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Einstein hatte ja in Mathe eine 6.
Allerdings in der Schweiz.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Jetzt muss ich wieder einen Witz erklären. In der Schweiz sind die Noten umgedreht.
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In der Schweiz fahre ich nur Ski, und auf der Autobahn langsam.
>>> In der Schweiz sind die Noten umgedreht.
Die 6 sieht dann so aus eine 9 ?
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Zurück zum Thema, krieg ich denn jetzt 250 EUR zurück von meinem 400-EUR-Level-6? Wohl nicht. Erinnert an das Gleichnis vom Weinberg. Die, die später kommen, sind halt manchmal besser dran.
Level 6 ist übrigens absolut kein Hexenwerk, es ist ein Gerücht, dass man dafür fast Muttersprachler sein müsste. Aus Sicht eines Asiaten könnte es schwierig werden, aber Deutsch ist ja doch eng verwandt mit Englisch.
Und "gutes Englisch" ist VIEL weniger wichtig als präzise Positionsangaben in der Platzrunde. Und überhaupt zu funken.
(Und warum eine Rotgrünschwäche ein Problem für IFR oder Nachtflug darstellen soll, ist mir auch ein Rätsel)
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Genau. Und die 3 wie ein E.
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Es ist immer schwierig einzuschätzen, wie die das bewerten. Wenn man sich das Raster mit den Kriterien für Level 5 oder 6 anschaut, dann sind das nur Nuancen.
Mir war klar, dass ich gut Englisch spreche - aber ich hatte keine Ahnung, ob die mir L5 oder L6 geben.
Die Fragen waren jedenfalls easy. Ein Bild eines grünen Cargo-Airliners vor einem Terminal ... "Can you describe this picture?" ..."Do you remember your first flight" ..."Can you describe your Airplane" ... alles so in dem Stil, und dann noch ein simulierter Flug: Startup und Taxi Clearance einholen ... (einfache) Freigabe wiederholen, Start, Cruise mit Verkehrshinweis ("IPT traffic in sight" :-)) ... Initial Call im Anflug, Landefreigabe ...
Wer IFR fliegt hat damit keinerlei Probleme, VFR kommt es auf die Routine an. Aber, wie gesagt, inhaltliche Fehler zählen nicht (sagen die) - es wird nur die Sprache geprüft.
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Eben ist mir aufgefallen, dass mein LEVEL 4 bereits im Februar 2018 abgelaufen ist. Gibt das Ärger beim Eintrag des L 6?
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Hast Du denn nicht gemerkt, daß Du am 1. März nicht mehr Englisch sprechen konntest? :)
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Ich hab' mich schon gewundert ... plötzlich wollte ich was sagen und es kam alles nur Deutsch raus! :-)
Ich habe aber L6 /Deutsch drin ...
Ich schick's mal ein ...
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Sollte kein Problem geben, da es sich um eine Erstprüfung gehandelt hat für dein Level 6. Bloß wenn du jetzt ein 4 gemacht hättest, hätte die Verlängerungsprüfung mit einem Prüfer nicht gelangt, es hätte eine erneute Erstprüfung stattfinden müssen (mit Prüfer und Beisitzer). Insofern steht dem Eintrag für lvl 6 eigentlich nichts im Weg, Glückwunsch übrigens ;)
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Danke Dir! Ich schick's mal weg ... next report when new licence received :-)
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Für den Fall empfehle ich englisch menthol...
Vom gleichen Hersteller wie Bayrisch Menthol ;-) :
https://www.youtube.com/watch?v=pgWHXFmK7dw
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Alexis, Glückwunsch zu dem guten Ergebnis!
Diese Möglichkeit, online eine Level 6 Prüfung zu machen, klingt super - genau was ich gesucht habe. Da hat es sich mal wieder gelohnt, im PuF-Forum zu lesen :-)
Eine Frage noch: Auf der Website steht "If you want to hear a question again, click on the "Repeat" button. This will not affect your grade." Gilt das auch für die Clearances im simulierten Flug, die man zurücklesen muss?
