt - ich vernahm schon, dass die 5 Stunden, die mit IR-berechtigtem non-ATO Lehrer geflogen werden dürfen, "so sinnvoll ja gar nicht seien, da man als verantwortungsvolle Flugschule (dem unbekannten) Aspiranten in Form eines Einstufungsfluges 2-3 Stunden auf den Zahn fühlen müsse..., es bliebe ja nur noch eine Ersparnis von 2 Stunden... und auf dem Eigner-Flugzeug zu schulen möge man auch nicht so gerne" usw., usf....

Diese Sichtweise trifft sicherlich nicht auf alle Schulen zu - ich denke aber, dass wenn es denn endlich mal losgeht, eine ordentliche "Knubbelei" bei den guten, etablierten Flugschulen entstehen wird - ob das dann dem persönlichen Lernerfolg wirklich zuträglich ist.

Na ja, zwischenzeitlich gibt es ja mit UK und AT Alternativen innerhalb EASA - wenn die dort ansässigen Flugschulen nun noch en block Ausbildung anbieten, kann es kommendes Frühjahr losgehen! :-)

5. September 2014: Von Roland Schmidt an _D_J_PA D.
Auf eigenem Flugzeug (Experimental) schulen kommt für mich leider nicht in Betracht. Ich wollte das mit ein paar Vereinskollegen zusammen machen und der Verein beabsichtigt wohl mit einer Flugschule aus der Umgebung (ist seriös) zu kooperieren.

Zeitschiene ist noch nicht sicher (wie du ja schon sagtest braucht das LBA scheinbar sowieso noch ein wenig Zeit). Ich habe es auch nicht sooo eilig, ist für mich daher erträglich. Außerdem müssen wir noch unsere Archer III upgraden auf minimum 430er, ggf. aber auch GTN 650, allein die Entscheidung diesbezüglich wird noch ein wenig dauern (Verein halt ;-)

US-IR schließe ich für mich inzwischen praktisch aus.

5. September 2014: Von Sebastian Grimm an _D_J_PA D.
Was bringt einen denn dazu solch eine "kundenunfreundliche" Flugschule zu wählen?

Generell wähle ich als Kunde nur Unternehmen wo man auf meine Wünsche eingeht, mich ernst nimmt und wo ich nicht da Gefühl habe über den Tisch gezogen zu werden, sei es nun mit Ausbildungsthemen oder Charterkosten für Maschinen der Flugschulen - was es da teilweise für PReisunterschiede gibt.

Nicht falsch verstehen: Gute Leistung soll auch gut honoriert sein - von Geiz ist geil kann keine Rede sein!

Nur mal so... ;o)
5. September 2014: Von _D_J_PA D. an Sebastian Grimm

Hallo Sebastian,

stehe etwas auf dem Schlauch - da du auf meinen Beitrag geantwortet hast - hat der deinige einen Bezug zu dem meinigen? Ich seh's grad nicht... :-/

5. September 2014: Von _D_J_PA D. an Roland Schmidt

Bei gründlicher Vorbereitung: Rüberfliegen, Schein machen, hier die EASA-Prüfung, das ginge alles noch und sollte in 2-3 Wochen (zumindest der USA-Teil) machbar sein - ich sehe für mich persönlich die 25 bzw. 50h nach US-IR-Erhalt als K.O. Voraussetzung an. Dadurch verlängert sich der Aufenthalt drüben um noch mal 2-3 Wochen - die Zeit habe ich nicht.

Was machen eigentlich die US-Flugschulen, die sich auf die europäische Kundschaft spezialisiert haben (Schwahn & Co.)? So ganz toll ist das für die nicht, oder?

5. September 2014: Von Sebastian Grimm an _D_J_PA D.
Hehe...sorry, es gibt hier keinen "allgemeinen" Antworten Button der einfach einen neuen Post an den Thread anhängt...

Aber ein wenig war das schon auf den Beitrag weiter oben bezogen mit Flugschulen die dann den off-ATO Teil schlechtreden...der Kunde sollte König sein und wenn der Kunde es wünscht und es legal ist, sollte das schon funktionieren. Was soll man denn 3 Stunden lang überprüfen was in 5h gelernt wurde... aber ich als Kunde kann ja einfach zu einer Schule gehen die mir passt..und wenn das alle machen wird es sicher einige Schulen geben die sich warm anziehen müssen.

Gruß

Sebastian
5. September 2014: Von _D_J_PA D. an Sebastian Grimm
bei dir - könnte mir aber vorstellen, dass genau diese Tatsache dazu führen wird, dass die guten Schulen ordentlich Zulauf bekommen werden - und wenn man dann sein IR-Ticket auch bei einer dieser guten Schulen "ziehen" möchte, kommt es in Verbindung mit der LBA-Gemütlichkeit u.U zu zeitlichen "Herausforderungen"...
5. September 2014: Von Wolfgang Oestreich an _D_J_PA D.
Wo steht eigentlich, dass die 50h IFR nach Scheinerhalt geflogen werden müssen?
im amtlichen Text steht ja folgendes:

8. Bewerbern um kompetenzbasierte modulare IR(A), die Inhaber einer Teil-FCL-PPL oder -CPL und einer gültigen IR(A) sind, die gemäß den Anforderungen von Anhang 1 des Chicagoer Übereinkommens von einem Drittstaat ausgestellt wurde, kann eine vollständige Anrechnung auf den in Absatz 4 genannten Ausbildungslehrgang gewährt werden. Um die IR(A) zu erhalten, muss der Bewerber:
a) die praktische Prüfung für die IR(A) gemäß Anlage 7 erfolgreich absolvieren;
b) dem Prüfer während der praktischen Prüfung nachweisen, dass er sich theoretische Kenntnisse des Luftfahrtrechts, der Meteorologie und der Flugplanung und -durchführung (IR) auf einem angemessenen Niveau angeeignet hat, und
c) eine Mindesterfahrung von 50 Flugstunden unter IFR als PIC auf Flugzeugen besitzt.

Zur Anerkennung der Flugstunden als PIC hier der Auzug aus der EASA-FCL:

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz oder Berechtigung beantragt wird.
(2) Verantwortlicher Pilot oder Pilot in Ausbildung
i) Bewerbern für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis werden alle Alleinflugzeiten, Ausbildungszeiten mit einem Lehrberechtigten und PIC-Flugzeiten auf die Gesamtflugzeit angerechnet, die für die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis benötigt wird.

Also 3h IFR während des US-PPL. ca. 45 h während der IFR Ausbildung und dann noch 2 h Vertrautmachen mit den EASA Richtlinien hier sollten eigentlich reichen. Wenn man die Ausbildung nach CB-IR macht, hat man ja auch nicht mehr Stunden bei Prüfungsnatritt.

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