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16. Mai 2011: Von joy ride an Philipp Tiemann
soviel zur theorie.
und in der praxis kommt es genau zwischen "darf und sollte nicht" zu "wer ist jetzt genau der grundstückseigentümer?", und wen zieht er vorher schnell noch mit ins protokoll.

man sagt, es gibt länder wo sowas pragmatischer gehandhabt wird als in der schönen bananenrepublik.

tatsächlich sind mir keine fälle auf sonderlandeplätzen bekannt, die besonders unnötig verzögert wurden.
aber nur 2 schöne, ähnliche beispiele find ich erwähnenswert: der berliner der mal zur aero wollte, und der andere, der gleich in tempelhof eine sicherheitslandung probiert hat, ähnlich dringend wie im unfallbericht.

zweiteres hat den mann vor lauter geduld und vertrauen auf den "eigentümer" gleich mal seinen flieger zerlegen lassen, nur um das prozedere etwas abzukürzen (und 5stellige beträge zu sparen).

wenn man all die details immer gleich parat hat, und abwägen kann - nur zu.
;-)

PS: bei der aussenlandung darf der eigentümer genausowenig den start verweigern (nach klärung reparationsschäden). in dem fall macht zwischen den beiden parteien nur die landung einen leichten unterschied (vorherige luftamtbegutachtung erforderlich - mit leerem tank nicht mehr organisierbar). oder ist anschliessend zwingend vom piloten polizei/BFU zu holen, und bei sicherheitslandung nicht?
ich versteh aus deinem beitrag den unterschied nicht.
udo

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