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Das habe ich leider nicht gewusst und darum nicht ausprobiert. Manche Zahlen waren nicht gut zu verstehen, aber offenbar war das nicht entscheidend!
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Ja, das ging auch für den ATC-Teil, allerdings nur 1x pro „Funkspruch“.
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Einmal mehr ein Beweis - Level 6 muss nicht schwer sein, muss nicht teuer sein, und eigentlich könnte man es sich auch gleich sparen.
Man meint den Chinesen (der sich rauswieselt) und trifft den Deutschen (der sich gern selbst geisselt)...
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Heute aufgrund des Onlinetests vom LBA eine neue Lizenz mit Level 6 für E und D eingetragen bekommen.
Gebühr: € 35
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Glückwunsch!
Eine Verständnisfrage, da ich mir das Online-Angebot - mangels Bedarf - nicht genauer angesehen habe: Wie wollen die wissen, wer tatsächlich am PC den Test gemacht hat? Damit will ich natürlich nicht unterstellen, dass Du bei dem Test "beschissen" hast! Aber könnten pfiffige Zeitgenossen nicht auf die Idee kommen?
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Das ist nicht schlecht gemacht und ich sehe eigentlich wenig Chancen, da zu betrügen:
- Zunächst lädt man eine Kopie seines Passes hoch
- Wenn der Test los geht muss man vor seiner Webcam sitzen und gleichzeitig den Pass noch einmal vor die Kamera halten
- Während der Fragen und Antworten läuft die Webcam und die Aufnahme wird nach jeder Antwort hochgeladen
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Da die Österreicher ja wieder mal anders ticken und bei der Sprachprüfung ja sogar das LBA toppen mal eine Frage:
So viel ich mich erinnere verlangt nach EU-Recht die Berechtigung in Englisch zu funken nur die erfolgreiche Ablegung der Sprachprüfung, eine Eintragung dokumentiert das nur, ist aber nicht relevant (verwaltungsrechtlich) für die Berechtigung?
Sehe ich das richtig, bzw. hat das schon mal jemand sich angeschaut ?
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verstehe zwar Deine Frage nicht ganz ... :-(
aber hier die entsprechende Regelung:
FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines.
Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.
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Ja etwas kompliziert formuliert von mir. Es geht darum, dass die ACG den Onlinetest nicht anerkennt (meines Erachtens zweifelsfrei unzulässigerweise - gibt bereits hinsichtlich der persönlichen Anwesenheit ein höchtsgerichtliches Urteil), daher die Eintragung verweigert. Verwaltungsrechtlich kommt da aber dann die Komponente dazu, dass die Behörde zur Eintragung verpflichtet ist, wenn die EU-Verordnung eingehalten ist.
Defacto werde ich daher ständig verwaltungsrechtlich belangt, und.muss dann halt jeden Bescheid bekämpfen.
Wenn ich nun also Österreich deswegen belangt werde ist die Sache klar, bzw. die juristische Vorgangsweise, sobald ich bis zur obersten Instanz durchgerungen bin, wird jeder einzekne Bescheid behoben, Eintragung hin oder her. Von den weiteren Folgen (Amtshaftung) rede ich noch gar nicht.
Wenn ich aber in sagen wir Frankreich belangt werde, weil mir die Behörde in AT den Eintrag trotz eindeutiger Verpflichtung nicht einträgt, dann beginnt ein ganz anderes Szenario, da die Verwaltungsbehörde in Frankreich in Österreich mich durch die österreichische Verwaltungsbehörde aber nach französischem Recht verfolgen muss. Gleichzeitig würde diese aber meine Prüfung anerkennen und würde sie deswegen auch in eine französische Lizenz eintragen.
Wie läuft aber dann das Verfahren ab denn die französische Behörde interessiert sich nicht für das österreichische Verwaltungsgericht und muss dieses auch nicht anerkennen (erst eine EUGH Entscheidung wäre auch für die Franzosen bindend).
Und ja, die EUVO ist für alle gleich, nicht aber die trotzdem in jedem Land geltenden Verfahrensvorschriften.
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