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Die Vermutung könnte richtig sein - ich krame mal in meinen Unterlagen.
Auf jeden Fall hat Lutz entsprechend der Maxime "You (gemeint ist Tower) fly your Tower, I fly my airplane" gehandelt ;-)
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Und Dank Björns Rat jetzt erstmal das Zulu2 bestellt. Ab sofort wird gelogged ;)
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Ja, und aus ähnlichen Gründen kommt jetzt eine dash cam ins Auto, reiner Selbstschutz. Das Vertrauen in unseren "Rechtsstaat" ist schon länger dahin bei mir. Russische Autofahrer würden genau deswegen nur den Kopf schütteln, wenn sie erführen, daß hier noch kaum Onboard Cameras im Auto zu finden sind.
Vic
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Wenn man sich die Bemerkungen zu EDLN auf EDDH.de anschaut, dann bist Du wohl nicht der einzige, der dort einen netten Empfang hatte.
Angeblich kann man mit Problemen rechnen, wenn einen der Lotse mit "Grüß Gott" willkommen heißt.
Im Final sollte er Dich nun wirklich in Ruhe lassen. Da hast genug zu tun, auch wenn's "nur" ne PA28 ist.
1) Aviate 2) Navigate 3) Communicate
Weiterhin schöne Flüge durch den Winter!
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Es wäre abschließend noch mal schön, wenn sich hier noch mal ein Tower-Lotse zu Wort melden würde, und zwar hinsichtlich der Frage, ob und inwiefern es dem Lotsen erlaubt oder nicht erlaubt ist (oder gar gefordert wird!), vor das
"join righthand traffic circuit, runway 31, cleared touch 'n go"
ein
"after touch 'n go"
zu setzen. Ich kann nicht ausschließen, dass ihm das laut seinem Ausbildungshandbuch bzw. "Ops Manual" (oder wie auch immer das bei ATC heißt) verboten ist. Kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen (AIP GEN 3.4 gibt diesbezüglich keine Antwort her).
Wenn nicht..., ja dann könnte man ihm vorwerfen, hier - nur um dreieinhalb Worte zu sparen - ein grobes Missverständnis hervorgerufen zu haben.
Auf der anderen Seite hat er diese Anweisung wahrscheinlich schon x mal so gegeben, ohne dass es je zu einem Missverständnis gekommen ist. Mit anderen Worten: es ist ihm überhaupt nicht in den Sinn gekommen, dass man diese Anweisung so verstehen könnte wie in diesem Fall du. Schließlich hätte er, wenn er es tatsächlich so gemeint hätte, dem Rest wohl ein "go-around" bzw. "abort the approach" o.ä. vorangestellt.
Übrigens ist mein Tipp in solchen schwierigen Situationen immer, im Funk auf deutsch zu wechseln. Trotz aller Routine ist Englisch halt trotz allem immer noch eine Fremdsprache für die meisten von uns und vieles lässt sich dann doch besser auf Deutsch klären.
Ein ganz anderes Thema ist, wie der Lotse dann mit diesem Kommunikationsproblem umgegangen ist (wie gesagt, zumal in MGL....gähn....)!
Sieh's einfach positiv, Lutz... im Nachhinein hast du aus dieser Sache viel mehr gelernt als erhofft. Aus einem durchgeführten touch 'n go mit einer PA28 auf einer 1200-Meter Piste hättest du exakt nullkommanichts gelernt...:-)
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Die russischen Kollegen kümmern sich auch nicht um Dinge wie §6b BDSG oder §201-201a StGB. BTW: Gibt es in Russland eigentlich auch etwas zu unserer Verpflichtung zur Einhaltung §88 TKG in der Funklizenz entsprechendes?
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Zitat: "Es wäre abschließend noch mal schön, wenn sich hier noch mal ein Tower-Lotse zu Wort melden würde, und zwar hinsichtlich der Frage, ob und inwiefern es dem Lotsen erlaubt oder nicht erlaubt ist (oder gar gefordert wird!), vor das
"join righthand traffic circuit, runway 31, cleared touch 'n go"
ein
"after touch 'n go"
zu setzen. Ich kann nicht ausschließen, dass ihm das laut seinem Ausbildungshandbuch bzw. "Ops Manual" (oder wie auch immer das bei ATC heißt) verboten ist. Kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen (AIP GEN 3.4 gibt diesbezüglich keine Antwort her)."
Das ist so einfach nicht zu beantworten, weil es mittlerweile nicht mehr nur den einen großen ATC-Provider in Deutschland gibt, sondern mehrere und daher auch verschiedene Dienstvorschriften greifen. Im vorliegenden Fall kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass es explizit verboten ist, die Anweisung zum Einflug in die Rechtsplatzrunde hinter die T&G-Clearance zu setzen - bei uns (EDFM) ist das Standard.
Zum Thema Band abhören: das hat nichts damit zu tun wie cool der Kollege ist oder nicht, sondern er darf die Aufzeichnung mit Sicherheit nicht einfach so abhören weil er das für richtig hält. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist so, dass die Aufzeichnung im Rahmen einer Vorfalluntersuchung gesichert und dann umgeschrieben werden muss, um an die Daten zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen, Kai-Olav Roscher.
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Wenn wir uns auf Verwaltungsvorschriften und OPS Manuals zurückziehen, dann regulieren wir uns bewegungsunfähig.
Ich finde es prinzipiell hilfreich, wenn Freigaben immer am Ende eines Funkspruchs gegeben werden, aber bei einer Erläuterung zur Rückfrage nach einer Freigabe muss die Freigabe als solches gar nicht wiederholt werden. Hier sollte die Freiheit zum Gebrauch des eigenen Hirns auf beiden Seiten zur Klärung der Situation explizit eingeräumt werden.
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